Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 467’–469.

1. HA (Religionsvergleich): Verordnete der katholischen Stände des FR für den Religionsausschuss.

/467’/ (Vormittag). /467’ f./ katholische Stände des FR , versammelt in der Herberge Kardinal Ottos von Augsburg. Teilnehmer: Bff. von Augsburg und Regensburg persönlich, Gesandte der weiteren Stände der geistlichen Bank; von der weltlichen Bank Gesandte der Hgg. von Bayern, Braunschweig (Erich) und Jülich sowie der schwäbischen Gff.

/468/ Österreich und Salzburg haben als Referenten des FR zuvor vereinbart, in dieser Sitzung Kardinal Otto von Augsburg den Vorsitz zu überlassen, da dises khain ordinarius actus, und man inn deß cardinals behausung wer. Der Kardinal lehnt dies ab und bittet, die ordnung in allem wie sonßt inn ordinari Reichs räthen zu observierena.

Umfrage. Österreichb  proponiertc  und votiert als erster Stand.

Beschluss: Da der Passauer Vertrag vorgibt, dass die Ausschussmitglieder von beeder seits religion genomben werden solltten1, so wer rathsam, inn sollicher deputation /468’/ bei dem catholischen thaill auch die welttlichen catholischen heüser nitt außzuschliessen; für ains. Fürs annder, so were auch die authoritet und daß ansehen hierinn zu bedenckhen. Mitt welcher authoritet und ansehen dann der catholisch thaill deßt mehr gefaßt sein werd, da die hohen wellttlichen heüser auch darzue gezogen. Fürs dritt, damitt der ander thaill dest weniger einred gegen und wider die deputierte personen haben müg, ist auch bedacht, inn den relationen solcher deputationen allain die fürsten von stifften und heüsern, darzue fürgenomben, nambhafft zumachen und khainer privat person zugedenckhen. Fürs vierdt, daß auch auff solche gelegenheit der deputierten zu trachten, damitt dardurch die neben ordinari räth auß manglennder person nicht gesperrt oder auffgehalltten wurden. Welchem aber nitt fueglicher zu begegnen, alls da die stifft und heüser fürgenombben, deren herschafften personlich vorhanden unnd mitt nottürfftiger ersetzung der personen gefaßt etc.

Umfrage zur konkreten Besetzung. Österreich (erstes Votum): Benennt Salzburg, Augsburg, Straßburg und Bayern.

/468’ f./ Salzburg und alle Folgenden: Abordnung Österreichs in den Ausschuss2.

/469/ Was die übrigen Mitglieder betrifft, votiert eine Minderheit für Augsburg, Straßburg und Bayern. Dagegen Mehrheitsbeschluss, den auch die beiden persönlich anwesenden Bff. befürworten: Für die Hstt. werden Salzburg und Augsburg, für die weltlichen katholischen Ff. Österreich und Bayern benannt, dazu ein Verordneter für die Prälaten.

Anmerkungen

a
 observieren] Würzburg (fol. 85’) zusätzlich: Demnach findet die Umfrage gemäß der ordentlichen Rangfolge statt.
b
 Österreich] Würzburg (fol. 85) differenzierter: Erbtruchsess Wilhelm von Waldburg für Österreich.
c
 proponiert] Würzburg (fol. 85 f.) differenzierter: Proposition: Festlegung der Besetzung des Religionsausschusses seitens der katholischen Stände des FR, nachdem KR bereits einig ist und die CA-Stände des FR gemäß eigener Aussage ebenfalls heute Vormittag dazu beraten.
1
 Passauer Vertrag, § 7 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 3 S. 127).
2
 Um die Teilnahme Österreichs am Ausschuss sicherzustellen, hatte Zasius frühzeitig /66’/ allerhannd fugkliche unnd unverweißliche anticipation bei den geistlichen Ständen eingeleitet, da es auch irenthalb von merer authoritet wegen für sy am maisten ist. Deß auch Dr. Welsinger [Straßburg] wol versteet unnd solches mit vleiß dahin dirigieren würdet (HHStA Wien, RK RTA 38, fol. 66–68’, hier 66’. Or. Vgl. Bundschuh, Religionsgespräch, 165, Anm. 146).