Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Kurmainz A, fol. 222 f.

1. HA (Religionsvergleich): Resolution der katholischen Stände zur Sicherstellung der Beschickung des Kolloquiums und zur Finanzierung der Teilnahme. Billigung durch den Kg. Sicherstellung der Kostenrückerstattung.

/222/ (Vormittag, 6 Uhr)  Kgl. Herberge. Eine Abordnung der katholischen Stände erscheint vor dem Kg. und übergibt die am Vortag beschlossene Resolution zur veränderten Besetzung des Kolloquiums, zur Sicherstellung der Beschickung sowie zur Finanzierung der Teilnahme1.

/222 f./ Der Kg. lässt die Resolution sogleich verlesen und erklärt sein Einverständnis mit allen Empfehlungen. Er ist bereit, die Schreiben zur Sicherstellung der Teilnahme auszufertigen. /222’/ Deßgleichen weren ire Mt. auch urbietig, ire theologen zu underhalten. Und versehen sich auch gewißlichen, die hispanische und zu Englandt kgl. W. soll dessen auch kein beschwerung tragen. Das dan die stendt dabeneben schreiben solten, solchs segen ire Mt. fur ratsam an. Ire Mt. wolten auch den abgang2 yederzeit ex supernumerariis ersetzen. Aber wes bedacht worden der stendt halben, so sich beschweren mochten ubermessigs costens3: Were das bedencken zu seige. Darumb solte außtrucklichen versehen werden, bevorabe des von Merseburgs und Naumburgs halben, so unvermogende stendt, das inen ir kosten widerumb erstattet wurde, und solchs gewiß. Wolten ire Mt. auch gern darzu geben. Wo solchs nit geschehe, wurden sy4 diß werck abschlagen. Haben die verordneten solchs an die catholische stendt pringen wellen.

Anmerkungen

1
 Nr. 464.
2
 = von Kolloquiumsteilnehmern.
3
 Folgender Einwand des Kgs. auch bei Bundschuh, Religionsgespräch, 246, Anm. 316.
4
 = die Bff. von Merseburg und Naumburg.