Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Resolutionskonzepte für die Antworten der Reichsstände beim 2. HA (Türkenhilfe) und zur Koadjutorfehde in Livland.

/431/ (Vormittaga ) Kurfürstenrat und Fürstenrat. FR b  referiert zu den am Vortag verlesenen Resolutionskonzepten: 1) Antwort beim 2. HA (Türkenhilfe): Billigung1.

2) Resolution zur Koadjutorfehde in Livland: FR bemängelt, dass die lange relation einkomener schrifft hincinde unvonnoten2. Dabeneben sie dan auch etliche wortlin zuzesetzen geacht, dern man sich leichtlichen verglichen. Aber alß der effectus, wes dem meister in Liflandt zu schreiben, mitprechte, das auch der her maister den ertzbischofen restituieren solte, da weren sie des bedenckens, das in dem schreiben solch wort „restituieren“ umbgangen3, sonder das denen, so vorgeschickt werden solten, aufzuerlegen, die restitution und wes sonst der sachen dienstlichen, bei dem maister zu suchen. Dessen sie ursachen furgewendt, wie sie bericht, /432/ da hievor gutliche underhandlung bei den partheyen gesucht, das dieselbige yederzeit an der restitution sich zerschlagen4, also das zubefahren, da solche restitution alßgleich zu anfang gesucht, das der maister nit parieren werde, sonder ursach schepffen, bei seiner kriegßrustung zuverharren. Welches den ernstlichen schreiben ein verklainerung geperen mochte.

KR: Beharrt auf dem Referat der Eingaben zum Konflikt an den RT, c– weil disses ein summarium, und den kgl. rethen verdrussig sein würde, die handlung gantz zulesen–c. Der restitution halben achten sie, solchs von noten sein gesucht werde. Dan sonst were vergeblich gesetzt, das der ertzbischoff caution thun soll, sich versprechen und verpinden etc. Zu deme trugen auch die wort, „das der ertzbischof in sein gewarsam gelassen werden solte“, restitutionem auf inen.

FR: Vergleicht sich der langen relation halben, aber des /433/ wortlin „restituierens“ halben beruheten sie auf vorigem irem bedencken. Da keine Einigung möglich ist, werden beide Versionen in die Resolution aufgenommen5 . Mainzer Kanzler soll die Gründe dafür bei der Übergabe an den Kg. erläuternd.

Ausfertigung beider Antworten und Vereinbarung einer Audienz für die Übergabe an den Kg. für kommenden Tag zwischen 7 und 8 Uhr.

Anmerkungen

a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 221) differenzierter: 9 Uhr.
b
  FR] Kursachsen (fol. 221) differenzierter: Referat durch Salzburg.
1
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 435.
2
 Vgl. die Ausfertigung der Antwort [Nr. 517], einleitender Teil.
3
 Vgl. dazu die Beratung im FR am 17. 12. (Würzburg, fol. 128’ [Nr. 155, Anm. a]).
4
 Die Ablehnung der Restitution des Ebf. durch den Deutschen Orden in Livland bedingte das Scheitern der pommerischen Vermittlung im August 1556 (vgl. Anm.5 bei Nr. 514). Auch im dänischen Schlichtungsversuch seit Mitte Oktober 1556 verweigerte der Orden selbst eine modifizierte Restitution des Ebf. mit anschließendem Rücktritt zugunsten des Koadjutors Christoph, der wegen seiner Jugend einer „livländischen Vormundschaft“ unterstellt werden sollte ( Rasmussen, Krise, 53–55; zur dänischen Vermittlung vgl. auch Anm.4 bei Nr. 43).
c–
 weil ... zulesen] Kursachsen (fol. 222) differenzierter: weil hievor der brauch gehalden, wan im supplication rath oder sonsten was gefast, das man solche eingenge zumachen gepflegt, dan kgl. Mt. villeicht ungelegen, alle schrifften furzunemen; und inhalt derselben hieraus zufassen und aufzumercken.
5
 Vgl. die Ausfertigung der Antwort [Nr. 517], Absatz: Dem herr maister ... benüegen lasse.
d
 erläutern] Kursachsen (fol. 222’ f.) und Kurpfalz A (fol. 611 f.) zusätzlich: Reichsrat. Billigung beider Resolutionskonzepte durch SR. Die Reichsstädte verordnen die Stadt Goslar in die reichsständische Friedenskommission zum Koadjutorenkonflikt.