2. HA (Türkenhilfe): Erhebung nach dem Reichsanschlag gemäß Matrikel und Umlegung auf die Untertanen. Erlegungstermine, Legstätten.
/510/ (Vormittag) Kurfürstenrat. Mainzer Kanzler proponiert: Fortsetzung der Beratung zum 2. HA (Türkenhilfe)a
. Umlegung der Hilfe auf die Untertanen?
/510–512/ 1. Umfrage. Trier und Köln votieren für die Umlegung auf die Untertanen, da die Steuer auf Grundlage der Reichsmatrikel und nicht nach dem Gemeinen Pfennig erhoben werden soll. Pfalz erinnert nochmals an das Votum für die Leistung der Hilfe mit Truppen, bewilligt andernfalls aber die Umlegung auf die Untertanen. Sachsen: Ebenso, aber Besteuerung der Untertanen
/511/ hoher nit, dan sich die hilff erstreckt. Brandenburg wünscht Erhebung nach dem Gemeinen Pfennig, b–
und solchs von meher richtigkait willen–b
,
1. Wolte man /512/ es halten, das vom tausent funff und vom hundert ein halben florin gegeben, solt inen nit zuwider sein. Was villeucht ubrigs sein wurde uber das, so bewilligt, dasselbig in den kraissen und im vorrathe gehalten werde. Mainz: Erhebung nach dem Reichsanschlag und Umlegung auf die Untertanen.
/512–514/ 2. Umfrage. Mehrheitsbeschluss, dem Kurbrandenburg sich anschließt: Erhebung nach dem Reichsanschlag gemäß Matrikel und Umlegung auf die Untertanen. Trier besteht auf der Erlegung nach dem moderierten Anschlag, während Sachsen die nicht moderierte Matrikel zugrunde legt.
/514/ [Mainzer Kanzler proponiert:] Zahltermine, Legstätten, Auszahlung der Steuer.
/515 f./ 1. Umfrage. Trier, Köln, Pfalz und Mainz haben dazu noch keine Weisung. Sachsen betont, es
/515/ welle ein notturfft sein, bevor man fur den konig kome, das man sich eins termins der zalung vergliche, unangesehen obe man mit befelch nit entlich versehen, dan solchs den hern zu vortheil und frommen gelangen wurde. Und hielt es darfür, dweil man zum anzug gelt bedurfftig, das der halb theil zu Ostern bezalet, der ubrig halb thail auf Johannis2. Brandenburg schließt sich Sachsen an.
/516/ 2. Umfrage. Trier, Köln, Pfalz und Mainz schließen sich Sachsen vorbehaltlich der Ratifizierung an. Sachsen modifiziert sein Votum leicht: Erlegung jeweils bis zu 14 Tage vor oder nach dem genannten Termin.
/517 f./ Umfrage bezüglich der Legstätten. Trier und Pfalz votieren für die bisher üblichen Städte. Mainz will dies dem Kg. überlassenc
. Köln nennt Köln, Frankfurt und Regensburg. Sachsen d–
bestätigt diese drei Städte
–d
und wünscht zusätzlich Leipzig als Legstätte für die Stände in den beiden sächsischen Kreisen. Brandenburg nennt lediglich Speyer anstelle von Frankfurt, ansonsten wie Sachsen.
/518/ Beschluss: Kölne
, Frankfurt, Nürnberg, Regensburg und Leipzig als Legstättenf.