Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

2. HA (Türkenhilfe): Billigung der Sextuplik. Bedingte Zustimmung von Kurpfalz.

/750/ (Nachmittag) Kurfürstenrat. Verlesung des Resolutionskonzepts für die Sextuplik der Reichsstände zum 2. HA (Türkenhilfe). /750 f./ Beschluss: Billigung.

/751/ Die Kurpfälzer Gesandten wiederholen nochmals, dass sie aufgrund der negativen Erklärung des Kgs. zur Freistellungsforderung, zu der ihnen noch keine Weisung des Kf. vorliegt, gemäß ihrer vielfachen Erklärung keinen Verhandlungspunkt des RT verbindlich erörtern können. So wolten sie erholt haben, ob sie gleich in disse relation willigen, das sie doch solchs nit schließlichen thun, sonder wellen nichst abschiedlich gehandlet haben, es werde dan die freistellung auch christlich erortert. /751 f./ Zum Zweiten: Die Sextuplik bezieht sich im Abschnitt wegen der eximierten Stände auf einen Artikel der EO im RAb 15551 . Da Kf. Friedrich II. in die EO /752/ allerthails nit gewilligt2, wellen sie in dissen articul hierdurch auch anderer gestalt oder ferner nit gewilligt haben dan wie jungst zu Augspurga.

Kurfürstenrat und fürstenrat. Verlesung des Resolutionskonzepts. Billigung durch FR.

Reichsrat. Billigung durch SR 3.

Anmerkungen

1
  RAb 1555, § 83. Vgl. Anm.9 bei Nr. 84.
2
 Bezugnahme auf die von Kurpfalz bei den Beratungen des RT 1555 zur EO unter Protest verfochtene Limitierung der Kompetenzen des Kreisobersten und der Zugeordneten. Der Protest liegt nicht vor. Vgl. die wiederholten Hinweise auf den Protest im KR-Protokoll:  Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 144, fol. 218’ (S. 808 f.), fol. 508–509 (S. 961 f.), fol. 547 (S. 1040), fol. 550’ f. (S. 1042 f.). Beharren auf dem Protest und Bitte um dessen Verzeichnung: fol. 556 f. (S. 1047). Abschlussberatung: fol. 869–870 (S. 1269 f.).
a
 Augspurg] Kurpfalz (fol. 521’) zusätzlich: Mainzer Kanzler teilt mit, dass die ungarischen Gesandten ihn wegen der wachsenden Türkengefahr um baldige Audienz im RR gebeten haben. Er, Kanzler, hat den Gesandten baldige Anhörung zugesagt.
3
 Vgl. die Ausfertigung der Sextuplik [Nr. 440].