Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Die Verhandlungen des FR können nicht anhand eines geschlossenen Protokolls dokumentiert werden, da keine der qualitativ infrage kommenden Mitschriften den gesamten Zeitraum des RT abdeckt. Deshalb müssen insbesondere in der Schlussphase wechselnde Textvorlagen herangezogen werden.
Als Hauptvorlage dient das österreichische Protokoll, da es die Verhandlungen von allen aufgefundenen Mitschriften am genauesten, freilich überwiegend ohne Einzelvoten aufzeichnet. Die in Österreich fehlenden Sitzungen werden primär anhand der Würzburger Mitschrift als Textvorlage ergänzt. Da auch Würzburg vorzeitig (9. 3. 1557) abbricht, muss für die letzten Verhandlungstage auf die wenig differenzierten Protokolle von Württemberg und Hessen zurückgegriffen werden, die meist keine befriedigende Wiedergabe der Beratungen ermöglichen. Da diese letzten Sitzungen zudem nicht mehr in die RT-Berichterstattung der Gesandten aufgenommen wurden, können sie insgesamt nur lückenhaft dokumentiert werden.
Aufgrund der wechselnden Vorlagen wird das jeweilige Protokoll für jede Sitzung einleitend angegeben. Die übrigen aufgefundenen bzw. nicht als Vorlage dienenden Mitschriften werden im Variantenapparat berücksichtigt, falls sie Zusätze, Korrekturen oder Kommentare enthalten. Insgesamt ist die überlieferte Protokollierung für den RT 1556/57 sowohl quantitativ wie qualitativ nicht mit der besseren Situation für spätere RTT zu vergleichen1 : Von den acht aufgefundenen Protokollen kommen lediglich zwei als Grundlage für die Dokumentation infrage. Andere Mitschriften umfassen teils nur einen sehr eingeschränkten zeitlichen Rahmen, teils erweisen sie sich, wie bereits erwähnt2 , als eher private Notizen der Gesandten, die nicht zu einem förmlichen Protokoll ausgearbeitet wurden, sondern als Grundlage für die ausführlicheren Berichte an die Ff. dienten und deshalb die Verhandlungen zum Teil wesentlich schlechter wiedergeben als Letztere.
Folgende Protokolle wurden ermittelt3:
1) Das österreichische Protokoll, verfasst von Johann Ulrich Zasius, das in der Anfangsphase des RT jeweils in Abschnitten mit den Berichten der Kommissare an Kg. Ferdinand geschickt wurde4 , liegt in zwei gleichlautenden Abschriften vor: Sowohl bei Österreich A 5 wie auch bei Österreich B 6 handelt es sich um keine originären Reinschriften, sondern um Kopien einer nicht überlieferten Vorlage. Dies belegen die in beiden Abschriften enthaltenen, nicht identischen Verschreibungen, die auf typische Hörfehler beim Diktat zurückzuführen sind. Da das Protokoll nicht nur an Kg. Ferdinand geschickt wurde, sondern auch an Kg. Maximilian von Böhmen und an Ehg. Ferdinand7 , wurden neben der Reinschrift wohl die Abschriften angefertigt8 . Von diesen wird Österreich B als Vorlage verwendet, da sie gegenüber Österreich A weniger Verschreibungen und zusätzliche Korrekturen am Rand enthält, die unklare oder sinnentstellende Formulierungen beheben. Lediglich die wenigen in Österreich B fehlenden Tage (26. 9., 28. 9., 9. 12.) werden aus der anderen Abschrift ergänzt. Bei der österreichischen Mitschrift handelt es sich mit Ausnahme weniger Tage um ein Verlaufsprotokoll, das den Verhandlungsgang im FR sowie die Korreferate mit KR referierend nachvollzieht und dabei einzelne, jedoch bei Weitem nicht alle Voten einbindet, die zudem nicht in der Abfolge der Sessionen, sondern gebündelt nach Parteiungen – meist nach katholischen und CA-Ständen – aufgezeichnet werden. Häufig werden keine Einzelvoten ausgeführt, sondern lediglich die beiden strittigen Positionen zusammengefasst. Vereinzelt fließen Wertungen und Kommentare in das Protokoll ein, das unter österreichischem Blickwinkel formuliert ist. Wie die meisten anderen Kurienprotokolle verzeichnet es die Religionsberatungen mit Ausnahme der konstituierenden Sitzung des Religionsausschusses am 9. 12. 1556 und von zwei Sondersitzungen der katholischen Stände des FR nicht. Das Protokoll9 deckt mit dem Zeitraum vom 23. 9. 1556 – 5. 2. 1557 den RT nicht vollständig ab: Es fehlen die ersten neun Verhandlungstage sowie die letzten sechs Wochen, da beide Abschriften mit 5. 2. 1557 unvermittelt und ohne Angabe von Gründen abbrechen10.
2) Für die in der österreichischen Protokollierung fehlenden Tage in der Anfangs- und Endphase des RT sowie für die Sitzungen des FR-Ausschusses zur Türkenhilfe, an denen die österreichischen Gesandten nicht teilnahmen, dient Würzburg 11 als Textvorlage. Das anfangs von Dr. Heinrich Moß12 verfasste Beschlussprotokoll legt den Schwerpunkt mehr auf die Korrelationen zwischen KR und FR, während es die eigentlichen Verhandlungen des FR meist nur für die jeweiligen Parteiungen zusammenfasst. Die Aufzeichnungen beginnen mit dem 10. 6. 1556, der ersten offiziellen Sitzung des RT, und enden vorzeitig am 9. 3. 1557. Würzburg enthält neben den Mitschriften für den FR im laufenden Protokoll auch die Sonderberatungen der geistlichen bzw. katholischen Stände.
3) Württemberg 13 : Das Protokoll umfasst mit den Eckdaten 11. 6. 1556 (Ankunft der Gesandten) und 19. 3. 1557 (Abreise) zwar annähernd den gesamten RT, es ist als Dokumentationsgrundlage jedoch nicht brauchbar, da es für die Mehrzahl der Sitzungen das Thema nur sehr knapp anspricht und zum eigentlichen Beratungsinhalt mit Nummern auf die RT-Berichte und die Verhandlungsakten verweist. Damit ist es eher als Privataufzeichnung der Deputierten denn als Medium der Berichterstattung oder Information des Hg. einzustufen. Die Mitschrift enthält auch informelle Gespräche der Gesandten mit Verordneten anderer Stände, hingegen fehlen zahlreiche reguläre Sitzungen; manche Beratungstage werden nicht exakt von einander getrennt. Im Gegensatz zu anderen Kurienprotokollen umfasst diese Mitschrift auch die Sitzungen des Religionsausschusses, jedoch ebenfalls nicht vollständig. Für die internen Verhandlungen der CA-Stände verweist sie anfangs auf ein neben prothocoll14 , beinhaltet nachfolgend aber dennoch einige Einträge für dieses Gremium, wenngleich nur knapp und unter Hinweis auf die entsprechenden Berichte.
4) Hessen 15 : Überwiegend von Jakob Lersner eigenhändig, teils von anderen Räten verfasste Mitschrift, die ähnlich wie das Württemberger Protokoll als Privataufzeichnung der Gesandten einzustufen ist, die zusammen und vermischt mit den Konzepten ihrer RT-Berichte, auf welche sich einzelne Protokollteile bezüglich des eigentlichen Sitzungsinhalts vielfach beziehen, in einer Akte als RT-Überlieferung der Gesandten abgelegt ist. Besonders im ersten Teil liegen zwischen den Berichten nur knappe Protokollabschnitte (in den besseren Passagen Berichtsprotokoll, vereinzelt Beschlussprotokoll), die zudem große zeitliche Lücken aufweisen. Mit dem Beginn der intensiveren Verhandlungsphase ab 9. 12. 1556 wurde das Protokoll zwar umfassender, jedoch nicht mehr chronologisch, sondern thematisch strukturiert geführt. Dies hat zur Folge, dass viele Sitzungstage, an denen zwei oder mehr Themen anstanden, doppelt oder mehrfach verzeichnet sind. Wie die Württemberger Mitschrift umfasst Hessen neben den FR-Verhandlungen in einem eigenen thematischen Block einige Beratungen des Religionsausschusses und der CA-Stände, wenngleich dafür eine eigene Mitschrift vorliegt16.
5) Bamberg 17: Als „diarium“ bezeichnetes Protokoll, beginnend mit einleitenden Bemerkungen zur Ansetzung und Verzögerung des RT sowie zur neuerlichen Bevollmächtigung der Bamberger Gesandten nach dem Tod Bf. Weigands am 20. 5. 1556. Bei den folgenden, in Reinschrift verfassten Einträgen vom 10. 6.–8. 12. 1556 handelt es sich für den Teilzeitraum vom 22. 9.–28. 10. meist um wörtliche Abschriften des Würzburger Protokolls. Anschließend fehlen die Sitzungen vom 9. 12.–20. 12. Das Protokoll wird, nunmehr als Rapular, mit dem 21. 12. fortgesetzt und bricht am 14. 2. 1557 vorzeitig ab. Alle Einträge ab 1. 12. sind im Gegensatz zu den vorherigen Abschriften eigenständige Protokollierungen. Die als Rapular überlieferten Abschnitte wurden von zwei verschiedenen Autoren aufgezeichnet, deren Einträge sich zeitlich teils überlappen. Es ist demnach von zwei Protokollanten auszugehen, welche die Sitzungen getrennt aufzeichneten. Insgesamt handelt es sich um ein Berichtsprotokoll, das ohne Voten schwerpunktmäßig die Beschlüsse anhand der Korreferate von KR und FR wiedergibt. In der laufenden Mitschrift sind auch einige Sondersitzungen der katholischen Stände enthalten.
5a) Bamberg A 18 : Nur wenige Ausschnitte für den Zeitraum vom 23.– 28. 11. 1556 als knapp gehaltenes Berichtsprotokoll.
6) Speyer 19 : Ein vom Gesandten Dr. Wendel Arzt verfasstes, gutes Beschlussprotokoll, das allerdings nach einer knappen Einleitung zur Einberufung des RT und zur Anreise Arzts nur die erste RT-Phase vom 10. 6.–30. 9. 1556 umfasst und damit noch vor der Aufnahme der Hauptverhandlungen abbricht.
7) Sachsen 20 : Sehr gutes Verlaufs-, teilweise Votenprotokoll, verfasst vom Gesandten der Hgg. von Sachsen-Weimar, Dr. Heinrich Schneidewein. Das Protokoll beginnt verspätet am 18. 8. und endet mit der Abreise Schneideweins aus Regensburg bereits am 16. 10., es deckt also nur eine kleine Zeitspanne des RT ab. Für diese Phase bildet es die Verhandlungen im Vergleich mit anderen Mitschriften sehr detailliert ab, wenngleich es formal Elemente von Berichten an die Hgg. enthält, die als Adressaten direkt angesprochen werden. Das Protokoll beinhaltet deshalb nicht nur die eigentliche Aufzeichnung der Sitzungen, sondern damit verbunden Kommentare und Erläuterungen sowie Begründungen insbesondere des eigenen Votums direkt im Anschluss an dieses. Neben den Verhandlungen des FR zeichnete Schneidewein auch die Sitzungen der CA-Stände auf21.
Wie oben erwähnt, kommt aufgrund der schlechteren Protokollierung für den FR der RT-Korrespondenz der f. Gesandten beim RT 1556/57 besondere Bedeutung zu. Folgende Korrespondenzen wurden ermittelt: Bff. von Augsburg22 , Bamberg23 , Passau24 , Speyer25 , Würzburg26 ; Johannitermeister27 , schwäbische Prälaten28 . Weltliche Ff.: Bayern29 , Brandenburg-Ansbach30 , Brandenburg-Küstrin31 , Braunschweig-Lüneburg in Calenberg (Erich II.)32 , Braunschweig-Lüneburg in Wolfenbüttel (Heinrich II.)33 , Hessen34 , Holstein-Dänemark35 , Jülich36 , Mecklenburg37 , Pfalz-Neuburg38 , Pommern39 , Sachsen-Weimar40 , Württemberg41 . Gff.: Henneberg42 , Wetterauer Gff. 43 , fränkische Gff. 44 . Als Ergänzung für die lückenhafte Protokollierung der Verhandlungen im FR kommen vorrangig die guten Korrespondenzen der Bff. von Speyer und Würzburg sowie Bayerns, Hessens, Mecklenburgs, Sachsens und Württembergs in Betracht.
In den Bereich des FR gehört daneben die Korrespondenz Kg. Ferdinands I. mit seinen RT-Kommissaren45 Erbtruchsess Wilhelm d. J. von Waldburg, Gf. Georg von Helfenstein und Johann Ulrich Zasius, die sich wegen der persönlichen Teilnahme des Kgs. allerdings auf die Anfangsphase des RT beschränkt. Die Korrespondenz für den RT 46 beginnt mit der ersten Weisung am 1. 7. und endet mit dem letzten Bericht47 am 3. 12. 1556, wenige Tage vor der Ankunft Ferdinands I. in Regensburg am 7. 12. Am intensivsten berichteten die Gesandten in den Monaten September (zwölf Schreiben) und Oktober (13 Schreiben), wobei die Federführung stets bei Zasius lag, wie die neben den Originalen überlieferten Konzepte von dessen Hand zeigen. Viele Berichte an den Kg., die im Zeitraum des bayerischen Reichstagskommissariats anfielen, gingen abschriftlich im Auszug, teils vollständig auch an Hg. Albrecht V., um ihn auf diese Weise in seiner Funktion als Prinzipalkommissar über den Verlauf der Verhandlungen zu informieren48 . Daneben berichtete vorrangig Zasius an Ehg. Ferdinand49 und an Kg. Maximilian von Böhmen50.