Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 723 Auszug aus dem ersten Teil der „Reichsstädtischen Registratur“ von Melchior Scherer1

[1.] Berücksichtigung der Reichsstädte in ständischen Resolutionen zur Romzughilfe auf dem Konstanzer RT; [2.] Ausschluß der Reichsstädte von den Beratungen der oberen Stände; [3.] Städtetag zu Speyer im September 1507.

Augsburg, StdA, Rep. 325, fol. 137’-138’ (Kop. mit Randvermm., die den Inhalt kennzeichnen) = Textvorlage A. Ulm, StdA, A 621, fol. 137’-138’ (wie A) = B. Speyer, StdA, 1 B, Nr. 24, Bd. 1,1, fol. 143’-144’ (wie A) = C. Köln, HAStd, K+R 217, fol. 214’-216 (wie A) = D. Stuttgart, HStA, A 602, Nr. 6242a, fol. 137’-138’ (wie A).

/137’/ Ao. 1507. Reichstage zu Costenz etc.

[1.] Wie es auf disem reichstag (alda der kgl. Mt., Maximiliano etc., ain ansehenliche hulf zu dem Rom zug bewilligt und anders mehr verhandelt wurdet, wie davon bey registratur der gehaltnen reichstäge sumarischer bericht zu finden2) der consultation halb mit und von den stett gesandten gehalten, davon ist in beschreibung dieser actena durchaus allenthalb under dem namen (gemainer stende) allain beschrieben auf solche weise ungeverlich: „Die kgl. Mt. hat gemainen stenden lassen anpringen etc.“, „Darauf haben sich die Reichs stende veraint, dis und jens gehandelt“, und dergleichen, das also die stett nirgents in sonderhait benennt oder specificiert werden etc.

[2.] Und wiewol aus ursachen, so hieoben in simili bey andern etlichen reichstagen vermeldet, zu vermueten ist, das die stett oder deren gesandten under solchem gemainen vocabulo (stende) auch begriffen und verstanden und also bey und mit in den beratschlagungen auch gewesen, furnemblich darumb, das inen alle furgangne sachen und beratschlagungen dermaßen kundbar worden und durch sie alle schriften so ordentlich nachainander beschrieben, so erscheint doch dagegen aus etlichen hernachgevolgten stettabschieden und /138/ anderm, das den stettboten auf diesem reichstag in handlung und ratschlagung der sachen viel und mancherlay beschwerden, verachtung und nachtail (sic sonant verba recessuum [Nr. 278, Pkt. 3] ) zugestanden und begegnet und also umb diese zeit paulatim von den obern stenden angefangen und understanden worden, die stett aus den beratschlagungen, soviel an inen, zu schliessen und es derowegen anderst dan hievor und von alters herkommen gegen denselben zu halten etc.

[3.] Darumb dan gemainer stett gesandten bald nach endung dises reichstags, nemlich exaltationis [14.9.], zu Speyr auf ainem derwegen ausgeschriebenen stettage zusammenkommen, von solcher zugefuegten beschwerung und neuerung und sonderlich des hohen anschlags [Nr. 271] halb, der zu laystung gemelts romzugs gemacht, damit die stett nit wenig wider alt herkomen und uber ir vermögen belegt, rede und ratschlagung gepflegen. Und wiewol erwegen worden, das dis alles den stetten zu untreglicher belestigung furgenomen und darumb inen seer bedenklich gewesen, solchs einzuraumen, so ist doch aus allerhand anderm ratsamen bedenken dahin geschlossen [Nr. 859, Pkt. 2/3], das mit dem anschlag jetztmalen der kgl. Mt. von den stetten willfart und gehorsam gelaist werden solle etc., mit dem anhang, wa ire Mt. wider ainen gemainen reichstag furnemen oder sonst in andere wege man- /138’/ data außgeen lassen wurde, das alsdan die stett furderlichst wider zusamenkommen und ratschlagen sollen, nit allain, was zu tuen oder zu lassen, sonder auch, wie die unbilliche beschwerde und neuerung, so den stetten auf jungst zu Costenz gehaltnem reichstag anderst, dan von alter herkomen, begegnet, abgewendt werden möge etc.

Anmerkungen

1
 Vgl. Huber, Städtearchiv, S. 96 Anm. 12. Der Speyrer Stadtschreiber Melchior Scherer wurde Ende der 1550er Jahre zum städtischen Registrator bestellt. Er legte die sogenannte reichsstädtische Registratur erstmals 1562 auf dem Städtetag zu Speyer vor (ebd., S. 108; Schmidt, Städtetag, S. 253).
2
 Der vierte Teil der reichsstädtischen Registratur (allein der gehaltnen Reichstage Sachen und handlungen betreffende; StdA Augsburg, Rep. 328/II, fol. 28’-29; StdA Ulm, A 623, fol. 28’-29; StdA Speyer, 1 B, Nr. 24, Bd. 2,1, fol. 28’-29; 1 A, Nr. 253/II, fol. 88; HAStd Köln, K+R 219, fol. 28’-29) enthält lediglich eine knappe Zusammenfassung der Konstanzer Verhandlungen und Beschlüsse ausschließlich anhand der Verhandlungsakten sowie einen Notavermerk: Nota, bey den zu Mainz getruckten Reichs ordnungen findt sich etwas ain grosse, stattliche beßerung der chamergerichtsordnung, so dises jars zu Regenspurg beschehen sein soll [Nr. 950], davon aber nichts bey disen actis ist.
a
 acten] B ergänzt: (die sich doch in ain grosse menge pleter erstrecken) kein gewisser bericht zu finden, dann solche acten.