Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

4.3.1. Herzog Georg von Sachsen

Nr. 292 Messeprivileg Kg. Maximilians für die Stadt Leipzig

Er hat seinerzeit der Stadt Leipzig auf Bitte des verstorbenen Hg. Albrecht von Sachsen das Recht zur Abhaltung dreier Jahrmärkte (von Sonntag Jubilate bis Sonntag Cantate, in der Woche nach Sonntag Michaelis und in der Woche nach Neujahr) bestätigt und ihr dabei weitere Rechte und Freiheiten verliehen.1 Verleiht der Stadt Leipzig auf Bitten Hg. Georgs von Sachsen zusätzlich das Niederlags- und Stapelrecht. Überdies ist es künftig im Umkreis von 15 Meilen um die Stadt untersagt, einen Jahrmarkt abzuhalten oder einen Stapel einzurichten. Gibt allen Kaufleuten und anderen Besuchern der Jahrmärkte auf allen Straßen im ganzen Reich freies Geleit und erklärt alle Zuwiderhandelnden in die Reichsacht. Kassiert alle dieser Urkunde widersprechenden ksl. und kgl. Verfügungen, insbesondere etwaige Privilegien der Stadt Erfurt. Gebietet allen Reichangehörigen die Beachtung dieser Urkunde bei Androhung einer Strafe von 50 Mark lötigen Goldes.

Konstanz, 23. Juni 1507.

Berlin, GStA, Repos. 50, Fasz. 33, Nr. 1, unfol. (Druck, einem Libell mit der Aufschr.: Ksl. Confirmationes sampt einuerleibten Priuilegien der Jarmaerckte zu Leipzig, 1581, inseriert; auf dem Stück Stempel Georg Heidenreichs (Leipzig) und Verm.: Concordat cum vero et indubitato necnon sigillato originali. Beglaubigungsverm. Heidenreichs vom 12.5.1612) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 53’-54 (Kop.) = B.

Druck: Müller, Privilegien, S. 31–34 (nach dem Or. im StdA Leipzig, Urkundenkasten 7, Nr. 15, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein, Registraturverm. S. Ölhafen); Helbig, Quellen II, S. 89f.; Franz, Leipzig, S. 50–55; Lünig, Reichs-Archiv XIV (Partis Specialis Continuatio IV, 2. Teil, Forts.), 2. Abs., Nr. XIII, S. 601f.

4.3.2. Herzog Karl von Savoyen

Nr. 293 Johannes Collauer (kgl. Sekretär) an Ehgin. Margarethe von Österreich, Hgin. von Savoyen

[1.] Der Bote der Ehgin. überbrachte zu Händen Sernteins nach seiner Rückkehr vom [Hof-]KanzlerDr. Konrad Stürtzel (cancellario Imperii) dessen Antwort in Sachen des Hg. von Savoyen. Er konnte von diesem in Erfahrung bringen, daß nicht Stürtzel, sondern der verstorbene Ebf. von Mainz, der damals mit den Reichsangelegenheiten befaßt war, unter anderem auch die besagte Urkunde aufgesetzt hat.1 Da der derzeitige Ebf. von Mainz während des RT die Investitur empfangen soll, beabsichtigt der röm. Kg., von diesem die Herausgabe aller Reichsakten (scripturas et registra Imperii) zu fordern. Er, Collauer, wird dann nachdrücklich um Nachforschungen nach dem Lehenbrief für Savoyen ersuchen und damit ihrem Wunsch entsprechen. Er wird darüber an sie Bericht erstatten, da er ihr Schreiben so verstanden hat, daß die Urkunden nicht erneut zur Unterzeichnung vorgelegt werden sollen. Nam cesarea maiestas sine praefato duplo investiturae hactenus noluit dictam revocationem admittere. Falls sie dieses jedoch wünscht, kann sie noch einmal schriftlich an den röm. Kg. supplizieren.

[2.] Er hat sich mit Nachdruck darum bemüht, daß die erbetene Verfügung bezüglich der Ersten Bitten für ihre Diener und die Angehörigen ihres Hofes ausgefertigt wird. Dies ist im Moment wegen der Vielzahl der Geschäfte nicht möglich. Er wird jedoch eine günstige Gelegenheit abwarten und ihr das Schriftstück dann zusenden.

[3.] Er ist bereit, ihrem Wunsch gemäß auf das ihm vom röm. Kg. gegebene Kanonikat in Soignies (Somniaco) zu verzichten, wenn sie erreicht, daß der Kg. ihm im Gegenzug eine Exspektanz auf die nächste freiwerdende Pfründe in den Erblanden erteilt. Bis dahin soll ihm der Nutznießer seines Verzichts eine jährliche Pension von 30 fl.rh. entrichten.

Konstanz, 23. Mai 1507.

Lille, AD, B 18827 (24550), fol. 59–59’ (eh. lat. Or.).

Anmerkungen

1
 Privileg Kg. Maximilians vom 20.7.1497 (Druck: Müller, Privilegien, S. 28–31; Helbig, Quellen II, S. 86–88; Franz, Leipzig, S. 46–50. Regest: Wiesflecker, Regesten II/2, Nr. 8188, S. 638). Vgl. dazu und zum Privileg von 1507: Straube, Messeprivilegien, S. 143–160; Brübach, Messen, S. 412–415; Neuhaus, Begründung, S. 53–60.
1
 Von Ebf. Berthold von Mainz unterzeichnete Urkunde über die Investitur Hg. Philipps II. von Savoyen mit den Reichslehen vom 16.8.1496 (Wiesflecker, Regesten II/2, Nr. 7277, S. 525). Vgl. Schröcker, Unio, S. 153f.