Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Der röm. Kg. beabsichtigt, den Ungläubigen Widerstand zu leisten und die dem Hl. Reich verlorengegangenen Gebiete zurückzugewinnen. Dafür ist jedoch die Erlangung der Kaiserkrone Voraussetzung, wie dies der Kg. allen Kff., Ff. und Ständen des Reiches mitteilen ließ.1 Papst Alexander hat ihm zu diesem Zweck auch das vom Kardinallegaten Raimund [Peraudi] eingesammelte Jubelgeld zur Verfügung gestellt.2 Doch verhinderte der Krieg im Reich3 den Romzug. Dennoch konnte der Kg. viele dem Reich entzogene Gebiete zurückgewinnen und die Ungehorsamen befrieden4; der upror in dem Ryke5 ist seiner Entscheidung anheimgestellt. Der Kg. beabsichtigt nach wie vor, den Romzug zur Erlangung der Kaiserwürde zu unternehmen, und wünscht zu diesem Zweck die Aushändigung des in Lübeck eingesammelten Jubelgeldes. Falls die Stadt von anderer Seite deshalb belangt werden sollte, wird er sie in dieser Sache vertreten. Der Gesandte ist bevollmächtigt, dem Magistrat wie anderen Reichsstädten, die das Jubelgeld bereits ausgehändigt haben, einen kgl. Schadlosbrief ausstellen.6 – Der Rat hat den Vortrag angehört und gibt darauf dem Gesandten Antwort7.

s.l., s.d., jedoch act. Lübeck, 5. März 15078.

Lübeck, StdA, ASA Ex. 2295, unfol. (Rapular).

Anmerkungen

1
 Z. B. Verlautbarung Kg. Maximilians auf dem Kölner RT vom 1.8.1505 (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 345, S. 475f.).
2
 Luca de Renaldis verhandelte zwar als kgl. Gesandter Anfang 1503 in Rom über das Jubelablaßgeld und erreichte auch begrenzte Zusagen, so die Erlaubnis für Kg. Maximilian zur Entgegennahme von 10 000 fl. aus den in den Erbländern eingesammelten Geldern; ob aber Alexander VI. tatsächlich darüber hinaus dem röm. Kg. mündlich die Verfügung über das gesamte Ablaßgeld gestattete, läßt sich nicht verifizieren. Die schriftliche Genehmigung des Papstes stand jedenfalls vorläufig noch aus. Papst Julius II. überließ Maximilian schließlich das Ablaßgeld unter der Bedingung, daß er nach Rom käme, um bei der Rückgewinnung der von Venedig besetzten Romagna zu helfen (Leipold, Ostpolitik, S. 173f., 178f.; Mehring, Kardinal, S. 372). Doch hatte er den Lübecker Magistrat auch angewiesen, die von Peraudi in der Stadt deponierten Jubelablaßgelder bis zu einer anderweitigen Verfügung durch den Papst sorgfältig aufzubewahren (lat. Or. Perg. m. S., Rom, 15.6.1505; StdA Lübeck, Bullae papales, Nr. 98).
3
 Gemeint ist der Landshuter Erbfolgekrieg (1504/1505).
4
 Gemeint ist der mit dem Vertrag von Tiel für die Habsburger siegreich beendete Geldernkrieg von 1505.
5
 Gemeint ist der Landshuter Erbfolgestreit.
6
 Vgl. Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 641 Anm. 1, Nr. 654 (Reverse für Köln und Speyer vom 2.6. bzw. 28.7.1505).
7
 Liegt nicht vor.
8
 Gemäß dem Präsentatvermerk auf dem Kredenzbrief Brekewolts [Nr. 9, Anm. 4], der zweifellos auch für die Verhandlungen über das Jubelablaßgeld galt.