Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Der röm. Kg. bat durch seine Gesandten gemäß kgl. Instruktion und Schreiben [Nrr. 1f.] um Rat und Hilfe für seinen Romzug zur Erlangung der Kaiserkrone. Die Bundesversammlung gab nach Beratung folgende Antwort: Sie haben auf den Bundestagen in Ulm1 und Donauwörth2 (Weerd) wie auch jetzt hier in Schwäbisch Hall die Absicht des Kg. zum Romzug vernommen und sind erfreut, daß der Kg. zur Ehre und zum Nutzen seiner selbst wie des Hl. Reiches die Kaiserkrone erlangen will. Der Kg. hat in Ulm und Donauwörth darum gebeten, Vorkehrungen für den Fall eines Angriffes auf die kgl. Erblande, Angehörige des Bundes oder das Reich während seiner Abwesenheit zu treffen. Die damals gegebene wohlerwogene Antwort der Versammlung weiß man jetzt nicht zu verbessern. Da es sich um eine Angelegenheit des ganzen Reiches handelt, lautet ihr Rat, daß negative Konsequenzen und Beschwerden am besten vermieden werden könnten, wenn der Kg. seine Absicht zum Romzug den Reichsständen bekanntgeben und einen RT einberufen würde. Dort könnte über Maßnahmen für die Dauer seiner Abwesenheit beraten werden. Sie sind zuversichtlich, daß die Reichsstände dem Kg. bei seinem löblichen Unternehmen Hilfe leisten werden, wie auch die Bundesstände zur Ehre und zum Nutzen des Kg. das Ihre dazu beitragen wollen. Der RT kann mit Hinblick auf den Romzug wirkungsvoller und mit weitaus abschreckenderer Wirkung auf die Reichsfeinde agieren als der Schwäbische Bund allein. Der Bund ist zu schwach, um auf sich gestellt tätig zu werden, besonders wenn es sich um so mächtige Länder handelt, wie sie in der kgl. Instruktion genannt werden. Der Kg. ist über die gegenseitigen Bündnispflichten informiert. Die Versammlung ist nicht befugt, daran etwas zu ändern. Falls die kgl. Erblande angegriffen werden, wird der Bund zweifellos gemäß seiner Satzung Hilfe leisten, wie dies bereits in Ulm erklärt wurde. Bitten den Kg., diese Antwort zu akzeptieren.
Die kgl. Gesandten gaben sich mit dieser schriftlich übergebenen Antwort der Bundesversammlung nicht zufrieden und wiesen darauf hin, daß die Empfehlung zur Veranstaltung eines RT schon früher gegeben worden sei, der Kg. sich jedoch damit unter Hinweis auf sein besonderes Verhältnis zum Bund nicht habe begnügen wollen. Man solle ohne weiteren Verzug eine konkrete Bundeshilfe für den Fall eines Angriffes auf die kgl. Erblande oder einen Bundesangehörigen beschließen und die Hauptleute verpflichten, damit die bundsverwandten nit ubereylt werden, als im Schweizer krieg beschehen sey etc.3
Nach erneuter Beratung beließ es die Bundesversammlung bei ihrer vorherigen Antwort und erklärte, daß der Kg. davon mehr Nutzen haben werde, als wenn jetzt gemäß dem Antrag der kgl. Gesandten weiterverhandelt würde. Diese wurden gebeten, die Entscheidung des Bundes dem Kg. mitzuteilen.
Schwäbisch Hall, 16. Oktober 1506 (auf Galli).
Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [14] Schwäbischer Bund (Jan.-Okt. 1506), unfol. (Kop., Dorsalverm.: Bunds-Abschid des tags zu Hall auf Galli Ao. etc. VItoKs. Maximiliani begerter hülf halben.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 88, unfol. (Kop., Provenienz Esslingen) = B. Stuttgart, HStA, J 9, Bd. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Provenienz Ulm) = C.