Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Erklärt den neunzehnjährigen, bislang unter Vormundschaft stehenden Erhard Vöhlin für mündig. Er ist somit zur Verwaltung seines Besitzes und zur Tätigung aller sonstigen Rechtsgeschäfte befähigt. Befiehlt allen Reichsangehörigen bei Androhung einer Strafe von 10 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.1 

Konstanz, 16. Juli 1507.

Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 50–50’ (Kop.).

Anmerkungen

1
 Mit Mandat vom gleichen Tag befahl Kg. Maximilian den Vormündern Jörg Besserer und Konrad Vöhlin, ihr Mündel in seine Güter einzusetzen und über ihre Vormundschaft Rechenschaft abzulegen (Kop. Konstanz, 16.7.1507; HHStA Wien, Reichsregisterbuch TT, fol. 50’). Mit Mandat vom 2.3. hatte Kg. Maximilian die Stadt Memmingen schon einmal angewiesen, den nunmehr volljährigen Erhard Vöhlin aus der Vormundschaft zu entlassen (Kop. Hagenau, imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 20). Memmingen hatte daraufhin durch Konrad Vöhlin den Augsburger Syndikus Konrad Peutinger um ein Gutachten gebeten. Es ging immerhin um ein Vermögen von über 20 000 fl. Vöhlin empfahl, den städtischen Gerichtsschreiber mit der Antwort der Stadt nach Konstanz zu entsenden und Paul von Liechtenstein sowie andere geeignete Personen um Fürsprache für Memmingen zu bitten (K. Vöhlin an Jörg Besserer, eh. Or. [Augsburg], 21.5.1507; StdA Memmingen, A Bd. 292, unfol.). Vgl. zu dem Vorgang auch Heil, RTA-MR VIII/1, Nrr. 617619, S. 911f.