Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Valentin Schenk von Erbach erhob Klage gegen Lgf. Wilhelm von Hessen wegen der widerrechtlichen Wegnahme seines halben Anteils an den Schlössern Habitzheim und Schönberg im Landshuter Erbfolgekrieg.1 Befiehlt ihnen und bevollmächtigt sie, beide Parteien zum 23. August vorzuladen und anzuhören und ihm anschließend darüber Bericht zu erstatten.2 

Konstanz, 2. August 1507.

Druck: Schneider, Stamm-Tafel, Nr. 61, S. 601f.

Regest: Scriba, Regesten, 1. Abt., Nr. 2078, S. 189.

Anmerkungen

1
 Erbach machte in seiner Supplikation an Kg. Maximilian geltend, zwar Diener Pfgf. Ruprechts gewesen zu sein, sich jedoch nicht an den Kampfhandlungen Kf. Philipps von der Pfalz gegen Lgf. Wilhelm von Hessen beteiligt zu haben, weshalb die Wegnahme der beiden Schlösser unrechtmäßig gewesen sei. Die fortgesetzte Enteignung verstoße außerdem gegen die Restitutionsverfügung des Kölner Spruches (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, S. 777, § 25). Er beantragte deshalb die Ausstellung eines kgl. Restitutionsmandats an den Lgf. Über etwaige Rechtsansprüche von dessen Seite sollten Ebf. Jakob von Mainz, Bf. Lorenz von Würzburg und Bf. Georg von Bamberg oder andere kgl. Kommissare befinden (Druck: Schneider, Stamm-Tafel, S. 600f., Nr. 60).
2
 In einem weiteren Kommissionsbrief beauftragte Kg. Maximilian die Adressaten, die Parteien wegen der Wegnahme und Brandschatzung einiger Eberhard, Katharina und Anna von Erbach gehörigen Dörfer durch Lgf. Wilhelm anzuhören (Ebd., S. 602f., Anhang zu Nr. 61). Eberhard und Valentin von Erbach erschienen zum angesetzten Termin und legten unter Beibringung von Dokumenten den jeweiligen Sachverhalt noch einmal dar, die hessische Seite dagegen ignorierte die Tagsatzung (Bericht Vergenhans’ und Weldens an Kg. Maximilian, Augsburg, 26.8.1507; ebd., S. 603f., Nr. 63). Kf. Friedrich und die Herzöge Johann, Georg und Heinrich von Sachsen als Vormünder sowie die hessischen Regenten bewilligten schließlich am 20.1.1510 die Rückgabe der Schlösser Schönberg und Habitzheim als hessische Lehen. Das ebenfalls im Landshuter Erbfolgekrieg eroberte Bickenbach sollte dagegen bei Hessen verbleiben, doch erhielt Erbach als Entschädigung das Zehnfache des Jahreseinkommens aus seinem früheren Anteil zugesprochen (ausführliches Regest: Demandt, Regesten II, Nr. 1997). Die Rückgabe erfolgte schließlich am 23.7.1510 (ebd., Nrr. 2001f.).