Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Martin Fuchs und seine Ehefrau Elisabeth haben von einem am Hofgericht zu Heidelberg gegen sie zugunsten Georg Steinmetz’ und seiner Frau Anna ergangenen Urteil an Kg. und kgl. Kammergericht appelliert und geltend gemacht, daß das Hofgericht ihnen unbegründeterweise eine dritte Dilation zur Beweisführung über einen eingereichten Schriftsatz verweigert habe. Außerdem sei angesichts deren fortgeschrittenen Alters oder schlechten Gesundheitszustands der Tod einiger wichtiger Zeugen zu befürchten. Die Eheleute Fuchs haben um seine Hilfe gebeten.
Er befiehlt ihnen, die von den Appellanten benannten Zeugen vorzuladen, die Gegenpartei rechtzeitig über die Zeugenbefragung zu informieren, um ggf. einen Vertreter dazu abordnen zu können, und eine besiegelte Urkunde über die Zeugenaussagen an das kgl. Kammergericht zu senden.
a–Konstanz, 19. Mai 1507–.
Wien, HHStA, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 150–151’ (Konz. mit ex.-Verm.).