Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Erinnern ihn an ihre letzte Weisung bezüglich des Streits um die Verhaftung und Hinrichtung des Ächters und Landfriedensbrechers Hans Thoman [Nr. 622, Pkt. 1/3]. Inzwischen ging erneut ein scharfes Schreiben der bfl. Räte ein.1 Ihre Antwort liegt der vorliegenden Weisung bei.2 Er soll von sich aus nichts weiter unternehmen. Falls er jedoch vom Bamberger Bf. in dieser Sache angesprochen wird, soll er wie zuvor um bfl. Befehl an seine Räte bitten, ihre unbegründeten Anwürfe zu unterlassen. Er soll insgeheim bei den Bff. von Würzburg und Eichstätt in Erfahrung bringen, ob der Bf. von Bamberg mit ihnen über diese Sache gesprochen hat, und – falls er dies für erforderlich hält – dazu Stellung nehmen.

Nürnberg, 17. Juni 1507 (donerstag nach Viti).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 142–142’ (Kop.).

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Der Nürnberger Magistrat erinnerte die Bamberger Räte daran, die Rechtmäßigkeit seines Vorgehens gegen Thoman gemäß kgl. Landfrieden und Reichsordnung bereits in einem früheren Schreiben dargelegt zu haben, und machte erneut geltend, daß, anders als behauptet, keine Verletzung von obrigkeitlichen Rechten oder der Gerichtshoheit des Bf. vorliege. Es habe bei früheren ähnlichen Vorgängen ihrer Erinnerung nach keine Schwierigkeiten gegeben. Im übrigen verwahre man sich gegen den scharfen Ton des Schreibens (Kop., montag vor Viti [14.6.]1507;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 142’-143; StA Bamberg, B 46b, Nr. 4036/7). Die bfl. Statthalter und Räte in Bamberg bekundeten in ihrer dann anscheinend nicht ausgegangenen Erwiderung ihr Befremden, daß ir uns so eins geringen verstands haltet und euch untersteht uns zu unterrichten, als solt gemelter euer unpillicher frevenlicher, gewaltiger eingrief kgl. landfriden, auch des Hl. Reichs ordnung und gemeinem rechten gemess und nit wider sein (Or. [Bamberg], freitag nach Viti [18.6.]1507; StA Bamberg, B 46b, Nr. 3574, unfol.).