Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Verhandlungen mit Hg. Albrecht von Bayern über seine persönliche Teilnahme am Konstanzer RT; [2.] Schilderung der Verhandlungen Hg. Albrechts wegen der Verzögerung des Taxationsverfahrens durch Verschulden Pfgf. Friedrichs, Bitte Hg. Albrechts um die Erlaubnis zum Fernbleiben vom RT; [3.] Kriegsgefahr wegen des Konflikts zwischen Pfgf. Friedrich und Hg. Albrecht.
Ingolstadt, 28. März 1507.
Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 25–26’ (Or.).
[1.] Bestätigen für den 24. März den Eingang einer kgl. Weisung, sich unverzüglich zu Hg. Albrecht von Bayern zu begeben und mit diesem gemäß Instruktion zu verhandeln.1 Sie haben sich am folgenden Tag nach Ingolstadt verfügt, dem Hg.der cristenhait, des pabstumbs, des Reichs und teutscher nation furfallend beswerung, irrung, obligen und hendl dargelegt und ihn im Namen des Kg. aufgefordert, sich unverzüglich zu Beratungen mit dem Kg. und anderen Reichsständen nach Konstanz zu verfügen.
[2.] Heute erfolgte die Antwort des Hg.: Er habe sich mit dem Nachreisen und anderem gegenüber dem Kg. immer nach seinem Vermögen, manchmal auch darüber hinaus willfährig erzeigt und wolle dies auch künftig tun. Er sei aber mit wichtigen Angelegenheiten befaßt, derenthalben er bereits zum Kg. nach Salzburg gereist sei. Dort habe er ihn ersucht, die zu taxierenden Güter im Wert von 4000 fl. südlich der Donau auszuweisen, und ihn über den Beschluß des Schwäbischen Bundes informiert, ihn bei der Wiedererlangung des Unterpfands zu unterstützen, wenn durch ein Verschulden Pfgf. Friedrichs – anders als in dem um Pfingsten [1506] mit Zustimmung beider Parteien in Augsburg vermittelten Vertrag vorgesehen2 – das ursprünglich bis zum 23. April (St. Jorgen tag) [1506] terminierte Taxationsverfahren3 bis zum 6. Dezember (Nicolay) [1506] nicht abgeschlossen sein sollte.4 Auf dem letzten Bundestag am 6. Januar (trium regum) habe er der Gegenpartei die Schuld für die Verzögerung des Verfahrens angelastet.5
Er habe den Kg. gebeten6, ihn in seinem legitimen Vorgehen nicht zu behindern. Dieser habe erklärt, er wolle noch einen Vermittlungsvorschlag machen. Falls Pfgf. Friedrich diesen nicht annehme, so werde er ihn gewähren lassen und sich Pfgf. Friedrichs nicht weiter annehmen, dyweil er sich in ander hendl ausserhalb eur Mt. spruch7 geben hat. Auf Nachfrage Hg. Albrechts habe ihm der Kg. seinen Vermittlungsvorschlag mitgeteilt, wonach Pfgf. Friedrich das Unterpfand an den Hg. übergeben solle, jedoch die Amtleute alle anfallenden Einkünfte einbehalten sollten. Sollte sich der Pfgf. Friedrich zugewiesene Anteil am Erbe zur Deckung der 20 000 fl. als unzureichend erweisen, werde die Differenz aus dem Unterpfand ergänzt. Diesen Vorschlag habe Hg. Albrecht akzeptiert. Der Kg. habe daraufhin den Hg. zum 6. Januar (trium regum) nach Augsburg beschieden, wohin er selbst kommen und auch Pfgf. Friedrich einladen habe wollen, um diesem ebenfalls den Vorschlag zu eröffnen. Der Hg. habe sich daraufhin nach Augsburg verfügt und [wie oben schon gesagt] vor der Versammlung in dessen Gegenwart Pfgf. Friedrich die Schuld daran angelastet, daß die Taxation nicht bis zum 6. Dezember (Nicolay) abgeschlossen worden sei. Der Bund habe dem Hg. daraufhin die in Aussicht gestellte Hilfe bewilligt.8 Da der Kg. nicht selbst nach Augsburg gekommen sei9, habe er den Vermittlungsvorschlag Pfgf. Friedrich durch seine Räte eröffnen lassen, der ihn aber abgelehnt habe.10 Paul von Liechtenstein, einer der Räte, habe Hg. Albrecht die Nachricht des Kg. übermittelt, daß er seine [in Salzburg gemachte] Zusage einhalten werde, falls Pfgf. Friedrich den Vorschlag nicht annehme.11 Zum 18. April (misericordias Domini) sei ein weiterer Bundestag zum Vollzug der Bundeshilfe anberaumt worden; der Hg. habe auf den 7. April (mitwoch in den osterfeirtagen) einen Landtag zu Beratungen über diese Angelegenheit ausgeschrieben.12 Deshalb könne er dem Wunsch des Kg. nur unter beträchtlichen Nachteilen für sich selbst, seine Erben und sein Land nachkommen. Dann solt sein Gn. aus dem land sein und dy Hg. Fridrichischen nit feyern, durch manicherlay practiken unrat zu stiften und zu machen, so mocht sich geben, wann sein Gn. wider ins land kome, das es wol stuend oder villeicht dermassen gestallt sein, daz sein Gn. dy hend ob dem haubt zusamenslagen wurd. Der Hg. bitte, dies zu bedenken und ihm die persönliche Teilnahme am RT zu erlassen. Er werde jedoch eine Gesandtschaft nach Konstanz abordnen, mit der Vollmacht, das durch eur Mt., Kff., Ff. und ander stend des Hl. Reychs fur nutz und guet angesehen werd, zu schliessen; und well auch dasselb nach seiner Gn. vermogen helfen volziehen.
[3.] Sie sind der Meinung, daß es zu einem Krieg kommen werde, wenn er den Streit nicht bald beilegt.