Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat die Handelsgesellschaften in ihrer Stadt um eine Anleihe für die Angelegenheiten von Kg. und Reich ersucht, wie dies die auf dem Konstanzer RT versammelten Stände bewilligt haben. Sein Anliegen wurde jedoch zurückgewiesen.1 Er schreibt deshalb erneut an die Gesellschaften um eine Anleihe, awie aus der beiliegenden Abschrift (A)2 [Nr. 865] zu entnehmen ist. Fordert sie auf, die in ihrer Stadt ansässigen Gesellschaften zur Bewilligung der Anleihe zu veranlassen. Denn falls dies nicht geschieht, bwerden Mandate gemäß beiliegender Abschrift (B) [Nr. 866b] in das Reich ausgehen.

Innsbruck, 8. September 1507; präs. Ravensburg, 28. September; präs. Memmingen durch den kgl. Boten Jakob [Heimhofer] am 29. September; präs. Augsburg, 30. September; präs Nürnberg, 7. Oktober 1507.

Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. N. Ziegler) = Textvorlage A. Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 175 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Adressat: Stadt Augsburg) = B. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Adressat: Stadt Augsburg) = C. Karlsruhe, GLA, 83/1a, unfol. (Kop., Adressat: Stadt Augsburg) = D.Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 150, Nr. 38, unfol. (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Adressat: Stadt Augsburg) = E.Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten A 119, Nr. 1, fol. 83 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. N. Ziegler, Adressat: Stadt Nürnberg) = F.

Druck: Datt, De pace publica, S. 524f. (Adressat: Augsburg); Schulte, Geschichte III, Nr. 137, S. 487 (in das Neuhochdeutsche übertragen; Adressat: Memmingen).

Anmerkungen

1
 Der Nürnberger Rat hatte am 31.7. (sabatho post Jacobi) beschlossen, seinen von kgl. Räten um eine Anleihe ersuchten Kaufleuten zu empfehlen, sich unter Hinweis auf die Belastung der Stadt durch Kriege und Fehden, die Situation in Mailand und Frankreich und die auch durch die Schwächung des Geleitrechts verursachte Unsicherheit auf den Handelsstraßen zu entschuldigen (Unterz. Konrad Imhoff;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratsverlässe 480, fol. 3). Vgl. auch Nr. 891 [Pkt. 2].
a
–a wie ... ist] Fehlt in B-D. E, F wie A.
2
 Ravensburg informierte Augsburg noch am 28.9. über das an diesem Tag eingegangene Schreiben und das der Ravensburger Handelsgesellschaft zugestellte kgl. Mandat (A). So nu solchs in der gesellschaften vermogen nit ist und aber den gesellschaften und auch allen erbern stetten, darine die gesellschaften und handtierend lut sitzen, in vil weg swer, auch verderplich und zu abnemung dienen wurd, wa die strengkait uf das abslahen also gebrucht werden solt, bitten sie um Mitteilung, was die Stadt Augsburg und ihre Gesellschaften in dieser Angelegenheit zu tun gedenken (Or., zinstag St. Michels abend; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] (Augsburg, Febr.-Dez. 1507), unfol.).
b
–b werden ... ausgehen] In B-D abweichend: wird er Mandate in das Reich ausgehen lassen und bei Androhung einer Strafe von 100 Mark lötigen Goldes gebieten, die Gesellschaften keinen Handel mehr treiben zu lassen, ihnen das Geleit zu verweigern und ihre Waren zu beschlagnahmen. E, F wie A.