Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Die zu diesem Tag entsandten kgl. Räte wurden bei den Vertretern der Städte und Handelsgesellschaften erneut wegen der geforderten Anleihe vorstellig und ermahnten die Städte unter anderem, sich nicht weiter für die Gesellschaften einzusetzen. Die Räte erhielten daraufhin eine schriftliche Antwort an den Kg. [Nr. 886] mit der Bitte, von dieser Forderung abzustehen und die Rechte und Freiheiten der Städte und der Gesellschafter als ihren Bürgern zu respektieren. Daraufhin stellten die kgl. Gesandten den anwesenden Vertretern der Gesellschaften befehlsgemäß Zitationen vor das kgl. Kammergericht [Nr. 884] zu, erklärten sich jedoch zugleich bereit, die ihnen übergebene Antwort dem Kg. vorzulegen und sich auch in deren Sinne bei diesem einzusetzen.

Obwohl die Vorladungen rechtlich anfechtbar wären, haben die Gesandten der Städte den Vertretern der Handelsgesellschaften geraten, den Termin vor dem kgl. Kammergericht wahrzunehmen. Dies wurde akzeptiert. Die Städte haben zudem beschlossen, ihre Interessen in dieser Angelegenheit durch einen Prokurator am Kammergericht vertreten zu lassen. Die anwesenden Rechtsgelehrten der Städte Augsburg, Nürnberg und Ulm sollen für den Prokurator ein Memorial für die Verhandlungen am Kammergericht erstellen. Auf dem Gerichtstag werden dem Prokurator und den Anwälten der Gesellschaften folgende Vertreter der Bundesstädte zur Seite gestellt: Dr. Matthäus Neithart (Hauptmann) sowie je ein Rechtsgelehrter aus Augsburg und Nürnberg.1 

Weiter sollen die vier ausschreibenden Städte in Anbetracht der Wichtigkeit der Angelegenheit auf der Grundlage des letzten Speyerer Städteabschieds [Nr. 859, Pkt. 3] einen allgemeinen Städtetag einberufen, der über Maßnahmen beraten soll, wie man den Kg. zur Einstellung des rechtlichen Verfahrens bewegen kann. Als Teilnehmer für die Bundesstädte sind vorgesehen: Dr. Matthäus Neithart (Hauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg), Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg), Hans Ungelter d. J. (Bürgermeister zu Esslingen) und Konrad Erer (Bürgermeister zu Heilbronn).

[2. Romzugskontingent der Bundesstädte in Konstanz; Nr. 862].

[3.] Da die Zustände allgemein besorgniserregend sind und die Städte voraussichtlich mehr als andere Stände darunter zu leiden haben, hat man darüber beraten, zwei dem Kg. nahestehende Personen mit dessen Zustimmung gegen eine jährliche Zahlung von zusammen 200–250 fl. mit der Vertretung der städtischen Interessen am kgl. Hof zu betrauen. Dadurch könnte man die Ausgaben für Gesandtschaften reduzieren, überdies stünde man in ständigem Kontakt zum Kg. und könnte so weitere erhebliche Kosten sparen. Da etliche Gesandte bei diesem Punkt fehlende Vollmacht geltend machten, wurde beschlossen, daß jede Stadt binnen vierzehn Tagen ihr Votum dazu dem Hauptmann zukommen lassen soll, um dann gemäß dem Wunsch der Mehrheit zu verfahren.2

[4.] Ungeachtet des letzten Abschieds blieben abermals etliche Städte der Versammlung fern. Die anwesenden Gesandten haben sich darüber beschwert. Angesichts der Wichtigkeit der Beratungspunkte sind die negativen Folgen für die Städte jetzt noch gar nicht absehbar. Sie erwarten deshalb, daß künftig keine Stadt die Kosten scheut und es unterläßt, an den Bundesversammlungen teilzunehmen.a 

Ulm, wahrscheinlich 23. November 1507.3 

Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = Textvorlage A. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.) = B. Ludwigsburg, StA, B 177S, Bü. 184, unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Schwäbisch Gmünd). München, KÄA 2013, fol. 217–218’ (Kop.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 92–94 (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Bd. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 12–14.

Anmerkungen

1
 Nürnberg setzte Neithart mit Schreiben vom 16.12. darüber in Kenntnis, daß man durch Holzschuher über die Verhandlungen in Ulm informiert worden sei. Die Stadt erachtete die Vorladung der Gesellschaften vor das kgl. Kammergericht als formal fehlerhaft, da die Parteien darin nicht einzeln aufgeführt worden waren, und ging davon aus, daß die Kaufleute deshalb Einrede erheben würden. Auch ein – nicht vorliegendes – Schreiben Neitharts war nach dem Dafürhalten Nürnbergs dahingehend zu verstehen, daß die Gesellschaften den Prokurator lediglich zum Vortrag einer Einrede bevollmächtigen sollten. Da man jedoch befürchtete, daß die Kaufleute aus Augsburg, Memmingen und Ravensburg eine Prozeßvollmacht ausstellen würden, hielten die Nürnberger es für ratsam, [Johann] Rehlinger mit zwei Vollmachten – sowohl für die Einrede als auch den Prozeß – auszustatten. Neithart sollte die anderen drei Städte über ihre Position informieren (Kop., donerstag nach Lucie;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 158–158’). Dieser teilte am 20.12. mit, daß Dr. Rehlinger als mit dieser Angelegenheit betrauter Prokurator während der Vakanz von Regensburg nach Augsburg kommen werde. BM Ludwig Hoser, [Konrad] Peutinger und Neithart erachteten es – in Abänderung des im Abschied vorgesehenen Procederes – für erforderlich, die vorbereitenden Beratungen für den Gerichtstag bei dieser Gelegenheit abzuhalten. Der Städtehauptmann beraumte diese deshalb für den 3.1. an und bat die Stadt Augsburg, durch einige Vertreter der Handelsgesellschaften und ihren Rechtsgelehrten daran teilzunehmen (Or. m. S. [Ulm], St. Thomasabent; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] 1507, Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol.).
2
 Nördlingen erklärte am 11.12. in einem Schreiben an Neithart seine Zustimmung und schlug vor, die beiden Vertrauenspersonen nicht nur für Angelegenheiten der Bundesstädte insgesamt, sondern auch einzelner Städte einzusetzen (Kop., sampstags nach Nicolai; StdA Nördlingen, Missivenbücher 1507, fol. 135’). Heilbronn bekundete ebenfalls sein Einverständnis (Konz., s.d.; HStA Stuttgart, Bü. 156, unfol.; Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2113, S. 208).
a
 teilzunehmen] In B auf der letzten Seite Vermerk: Vergessent des trinkgelts von den kaufleuten nit.
3
 Auf dem Stück ist lediglich das Eröffnungsdatum des Tages – St. Elßbetha tag [19.11.] – angegeben.