Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Er hat auf die Klage der Hgg. Heinrich und Balthasar von Mecklenburg hin1 Hg. Bogislaw von Pommern sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg mit gütlichen Verhandlungen im Konflikt zwischen Mecklenburg und Lübeck beauftragt.2 Befiehlt ihnen, deren Vermittlung anzunehmen und das Verfahren nicht zu verschleppen, um den Erfolg der Kommission zu gewährleisten und unnötige Kosten zu vermeiden.3
Straßburg, 15. März 1507; präs. Lübeck, 16. Mai.
Lübeck, StdA, ASA Ex. 5390, unfol. (Or. m. Siegelrest, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Schwerin, LHA, Urkunden, Verträge mit Lübeck, Nr. 54, unfol. (undat. Konz.) = B.
Anmerkungen
1
Der Mecklenburger Gesandte Caspar von Schöneich hatte am 6.2. Kg. Maximilian an den von Hg. Heinrich während des Kölner RT gegen Lübeck erhobenen Vorwurf des Landfriedensbruches [vgl.
Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 607, S. 903] erinnert und sich darüber beschwert, daß der Kg. nach Informationen der Hgg. den damals ausgestellten Achtbrief wieder vom Ebf. von Magdeburg zurückgefordert und dessen Kommission aufgehoben hatte. Laut den von ihm erhobenen Vorwürfen hatte Lübeck diesen Schritt durch falsche Angaben erwirkt und nutzte die Situation zu weiterem Vorgehen gegen Mecklenburg, so durch Errichtung eines Korbhauses [= von Faschinenwerk umgebene Befestigungsanlage; Wossidlo/Teuchert, Mecklenburgisches Wörterbuch IV, S. 579] auf dem Priwall (Trywalk) auf Mecklenburger Territorium und durch Übergriffe gegen Mecklenburger Untertanen. Schöneich äußerte die Befürchtung, daß etliche geschädigte Adlige zur Selbsthilfe greifen könnten. Er bat den Kg. um ein Mandat an Lübeck, sich bis zum 14.3. mit den Hgg. von Mecklenburg und den übrigen Geschädigten zu vergleichen, das Korbhaus wieder abzureißen und alle weiteren Übergriffe einzustellen. Der Kg. sollte in dem Mandat außerdem ankündigen, daß im Falle des Scheiterns einer gütlichen Einigung Lübeck eine Vorladung zu einem Gerichtsverfahren am kgl. Hof zugehen werde (Kop., act. Feldkirchen, sonnabende Dorothee [6.2.]1507; LHA Schwerin, Urkunden, Verträge mit Lübeck, Nr. 54, unfol.). Kg. Maximilian dementierte zwar die Aufhebung der Magdeburger Kommission (Bericht Schöneichs an die Hgg. Balthasar und Heinrich von Mecklenburg, eh. Or. Ulm, montage nach estomichi [15.2.]; ebd., unfol.), ließ sich aber schließlich – wie die Mandate an Lübeck belegen – auf das von Schöneich vorgeschlagene Verfahren ein.
2
Die kgl. Kommission vom 15.3. für Hg. Bogislaw und den Lüneburger Magistrat umfaßte die Anhörung der Parteien und die Herbeiführung eines Vergleichs. Die Verhandlungen sollten innerhalb von acht Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Kommission abgeschlossen sein. Im Falle ihres Scheiterns würde ein dann bereits an Lübeck ausgegangenes kgl. Zitationsmandat [Nr. 91, Anm. 1] wirksam werden (Or. m. S. [Straßburg], Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; ebd., unfol.).
3
Hg. Bogislaw informierte Lüneburg am 28.4. über die kgl. Kommission. Aus Zeitmangel habe er es bislang versäumt, mit ihnen einen Termin abzustimmen. Er beraume jetzt einen Tag auf den 24.6. (Johannis baptiste) nach Stralsund an (Or. Lauenburg, mitwochen nach jubilate; StdA Lüneburg, Br. 49/7). Laut einer Bitte der Hgg. Heinrich und Balthasar von Mecklenburg an Kf. Joachim von Brandenburg, ihnen für den Schiedstag Dr. Dietrich von Dieskau zur Verfügung zu stellen, wurde der Termin schließlich auf den 26.7. (montag noch Jacobi) festgelegt (Konz., s.d.; LHA Schwerin, Urkunden, Verträge mit Lübeck, Nr. 54, unfol.). Vorläufig geschah aber wohl nichts oder die Verhandlungen scheiterten. Mit Schreiben vom 30.8. vertrat Lübeck gegenüber Lüneburg die Ansicht, daß eine Vermittlung unter der von verschiedenen Seiten angeregten Einbeziehung der Stadt aussichtsreich sei, und bat deshalb darum, von sich aus die Bereitschaft zu einer Vermittlung zu erklären (Or., am mandage vor Egidii; StdA Lüneburg, Br. 90/59). Der Konstanzer RT war nicht mit der Angelegenheit befaßt. Jedenfalls existieren keinerlei Hinweise darauf oder auf die Abhaltung des angekündigten und von Mecklenburg erwarteten [Nr. 91] Gerichtstages in dieser Zeit. Der Konflikt wurde im Vertrag von Marienwolde am 15.7.1508 beigelegt (Akten zu den Vermittlungsverhandlungen: StdA Lübeck, ASA Ex., Nr. 4337 passim; Mecklenburgica 396–398; LHA Schwerin, 1.1.-12, Nrr. 44–60; StdA Lüneburg, UA a 1506, Okt. 23; Briefe 90/56). Vgl. Becker, Geschichte I, S. 482–484; Hamann, Geschichte, S. 256f.; Schick, Maximilian, S. 182f.