Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 117 Bf. Christoph von Brixen an den ksl. Kanzler Zyprian von Serntein – Steinach, 25. April 1509

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIII/256/VI, fol. 29–29’ (Or. m. S., sand Marx tag, ex.-Verm., Postverm.: Zu aigner ha[nd]).

[1.] Bittet ihn um Mitteilung, ob der Ks. sich noch einige Tage in Worms aufhalten und dort die drei Kff. [von Mainz, Köln und Pfalz] sowie Hg. Wilhelm von Bayern belehnen wird oder nicht. Er will sich wegen wichtiger Angelegenheiten ebenfalls zum Ks. nach Worms verfügen und dort, wie von ihm empfohlen, seine Regalien empfangen. Er wird jetzt nach Innsbruck aufbrechen, um dort seine Antwort abzuwarten, sofern sein Schwager Paul von Liechtenstein ihm keinen anderen Rat geben sollte.

[2.] Erinnert an sein letztes Schreiben aus Innsbruck wegen der Trienter Dompropstei.1Der Ks. hat seinem Schwager [Paul von Liechtenstein] geschrieben, dass er die Propstei dem St.-Georgs-Orden inkorporieren wolle. Der Augsburger Domdekan [Wolfgang von Zülnhart] legte indessen eine einen Tag früher ausgestellte ksl. Weisung vor, die Propstei an ihn zu übergeben. Er konnte [Sigmund] von Thun überzeugen, den Georgsorden anzunehmen, falls ihm der Ks. die Propstei bewilligen würde. Der Domdekan verwies auf einen dem Ks. übergebenen Reversbrief, worin er für einen solchen Fall seinen Verzicht erklärt hatte. Indessen will er als noch nicht konsekrierter Bf. im Interesse des Ks. und der Propstei diese vorläufig selbst behalten. Bittet ihn, sich beim Ks. dafür zu verwenden, dass er niemand anderen einsetzt. Sobald er mit dem Ks. zusammentrifft, will er mit ihm darüber sprechen.

Nr. 118 Bf. Christoph von Brixen an den ksl. Kanzler Zyprian von Serntein – Innsbruck, 27. April 1509

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIII/256/VI, fol. 31–31’ (Or. m. Siegelrest, ex.-Verm.).

Erinnert an seine Anfrage aus Steinach bezüglich der Reichsbelehnungen [Nr. 117]. Er beabsichtigt, seinem Rat zu folgen und ebenfalls die Regalien zu empfangen, darmit wir nicht mynder geacht werden dan unser frund, der von Trient, so zu Costenz seine regalia auch erlichen empfangen hat.1 Er will sich ohnehin wegen eigener Anliegen und Angelegenheiten des Hochstifts mit dem Ks. treffen und beabsichtigt, am Montag [30.4.] nach Worms aufzubrechen. Für den Fall, dass er nicht rechtzeitig zur Belehnung eintreffen würde, bittet er ihn, eine entsprechende Mitteilung eilends auf dem Postweg nach Ulm zu Händen des Bürgermeisters Dr. Neithart oder im Falle seiner Abwesenheit des Pfarrers2zu schicken, damit er eine so weite und gefährliche Reise nicht vergebens auf sich nimmt. Er würde in diesem Fall zu seinem Schwager Paul von Liechtenstein nach Augsburg reiten und dort die Ankunft des Ks. erwarten. Inzwischen könnte er mit den Fuggern und anderen Personen in den Angelegenheiten des Stifts verhandeln.

Nr. 119 Bf. Christoph von Brixen an den Paul von Liechtenstein und Zyprian von Serntein – Augsburg, 7. Mai 1509

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIII/256/VI, fol. 35–35’ (Or. m. Siegelspuren, ex.-Verm.).

[1.] Wie er hier in Augsburg erfahren hat, behauptet der Domdekan [Wolfgang von Zülnhart], dass die Abtretung der Trienter Dompropstei an ihn eine ausgemachte Sache sei. Dieser ist inzwischen gemeinsam mit dem Bf. von Gurk zum Ks. gereist, um die entsprechenden Urkunden und Schreiben zu erwirken. Er selbst vertritt unverändert die Position, die Propstei nicht abzutreten, solange er nicht die [Priester- und Bischofs-]Weihe empfangen hat. Seine Haltung wird in einer mündlichen Unterredung mit dem Ks. sicher dessen Zustimmung finden. Bittet sie, dafür Sorge zu tragen, dass der Bf. von Gurk nicht die Ausfertigung weiterer Schriftstücke veranlasst und der Ks. ihn, Bf. Christoph, zum einen in dieser Sache anhört und es ihm zum anderen nicht verdenkt, wenn er den Dekan weiterhin mit unverbindlichen Antworten abfertigt.

[2.] Die von ihm, Serntein, angekündigte Nachricht, ob er hier die Ankunft des Ks. abwarten oder sich nach Mindelheim verfügen soll, ist noch nicht eingetroffen. Bittet, ihm durch den Überbringer dieses Schreibens diesbezüglich Aufschluss zu geben.1

[3.] Jakob Fugger informierte ihn über einige Vorgänge, die es ratsam erscheinen lassen, Gesandte nach Rom und zum Wormser Reichstag abzuordnen. Fugger will ihn, Liechtenstein, ins Bild setzen, sobald er herkommt.2Er selbst ging davon aus, dass der Ks. und Liechtenstein nach Augsburg kommen würden, nachdem er keine Aufforderung erhalten hat, sich zu ihnen zu verfügen.

Anmerkungen

1
 Der neugewählte Brixener Bf. hatte Serntein mit Schreiben vom 13.3. ersucht, zum einen bei der Sicherung der von seinem Vorgänger Melchior von Meckau hinterlassenen und in Rom bei den Fuggern deponierten beträchtlichen Geldmittel für das um ca. 100 000 fl. geschädigte Hochstift mitzuhelfen [Entsprechendes Schreiben vom 28.3. auch an Ks. Maximilian, eigh. Or. Brixen; TLA Innsbruck, Autogramme B 1/2], zum anderen den Ks. von einer raschen Entscheidung über die Vergabe der Trienter Propstei abzuhalten bzw. die Einsetzung seines Verwandten Sigmund von Thun zu erwirken (Or. Innsbruck; TLA Innsbruck, Maximiliana XIII/256/VI, fol. 13–14’; Pölnitz, Fugger II, S. 207f.). Am Kaiserhof verfolgte man indessen eigene Pläne mit den Einlagen Meckaus. Die Fugger sollten jedenfalls angesichts der Begehrlichkeiten Papst Julius’ verpflichtet werden, das Geld – beinahe 153 000 fl. (Pölnitz, Fugger II, S. 205) – ohne ksl. Zustimmung nicht auszubezahlen (Bf. Matthäus Lang von Gurk an Zyprian von Serntein, eigh. Or. m. S., Antwerpen, pfintztag nach judica[29.3.]1509; ebd., fol. 21–22’, hier 21; Pölnitz, ebd., S. 210). Bf. Christoph gelang es zwar zuerst, eine Forderung von ca. 80 000 fl. auf das Erbe seines Vorgängers durchzusetzen. Er erhielt dafür aber von ksl. Seite nur zweifelhafte Verschreibungen. Im Januar 1510 musste Brixen in die Reduzierung seines bisherigen Anteils auf 58 000 fl. einwilligen. Vgl. zu den Verhandlungen um das Meckau-Depot bei den Fuggern: Pölnitz, Fugger I, S. 224–244 passim; II, S. 206–215, 220f., 231f.; Ders., Streit, S. 244–262; Wenko, Maximilian, S. 214–222; Mader, Liechtenstein, S. 164–168.
1
 Reichsbelehnung Bf. Georgs von Trient am 1.7.1507 (Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 283, S. 591f.; Nr. 288, S. 594; ebd. 2, Nr. 708, S. 1030 [Pkt. 5]; Nr. 719, S. 1074f. [Pkt. 16]).
2
 Gemeint ist der frühere Schwäbische Bundesrichter (1501–1503) und Münsterprediger (seit 1508) Dr. Ulrich Krafft (Carl, Bund, S. 392; Finke, Juristenfakultät, S. 137f.).
1
 Die von Bf. Christoph gewünschte Belehnung durch Ks. Maximilian muss kurz vor dem 20.5. stattgefunden haben. An diesem Tag quittierte der in Kaufbeuren zurückgebliebene ksl. Kanzler Serntein dem Bf. über den Empfang von insgesamt 400 fl. zur Auszahlung an die Erbämter und andere Funktionsträger (Konz. mit ex.-Verm.; TLA Innsbruck, Maximiliana XIII/256/VI, fol. 40).
2
 Es ging erneut um die von Kardinalbf. Melchior von Brixen bei den Fuggern in Rom deponierten Gelder. Vgl. Nr. 117, S. 258f., Anm. 1.