Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 177 Bürgermeister und Rat der Stadt Worms an den ksl. Landvogt im Elsass, Kaspar Frh. von Mörsberg – Worms, 9. Februar 1509

Worms, StdA, 1 B, Nr. 518/1, unfol. (Konz., frytags St. Appolonien tag).

Er, Mörsberg, wurde vor einiger Zeit mit der Vermittlung in den Auseinandersetzungen zwischen Gf. Ludwig von Löwenstein und der Stadt1betraut. Seit längerer Zeit ist in dieser Angelegenheit nichts mehr geschehen. Voraussichtlich werden er wie auch der Gf. zum bevorstehenden Reichstag nach Worms kommen. Sie schlagen deshalb vor, dass er den beiden Parteien einen Termin für eine Anhörung und anschließende Schiedsverhandlungen anberaumt.2

Nr. 178 Kf. Friedrich III. von Sachsen an Ebf. Jakob von Trier – Weimar, 14. Februar 1509

Worms, StdA, 1 B, Nr. 1928/3, Stück-Nr. 175 (Kop., mitwoch sancti Valentini).

Bestätigt den Empfang seiner Mitteilung, wonach der Kardinal von St. Crucis [Bernardino López de Carvajal]1ihn, den Ebf., zu seinem Stellvertreter im Konflikt zwischen Klerus und Stadt ernannt und er diese Aufgabe auch übernommen hat. Die beiden Parteien wurden bei ihm wegen der Schiedsverhandlungen bereits vorstellig.2Er seinerseits hat erklärt, sich zuerst mit ihm, Ebf. Jakob, verständigen zu müssen.3Seinem Schreiben konnte er entnehmen, dass ihm die Benennung von Zeit und Ort überlassen bleibt.

Derzeit ist es ihm allerdings nicht möglich, einen Termin anzuberaumen. Nachdem wir aber ksl. Mt. auf ir begern zu angesatztem reichstag gein Wormbs, ob Got will, personlich zu komen zugeschriben, wo nu derselb tag in der zeit des compromiß furgang gewonne, so wolten wir uns alda zu Wormbs, so es euer lieb auch gefellig, mit derselben gern handlung underfahen. Da im Kompromissbrief [vom 16.5.1508]4eine Frist angegeben ist und er eine Verzögerung des Reichstages befürchtet, stellt er ihm anheim, den Kompromiss zu verlängern und den Parteien einen Termin zu benennen. Falls er selbst keine Zeit haben sollte, würde er seine Räte mit der Weisung abordnen, die Verhandlungen zum Abschluss zu bringen.

Nr. 179 Kf. Friedrich III. von Sachsen an Ebf. Jakob von Trier – Torgau, 18. April 1509

Worms, StdA, 1 B, Nr. 1928/3, Stück-Nr. 171 (Kop., mitwoch nach quasimodogeniti).

Bestätigt den Empfang seiner Mitteilung, wonach er in ihrer beider Namen den Kompromiss zwischen Stadt und Klerus um zwei weitere Monate bis Ende Mai verlängert habe1und die unmittelbar bevorstehende Eröffnung des Reichstages abwarten wolle. Dort werde er, Ebf. Jakob, in Kürze eintreffen und auch seine, Kf. Friedrichs, Ankunft erwarten. Deshalb habe er vorläufig auf die Benennung von Termin und Ort für die Schiedsverhandlungen verzichtet.2

Stimmt der Verlängerung des Kompromisses zu. Er will auch, wenn er zum Reichstag kommt, was er mit Gottes Hilfe beabsichtigt, und sofern es die Angelegenheiten von Ks. und Reich zulassen, gemeinsam mit ihm in diesem Konflikt vermitteln. Falls ihm dies persönlich nicht möglich sein sollte, wird er seine Räte bevollmächtigten, damit keine weitere Verzögerung eintritt und der Streit endlich beigelegt wird.3

Anmerkungen

1
 Kg. Maximilian hatte Gf. Ludwig am 21.1.1502 den Besitz von Gütern bestätigt, die dieser zuvor Bürgern der geächteten Stadt Worms weggenommen hatte (begl. Kop.; StA Wertheim, R-US 1502 Jan. 21. Entsprechende kgl. Mandate an Worms vom 10. und 12.7.1502; Wiesflecker, Regesten IV/1, Nrr. 16683, 16689, S. 151, 153). In einer undatierten Supplikation an Kg. Maximilian machte die Stadt geltend, dass die Achterklärung durch einen Aufschub und den dann bewiesenen Gehorsam nicht in Kraft getreten war. Die Pfändung von Einkünften der Wormser Bürger Hans Brun, Jörg Hemsbach und Hans Marckart durch Gf. Ludwig war demnach unrechtmäßig (Konz.; StdA Worms, 1 B, Nr. 518/1, unfol.). Ein Verzeichnis führte Nikolaus Wolf, Jörg Brun und Katrin Groß als weitere Geschädigte auf. Die Verluste und Schäden beliefen sich demnach ohne die Einbußen Marckarts auf ca. 900 fl. (undat. Kop.; StdA Worms, 1 B, Nr. 518/4, unfol.).
2
 Über das Schreiben setzte Worms in Beantwortung einer nicht vorliegenden Anfrage auch den ksl. Fiskalprokurator Dr. Christoph Moeller in Kenntnis (undat. Konz.; StdA Worms, 1 B, Nr. 518/2, unfol.).
1
 Vgl. zu dessen Tätigkeit als Richter zwischen Stadt und Klerus Boos, Quellen III/2, S. 531–535; Boos, Geschichte IV, S. 107f.; Toifl, Friede, S. 19; Skriwan, Kaiser, S. 290.
2
 Der Wormser Magistrat hatte Kf. Friedrich am 20.1. gebeten, das Schiedsrichteramt aufgrund der inzwischen vorliegenden Zustimmung des Klerus wahrzunehmen, den Kompromiss bis Ende März zu verlängern und gemeinsam mit Ebf. Jakob von Trier einen Verhandlungstermin anzuberaumen (Konz., Sebastiani; StdA Worms, 1 B, Nr. 1928/3, Stück-Nr. 178). Ein entsprechendes Schreiben der Stadt ging am 31.1. auch an den Ebf. aus (Mundum, Datum mitwochs vor purificationis Mariekorrigiert aus samstags Sebastiani martiris[20.1.]; ebd., Stück-Nr. 154). Am 8.2. erneuerte die Stadt gegenüber Kf. Friedrich ihre Bitte (Konz., dorstags nach Dorothee virginis; ebd., Stück-Nr. 204).
3
 Kf. Friedrich von Sachsen an Bürgermeister und Rat der Stadt Worms, Reinhardsbrunn, 31.1.1509 (Or., mitwoch nach conversionis sancti Pauli, Gegenz. Hie[ronymus] R[udelauf]; StdA Worms, 1 B, Nr. 1928/3, Stück-Nr. 140).
4
 Nachweise siehe Nr. 329, S. 531, Anm. 2.
1
 Entsprechende Mitteilungen Ebf. Jakobs an den Stiftsklerus vom 25.3. (Kop., sontag judica; StdA Worms, 1 B, Nr. 1928/3, Stück-Nr. 207) sowie an Bürgermeister und Rat der Stadt Worms vom 1.4.1509 (Or. Pfalzel, palmtag; ebd., Stück-Nr. 205). Die Stadt hatte den Klerus am 8.3. um seine Einwilligung zu einer [weiteren] zweimonatigen Verlängerung des Kompromisses ersucht (Konz.; dorstags nach reminiscere; ebd., Stück-Nr. 184). Die Stiftsgeistlichen erklärten zwei Tage später ihr Einverständnis, forderten jedoch unter Berufung auf eine Klausel des Kompromissbriefes, dass Bf. Philipp von Speyer und Hg. Ulrich von Württemberg das Schiedsverfahren im Mai übernehmen sollten, falls Kurtrier und Kursachsen bis dahin keine Einigung gelingen würde (Kop.; ebd., Stück-Nr. 180).
2
 Entsprechendes Schreiben Ebf. Jakobs an Kf. Friedrich vom 31.3.1509 (Kop. Pfalzel, sampstags nach dem sontag judica; StdA Worms, 1 B, Nr. 1928/3, Stück-Nr. 206).
3
 Mit Schreiben vom gleichen Datum ersuchte Kf. Friedrich Bürgermeister und Rat der Stadt Worms um Weiterleitung seines Schreibens an Ebf. Jakob und teilte mit, dass wir vermittelst gotlicher fristung willens, weil wir von ksl. Mt. eylends erfordert sein, uns in kurz zu erheben und den furgenomen reichstag bey euch zu besuchen(Or., mitwoch nach dem sontag quasimodogeniti, Gegenz. Hie[ronymus] R[udelauf]; StdA Worms, 1 B, Nr. 1928/3, Stück-Nr. 173).