Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

1.1. Quellenauswahl und Quellenlage

Die Konzeption der vorliegenden Edition basiert auf den im achten Band der „Mittleren Reihe“ entwickelten Überlegungen zur Struktur des Reichstages in der Maximilianszeit. Das Gleiche gilt im Prinzip für die Materialauswahl.1 Einschränkend ist zu ergänzen, dass in Zeiten knapper Kassen auf die Berücksichtigung derjenigen Überlieferungen verzichtet werden musste, die sich bei Recherchen zu den bisherigen Editionsprojekten als wenig ergiebig erwiesen hatten.2 Einige Archive wurden nur schriftlich kontaktiert. Für diese Institute gilt der Anspruch auf die möglichst vollständige Erhebung aller relevanten Quellen natürlich nicht.

Methodisch musste bei der Edition der Wormser Reichstagsakten von 1509 überdies den Gegebenheiten einer königlosen Reichsversammlung Rechnung getragen werden. Aufgrund seiner Abwesenheit war dem Kaiser ein mit der Schaffung des zeremoniellen und gesellschaftlichen Rahmens verbundenes kontinuierliches reichstagspolitisches Agieren schlechterdings unmöglich. Die daraus resultierenden Phasen relativer Untätigkeit und Ereignislosigkeit nutzten die somit stärker aufeinander bezogenen Stände keineswegs zufällig für die Behandlung interterritorialer Probleme. Dieser Aspekt wurde konsequenterweise in die Dokumentation einbezogen, jedoch nicht die vom Reichstagsgeschehen unabhängige Kontinuität ständischer Innenpolitik.3

Wie aus dem Archivalienverzeichnis hervorgeht, wurden in den besuchten Instituten sämtliche Bestände und Quellentypen herangezogen, die Informationen über den Wormser Reichstag erwarten ließen. Insgesamt ist die Überlieferungslage zufriedenstellend, wenngleich die Archivrecherchen einige überraschende Lücken aufdeckten. Auffällig ist das Fehlen der wohl erst zu einem späteren Zeitpunkt kassierten Wormser Reichstagsakten 1509 in der sonst zuverlässigen Nürnberger, der kaiserlichen und mehr noch in der Kurmainzer Tradition. Letztere fungiert bei den Editionen der Reichstagsakten üblicherweise als Leitüberlieferung. Manche Teilnehmer, so etwa die Stadt Speyer, verzichteten von vornherein auf eine eigene Dokumentation zu den Reichstagsverhandlungen.4 Wird man für diesen Befund das Desinteresse an einem wegen des abwesenden Reichsoberhaupts und mangels erkennbarer Ergebnisse als unwichtig etikettierten Reichstag verantwortlich machen, so sind andere Überlieferungslücken eher zufälliger Natur, für die Forschung aber gleichfalls hinderlich. Beispielsweise fehlen ausgerechnet für den Zeitraum zwischen April und August 1509 die Berichte des gut informierten Nürnberger Residenten am Kaiserhof, Erasmus Topler.5 Überhaupt sucht man die Nürnberger Schreiben vom Reichstag vergebens, während etwa die Berichte von den Schwäbischen Bundestagen im Vorfeld und nach dem Reichstag oder etwa vom Frankfurter Reichsmünztag im September 1509 weitgehend erhalten sind. Ebenso weist beinahe exakt für die Zeit des Wormser Reichstages von Mitte Mai bis gegen Ende Juni 1509 die für die militärischen und politischen Planungen aufschlussreiche Korrespondenz des obersten Feldhauptmanns Herzog Erich von Braunschweig-Calenberg mit dem Kaiser und anderen Ansprechpartnern in der kaiserlichen Regierung und Verwaltung6 eine Lücke auf. Zu verschmerzen ist hingegen das Fehlen des einschlägigen, von Januar 1509 bis Februar 1510 reichenden Bandes7 der für die Reichstagsakten gewöhnlich wenig ergiebigen Ulmer Ratsprotokolle.

Die für die Edition zentralen Verhandlungsakten, also die zwischen den kaiserlichen Reichstags-Kommissaren und den Reichsständen ausgetauschten Resolutionen samt dem zugehörigen Material, sind bis auf die nur noch von einigen Kommissaren und deputierten Räten geführten Schlussverhandlungen (11.-16. Juni) anscheinend vollständig überliefert. Sie liegen allerdings jeweils nicht als selbständige Stücke, sondern entweder in Form einer fortlaufenden „Reichshandlung“8 oder als den Protokollen9 inserierte Akten vor. Außergewöhnlich hoch, verglichen mit anderen Reichstagen, ist die Zahl der Lese- oder Diktatfehler beim in der geschäftsführenden Mainzer Kanzlei von den ständischen Schreibern und Sekretären reproduzierten Schriftgut.10 Als noch relativ zuverlässig erwies sich die deshalb meist als Textvorlage (A) fungierende kursächsische Überlieferung, die indessen sehr komplex ist, da sie sich aus zwei miteinander vermischten Reichshandlungen zusammensetzt, deren ursprünglicher Zusammenhang unter Verlust einiger Akten größtenteils aufgelöst ist. Die dabei entstandenen Einzelstücke wurden durch meist singuläre Akten ergänzt und neu gruppiert.11

Aufgrund der relativ guten Dokumentation der Kernverhandlungen des Wormser Reichstages durch die Protokolle und die in den Reichshandlungen weitgehend vollständig erhaltenen Verhandlungsakten können die vorliegenden Weisungen und Gesandtenberichte nur wenig ergänzende Informationen zum Geschehen in den Kurien und im Plenum der Reichsversammlung bieten. Wie auf den meisten Reichstagen sind sie auf die partikularen Angelegenheiten der einzelnen Stände fokussiert. Da Kaiser Maximilian vor Aufnahme der Verhandlungen bereits wieder abgereist war, existieren keine Berichte der an seinem Hof befindlichen ausländischen Residenten und Oratoren vom Reichstag.

Gemessen an der vergleichsweise kurzen Dauer des Reichstages – offizielle Verhandlungen fanden nur vom 22. bis 24. April und vom 16. Mai bis 16. Juni statt – ist eine beträchtliche Zahl von Quellen überliefert, die vor allem das Agieren der Teilnehmer außerhalb des Reichstagskerns (den Verhandlungen über die sogenannten Reichssachen in den Kurien und im Plenum) dokumentieren. Um möglichste Übersichtlichkeit zu gewährleisten, folgen die im Haupttext wiedergegebenen 566 Dokumente den Hauptsträngen der Verhandlungen. Ergänzende Akten (ca. 390 Stücke) wurden in den Fußnoten ausgewertet. Einen Überblick über die dargebotenen Stücke bietet ein chronologisches Aktenverzeichnis am Schluss des Bandes.

1.2. Gliederung

Am Beginn des Wormser Reichstags-Projekts stand der kaiserliche Tag in Mainz. Da der Konstanzer Reichstag den Vorschlag des Reichsoberhaupts zur Vorabgenehmigung eines weiteren Reichstages, sofern dieser im Verlauf des Romzugs erforderlich würde, abgelehnt hatte, berief der Kaiser die drei geistlichen Kurfürsten, Kurfürst Friedrich von Sachsen und einige weitere Fürsten zu Verhandlungen über eine Geldbewilligung für den Krieg in Italien. In Kapitel I.1. sind Akten zur Vorgeschichte und zu den Verhandlungen des Mainzer Tages versammelt. Da die geladenen Stände die Bewilligung einer Reichshilfe gegen Venedig und Frankreich ablehnten, war der Versuch der Reichsregierung gescheitert, mit dieser alternativen Versammlungsform die Einberufung eines Reichstages zu umgehen. Kapitel I.2. bietet für die Verhandlungen und Pläne Kaiser Maximilians im Vorfeld des Reichstages und mit Hinblick auf den Reichstag viele neue Aspekte. Nicht aufgenommen wurden die Akten der zum Vertrag von Cambrai (10.12.1508) führenden Verhandlungen. Deren verzögernde Wirkung auf die kaiserliche Reichstags-Initiative sowie die damit einhergehende Neuausrichtung der kaiserlichen Außenpolitik und somit der Zielsetzungen für den künftigen Reichstag sind durch die vorliegenden Stücke ausreichend dokumentiert. Einige Dokumente zur Verlegung des Reichskammergerichts von Regensburg nach Worms sind in Kapitel I.3. versammelt. Kapitel I.4. setzt sich mit den partikularen Anliegen der ständischen Teilnehmer auseinander, die in der Regel überhaupt erst deren Interesse am Reichstag und wenigstens an einigen der unter dem Terminus „Reichssachen“ zusammengefassten Themen, in erster Linie Landfriede und Reichskammergericht, begründete. Neben der durch die Untergliederung eingenommenen Perspektive der einzelnen Stände dokumentiert das Kapitel als Ganzes die beinahe systematischen Bemühungen der Reichsregierung, die Stände durch die Verweisung ihrer Angelegenheiten auf informelle Verhandlungen sowie Schieds- und Gerichtstage während des Reichstages zur Teilnahme daran zu bewegen und zugleich für die kaiserlichen Ziele zu gewinnen. Kapitel I.5. gibt das zwangsläufig lückenhafte Material zur organisatorischen Vorbereitung des Reichstages über die sich insgesamt beinahe auf ein Jahr erstreckenden Phasen von wiederholter Einladung und Verschiebung wieder. Aufgrund der schlechten Überlieferungslage konnten leider nur vereinzelte Maßnahmen der gastgebenden Stadt Worms erfasst werden.

Das zentrale Kapitel II.1. enthält so gut wie vollständig die Protokolle (II.1.1.) und die Verhandlungsakten des Reichstages über Reichshilfe und Reformen samt den zugehörigen Dokumenten (II.1.2.). Lediglich bei den von den kaiserlichen Kommissaren und auf ständischer Seite von einigen sachverständigen Deputierten zwischen dem 11. und 16. Juni geführten Verhandlungen über Reichskammergericht und Münzwesen sind vereinzelte Lücken zu erahnen. Für einen Kommissar-Reichstag absente rege ist die Außenkommunikation, vor allem der Austausch von Berichten und Weisungen zwischen dem Kaiser und seinen Beauftragten, von besonderer Bedeutung. Nach sorgfältiger Abwägung hat sich der Bearbeiter entschieden, auch diese Schriftwechsel im Kapitel „Korrespondenzen, Berichte und Weisungen“ (Kap. II.5.1.) unterzubringen. Die den Reichsständen vorgetragenen und vorgelegten kaiserlichen Weisungen wurden zusätzlich unter dem Datum ihrer Präsentation in Worms als Leernummern mit Querverweis bei den Verhandlungsakten registriert. Während die mit dem bevorstehenden Italienzug Kaiser Maximilians zusammenhängenden, von der Reichsregierung initiierten Themen Jubelablassgeld und Reichsstatthalterschaft ebenfalls in Kapitel II.1.2. miteinbezogen sind, wurde die von den kaiserlichen Kommissaren, in einem ständischen Ausschuss und in den Kurien verhandelte Frage der Unterstützung für den Deutschen Orden als – ungeachtet ihrer außenpolitischen Bedeutung – im Prinzip partikulare Frage in ein eigenes Kapitel (Kap. II.1.3.) ausgelagert. Da die Stände die von kaiserlicher Seite angestrebte Achterklärung gegen Venedig offenbar ablehnten, wurde das nach Worms transferierte Reichskammergericht mit diesem Vorgang betraut (Kap. II.1.4.). Der jetzt erstmals der Forschung zur Verfügung stehende Abschied des Wormser Reichstages (Kap. II.1.5.) schließt die Dokumentation zum „Reichstagskern“ ab.

Gerade in Worms waren für die Stände Angelegenheiten von zentraler Bedeutung, die nicht unter die Kategorie „Reichssachen“ fielen und deshalb nicht oder jedenfalls in der maximilianeischen Ära noch nicht als Bestandteil der eigentlichen Reichstagsverhandlungen gelten können.12 Aufgrund des nur kurzen Aufenthalts des Kaisers galt dies jedoch weniger für dessen Funktion als oberster Lehnsherr, die er nichtsdestotrotz wahrnahm (Kap. II.2.), sondern betraf die eben auch von den kaiserlichen Kommissaren, von ständischen Vermittlern oder in bilateralen Verhandlungen behandelten Streitsachen (Kap. II.3.). Eine Eigentümlichkeit dieses königlosen Tages war offenkundig der starke Bezug der Reichsstände oder ganzer Ständegruppen aufeinander. Das deshalb – gemessen an der kurzen Dauer des Reichstages – umfangreicher als gewöhnlich ausgefallene Kapitel II.4. dokumentiert unter dem Titel „Angelegenheiten der Reichsstände“ diverse in den Reichstag eingebundene Versammlungsformen und eine Vielzahl von Themenkomplexen. Die wichtigsten Vorgänge sind sicherlich erfasst. Aus der Beschränkung auf die Überlieferung der besuchten oder kontaktierten Archive ergibt sich allerdings zwangsläufig die Unvollständigkeit dieses Materials.

Anders als die übrigen Abschnitte des Kapitels II überschreiten die Korrespondenzen, Weisungen und Berichte (Kap. II.5.) den zeitlichen Rahmen des Reichstages, ausgehend von der Überlegung, dass die Handlungsanleitungen für die Gesandten deren unter Umständen sonst nicht dokumentiertes Agieren auf dem Reichstag begründeten.13 Auch im Sinne leichterer Benutzbarkeit erschien es ratsam, die Weisungen bei den häufig direkt darauf Bezug nehmenden Berichten zu belassen. Die Wiedergabe der Berichte nicht mehr als Vorakten setzt zeitlich mit der Ankunft Kaiser Maximilians in Worms am 21. April ein und berücksichtigt damit auch die lange Vorlaufzeit der Reichsversammlung bis zur Eröffnung der Verhandlungen über die Venedighilfe am 16. Mai. Ebenso wurden zwei erst nach Ende des Reichstages verfasste, instruktive Berichte der kaiserlichen Kommissare über dessen Schlussphase (Nrr. 420f.) noch in dieses Kapitel einbezogen. Insgesamt belegen auch die Korrespondenzen der Gesandten, dass die Reichsstände ihre jeweiligen partikularen Interessen in den Mittelpunkt stellten, wenngleich die flüchtige Behandlung der „Reichssachen“ auch der prinzipiell geltenden Geheimhaltungspflicht (z. B. Nr. 453) geschuldet sein konnte.

Jeder Reichstag war sui generis ein gesellschaftliches Ereignis, er fungierte als Inszenierung der spätmittelalterlich/frühneuzeitlichen Adelsgesellschaft. Mehr noch als für andere Kaiser stellten diese Versammlungen für Maximilian I. Gelegenheiten zur Repräsentation und Selbstinszenierung dar, wenngleich dieser Aspekt in Worms aufgrund seiner Abwesenheit bestenfalls stark abgeschwächt zur Geltung kommen konnte. Gewissermaßen die Kehrseite zu den herausragenden Ereignissen während des Reichstages stellte der Alltag seiner Teilnehmer dar. Solchen Aspekten trägt die Einbeziehung von Teilnehmerverzeichnissen, Kostenaufstellungen einzelner Reichsstände sowie von Beschreibungen des äußeren Ablaufs des Reichstages Rechnung. Ebenso wird die naturgemäß geringe Rezeption dieser vergleichsweise kleinen Reichsversammlung durch die zeitgenössische Chronistik und Publizistik berücksichtigt (Kap. II.5.).

Die in Kapitel III zusammengefassten Nachakten dokumentieren kurzfristige Folgen des Reichstages und die Umsetzung der in Worms getroffenen Entscheidungen. Sie setzen zeitlich nach der Ausfertigung des Abschieds am 16. Juni ein. Da der Reichstag die vom Kaiser geforderte Beschlussfassung über eine Hilfe für den Venezianerkrieg verweigert hatte, behandeln die in Kapitel III.1. versammelten Dokumente schlechterdings nicht wie sonst die Umsetzung des Hilfebeschlusses, sondern den vom Kaiser inszenierten propagandistischen Nachhall und das Bemühen einzelner Stände, insbesondere der Städte, um Begrenzung des diplomatischen Schadens. Die zeitgenössische Rückschau auf den Reichstag erlaubt überdies einige aufschlussreiche Einblicke in die dortigen Verhandlungen. Der unmittelbar aus der Verweigerung des Reichstages resultierende Versuch der Reichsregierung ab Ende August 1509, alternativ zur Reichshilfe für den Krieg in Italien bei den einzelnen Reichsständen Anleihen aufzunehmen, wird im folgenden zwölften Band der maximilianeischen Reichstagsakten von Reinhard Seyboth behandelt.14

Das wichtigste positive Ergebnis des Wormser Reichstages bestand in der Stabilisierung des Reichskammergerichts unter anderem durch die in Kapitel III.2. dokumentierte Umsetzung der im Abschied fixierten Beschlüsse. Ebenso wurde beschlussgemäß im September 1509 ein Reichsmünztag in Frankfurt abgehalten. Kapitel III.3. behandelt dessen Vorbereitung, Verhandlungen und Ergebnisse. Das folgende Kapitel III.4. ist der Umsetzung der Reichstagsbeschlüsse zum Konflikt zwischen dem Deutschen Orden und Polen gewidmet.

Abgeschlossen werden die Nachakten – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – durch die zuvor bereits während des Reichstages behandelten reichsständischen Angelegenheiten (Kap. III.5.). Auffällig ist vermutlich die vergleichsweise umfangreiche Dokumentation zur Einung zwischen Kurmainz, Württemberg und Brandenburg-Ansbach (Kap. III.5.2.). Doch ermöglichen erst diese Nachakten ein ausreichendes Verständnis der in Worms erstellten (bzw. auf die Zeit des Reichstages rückdatierten) Verträge.

1.3. Quellendarbietung

Was die Quellendarbietung angeht, gelten weiterhin die Darlegungen in den Bänden 4, 8, 9 und 11.15 Zu ergänzen sind einige durch die Abteilung zu Beginn des Projekts beschlossene Neuerungen: Das jeweilige Ausstellungsdatum der Aktenstücke wurde zur besseren Sichtbarkeit in die Aktentitel integriert. Identifizierte Orts- und Personennamen sowie die Erklärung schwer verständlicher Wörter, Begriffe und Redewendungen stehen zur Entlastung des Anmerkungsapparats in eckige Klammern gesetzt im fortlaufenden Text. In den Quellen ausgeschriebene Begriffe werden nicht mehr abgekürzt wiedergegeben, auch wenn dafür standardisierte Abkürzungen eingeführt sind. Beispielsweise wird das Wort „churfurst“ – vorbehaltlich der Eingriffe entsprechend den Editionsrichtlinien – buchstabengetreu wiedergegeben statt wie bislang mit „Kf.“ abgekürzt. Dem weniger erfahrenen Benutzer wird so die Lektüre der Texte etwas vereinfacht. Vor allem aber werden Zitate aus unseren Texten vorzugsweise in unselbständigen Publikationen nicht länger mit dem Rekonstruktionsproblem belastet, wenn die Herausgeber die Auflösung solcher Abkürzungen einfordern.16 In den Vorlagen verwendete Abkürzungen werden hingegen weiterhin nach den standardisierten Auflösungen des Abkürzungsverzeichnisses wiedergegeben (z. B. Mt. statt Mayt.).

Als spezielles Problem bei der Edition der Wormser Reichstagsakten erwies sich die ausgesprochene Fehlerhaftigkeit der Verhandlungsakten in sämtlichen Überlieferungen. Um das Textverständnis zu erleichtern, wurden offenkundige Fehler der Vorlage mit Hilfe der Kollationsexemplare emendiert. Die behobenen Fehler sind im Sinne optimaler Transparenz jeweils im Variantenapparat nachgewiesen.

Anmerkungen

1
 Vgl. Heil, RTA-MR VIII/1, S. 67f., 68f.
2
 Die Überlieferungen folgender Teilnehmer wurden nicht eigens konsultiert: Ebf. von Magdeburg, Bff. von Konstanz, Speyer und Worms, Abt von Fulda, Reichsstädte Dortmund, Schweinfurt und Wetzlar. Das StA Lüttich, das StdA Aachen und das StdA Rothenburg/Tauber beschieden Anfragen negativ.
3
 Dies gilt auch dann, wenn entsprechende Schriftstücke ausdrücklich auf dem Wormser Reichstag („in conventu imperiali“) ausgestellt wurden, z. B. die Genehmigung Ebf. Uriels von Mainz zur Übertragung dreier in St. Martin/Sebexen gestifteter Ewigmessen auf die Kapelle St. Fabian und Sebastian in Northeim (lat. Kop. Worms; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher, Nr. 51, fol. 70–70’).
4
 In einem Inventar der im Jahr 1564 vorliegenden Speyerer Reichstagsüberlieferung sind Konstanz 1507 und Trier/Köln 1512 aufgelistet, jedoch nicht Worms 1509 (Überschr.: „Nota, was von den begerten Reichs abschieden und handlungen, so ainem erbarn rat der statt Speyr zugehorig, befunden und vorhanden.“ HStA Stuttgart, A 262, Bü. 4, fol. 296–296’).
5
 StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, D-Laden Akten, Nr. 219; Edition: Gümbel, Berichte, S. 125–229.
6
 HStA Hannover, Cal. Br. 16, Nr. 4; Cal. Br. 22, Nr. 331.
7
 StdA Ulm, A 3530, Nr. 3.
8
 Folgende Exemplare liegen vor: StA Bamberg (Hochstift Bamberg, Geheime Kanzlei, Nr. 6, fol. 135–202; Aufschrr.: „Wurms. Handlung uf dem gehalten reychstag zu Wormbs geubt, sambt irem abschiet, Ao. XVCIXo. – Reichstag zw Wurms gehalten anno XVCIXo.); GStA Berlin (I. HA, Repos. 10, Nr. ♃♆, Fasz. 2 N, fol. 15–30’, 39–55), HStA Dresden (GR, Loc. 10180/23, fol. 8–64’ – nachträgliche Trennung der Texte zu Einzelstücken unter Beibehaltung der vorgegebenen Reihenfolge bis fol. 46, dann fortlaufender Text ohne Leerseiten); GLA Karlsruhe (Abt. 98 a, Nr. 930, unfol.; Aufschr.: „Handlung des hailigen Reichs tags zu Worms anno Domini funfzehenhundert und im neunden gehalten.“); StA Marburg (Best. 2, Nr. 119, unfol.; Aufschr.: „Abschrift der handlung aller stend des Hl. Reichs, zu Wormbs auf jungstgehaltem reychstag beschlossen, Ao. Domini funfzehenhundert nono.“); StdA Memmingen (A Bd. 292, unfol.; Aufschr.: „1509. Handlung und abschied des Reichßtags zu Worms Ao. etc. nono gehalten.“ Unvollständig, bricht nach Nr. 279 mit einer knappen Zusammenfassung der weiteren Verhandlungen und der Ergebnisse des Reichstages [Nr. 279, Anm. 4] ab.); HStA München (KÄA 3136, fol. 391–430; Aufschr.: „Deß reichstags zu Wormbs handlung anno 9no.“ Unvollständig, bricht nach Nr. 289 ab); StdA Ravensburg (RA, Bü. 9 b/1. Unvollständig, bricht wie das Memminger Exemplar ab.); HStA Stuttgart (A 262, Bd. 4, fol. 123–78 [in falscher Reihenfolge abgelegt]; Aufschr.: „Des reichstags zu Wormbs handlung an[n]o 1509.“ 1564 angefertigte Abschrift des bayerischen Exemplars); HStA Weimar (siehe Anm. 11); HHStA Wien (AUR 1509, fol. 1–27; Aufschr.: „1509. Die handlung zu Wormbs.“ Exemplar aus der ebfl. Salzburger Überlieferung. Unvollständig, bricht nach Nr. 292 [Pkt. 2] ab.); StA Würzburg (WRTA 5, fol. 154–180’; Aufschr.: „Hernachvolgende ist handelung des keyserlichen tags, zu Worms gehalten in anno Domini XVCund nune.“ Unvollständig, bricht nach Nr. 292ab.). – Zur Reihenfolge der Stücke in den vorliegenden Reichshandlungen: Nrr. 272 [nur Berlin], 399 [nur Marburg], 265 [fehlt in Wien], 266, 268, 318 [fehlt in Berlin, Dresden und Wien sowie in den Überlieferungen der mindermächtigen Stände (Karlsruhe/Kloster Salem, Memmingen und Ravensburg)], 272 [nur Bamberg], 275, 272 [nur Dresden], 276, 279 [Memmingen und Ravensburg brechen hier ab; die folgenden Stücke bis einschließlich Nr. 299fehlen in Berlin], 280283, 269, 284 [fehlt in Wien], 297 [nur Würzburg], 298 [nur Bamberg, Karlsruhe, Marburg und Würzburg], 299 [nur Würzburg], 411, 404, 410 [die folgenden Stücke bis einschließlich Nr. 289fehlen in Berlin], 285 [nur Würzburg], 287 [fehlt in Dresden], 288, 289 [München und Stuttgart brechen hier ab], 290292 [Wien und Würzburg enden hier], 297 [nur Dresden und Karlsruhe], 298 [nur Berlin und Dresden], 299 [Bamberg, Berlin, Dresden, Karlsruhe und Marburg; danach folgen in Berlin Nrr. 288f.], 303 [nur Bamberg, Marburg], 272 [nur Marburg], 477 [nur Marburg]. In allen Überlieferungen mit Ausnahme Dresdens folgen die Stücke fortlaufend. Neben den dokumentierten Abweichungen in der Reihenfolge sind die Reichshandlungen in der Regel durch nur einzelne Stände betreffende, somit singuläre Stücke ergänzt. In einigen Überlieferungen ist Nr. 482entweder inseriert oder schließt an die Reichshandlung an.
9
 Reichstagsprotokoll der ksl. Kommissare [Nr. 259] (Wiedergabe der inserierten Stücke in abweichender Reihenfolge von den Reichshandlungen), reichsstädtisches [Nr. 260], markgräflich Badener [Nr. 261], Pfalz-Simmerner [Nr. 262] und Pfalz-Zweibrückener Protokoll [Nr. 263]. Sofern vom gleichen Tag datierende Verhandlungsakten nicht aufgrund ihrer Sachlogik angeordnet werden können, dient die Reihenfolge der Stücke in den Reichshandlungen und Protokollen als Ordnungskriterium für die Edition.
10
 Besonders gravierend sind die Fehler im Falle der lateinischen Supplikation Bf. Jakobs von Cambrai [Nr. 318]. Aufgrund der stillschweigenden Emendierung der auch in der gewählten Vorlage zahlreichen Fehler liegt hier eher ein Rekonstruktionsversuch des ursprünglich zur Abschrift vorgelegten Stücks als eine Wiedergabe der Textvorlage A vor.
11
 Ihre Bezeichnung als Protokolle (Mötsch, Gesamtarchiv, S. 25) ist irreführend. Tatsächlich setzt sich die Reichshandlung beinahe ausschließlich aus den in der Mainzer Kanzlei kopierten, anschließend meist mit einem Datumvermerk und einem erläuternden Titel versehenen Schriftstücken zusammen, ergänzt um einige singuläre Akten. Bei Reichshandlung B handelt es sich im Wesentlichen um eine teilweise geringfügig überarbeitete Abschrift von A. Einige der dort enthaltenen Stücke fehlen jedoch. Umgekehrt liegen Akten vor, die in A verlorengegangen sind. Aus diesem Grund und wegen der wechselnden Schreiber gestaltete sich ein Rekonstruktionsversuch der ursprünglichen Fassungen schwierig (kursiv gesetzte Folienangaben und Nrr. bezeichnen unter den reichsständischen Überlieferungen singuläre Stücke): –Reichshandlung A: HStA Weimar, Reg. E, Nr. 56, fol. 60–60’ [Nr. 265], 72–75’ [Nr. 266], 76–78’ [Nr. 268], 82–83 [Nr. 318], 79–79’ [Nr. 394], 80–80’ [Nr. 399], 110–113’, 114–115 [Nr. 275 (E)], 119–120’, 121–121’ [Nr. 275 (F)], 94–97’ [Nr. 275], 128–129 [Nr. 276], 129–133’ [Nr. 279], 142–143 [Nr. 280], 143–143’ [Nr. 281], 143’–144 [Nr. 282], 144’ [Nr. 283], 90–92 [Nr. 269], 92’–93 [Nr. 284], 156–158’ [Nr. 411], 158’–159 [Nr. 404], 159’ [Nr. 410], 124 [Nr. 287], 162–162’ [Nr. 288], 145 [Nr. 290], 146–146’ [Nr. 291], 146’–147 [Nr. 292]. –Reichshandlung B: fol. 32–35’ [Nr. 264], 61–61’ [Nr. 265], 63–67’ [Nr. 266], 68–71’ [Nr. 268], 84–85’ [Nr. 318], 98–101 [Nr. 275], 101’–102 [Nr. 276], 102’–106 [Nr. 279], 106’–107’ [Nr. 280], 108 [Nr. 281], 108’ [Nr. 282], 109 [Nr. 283], 148–150 [Nr. 411], 150’ [Nr. 404], 151 [Nr. 410], 151’–152 [Nr. 288], 152’ [Nr. 289], 153–153’ [Nr. 290], 154–154’ [Nr. 291], 154’–155 [Nr. 292]. Als Vorlage für die Ganztextwiedergabe der Verhandlungsakten dient in der Regel das weniger fehlerhafte Stück entweder aus der Reichshandlung A oder B.
12
 Vgl. auch Heil, RTA-MR VIII/1, S. 72f.
13
 Zum Problem der Außenkommunikation des Reichstages vgl.Heil, Reichstag, S. 263f.
14
 Seyboth, RTA-MR XI/1, Nrr. 392438.
15
 Vgl. Heil, RTA-MR VIII/1, S. 74–76; Ders., RTA-MR IX/1, S. 69; Seyboth, RTA-MR IV/1, S. 56f.; Ders., RTA-MR XI/1, Einleitung, Kap. 1.2. Vgl. auch Heil, Werkstattbericht, S. 28–35.
16
 Vgl. z. B. die von Landois (Gelehrtentum, S. 220) vorgenommene Rekonstruktion „… in craft k[öni]gl[icher] M[ajestä]t acht …“ (nach Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 408, S. 614). Die zwangsläufig vom Buchstabenbestand der Textvorlage abweichende Aufschlüsselung der vom Bearbeiter vorgenommenen standardisierten Abkürzung „kgl. Mt.“ und die so entstandene philologische Ungenauigkeit ist natürlich nicht in dessen Sinne.