Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Nr. 256 Ks. Maximilian an Bf. Philipp von Speyer und in gleicher Form an den Reichskammerrichter Gf. Adolf III. von Nassau-Wiesbaden

Augsburg, 3. März 1510

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 21 (alt 15a) 1510 Jan.-März, fol. 75a-76a, Konz.

Gf. Eberhard von Königstein hat dargelegt, daß ihm die Vogtei des Dorfes Kostheim mit allen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Ge- und Verboten zusteht und er diese seit geraumer Zeit unangefochten gebraucht. Allerdings ist er in Sorge, daß der Ks. im Rahmen der Streitigkeiten zwischen EB Uriel von Mainz und dem verstorbenen Landgf. Wilhelm (d. M.) von Hessen Bf. Philipp und Gf. Adolf angewiesen haben könnte, Kostheim im ksl. Namen einzunehmen und zu verwalten.1 Um mögliche aus dieser Angelegenheit erwachsende Konflikte zu vermeiden, gebietet er, Gf. Eberhard die Vogtei des Dorfes Kostheim zurückzugeben und ihn in ihrem ungestörten Besitz bleiben zu lassen.

Anmerkungen

1
 Daß Ks. Maximilian auch im Konflikt zwischen Kurmainz und Hessen um Kostheim Schiedsverhandlungen auf dem Augsburger Reichstag plante, ergibt sich aus folgendem, ca. auf den 20. November 1509 zu datierenden Zettel eines namentlich nicht bekannten Verfassers aus dem Umfeld EB Uriels von Mainz: Item Costheim halben hat der canzler [Zyprian von Serntein] von wegen ksl. Mt. auf montag St. Elsbetentag [19.11.09] antwort geben zu Trend [= Trient], daß die ksl. Mt. den Landgf. ernstlich schriben solle, itzund auf den konftigen reichsdag zu Augsperg zu erscheinen. Alda wolle die ksl. Mt. beder parteien gerechtigkeit horen und sie zu vertragen. Wo aber die Heschen nit komen, so wil ksl. Mt. euer ftl. Gn. [= EB Uriel] Costheim widerumb ingeben lassen. Dorin sol kein verzug me geschen. Würzburg, StA, MRA, L 48, o. Fol. Zum jahrelangen Konflikt um Kostheim vgl. R. Schäfer, Herren von Eppstein, S. 286-299; Kolde, Uriel von Gemmingen, S. 77-80; Friess, Beziehungen, S. 268.