Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Weimar, 26. Juli 1512

Weimar, HStA, EGA, Reg. G Nr. 207, fol. 117a-118a, Kop.

Die auf dem Kölner Reichstag befindlichen Räte Hg. Georgs von Sachsen und seine eigenen Vertreter haben mitgeteilt (Nr. 1618 [1.]), daß Gf. Sigmund zum Haag aufgrund der in der Erfurter Angelegenheit ergangenen ksl. Ladung (Nr. 1084) als ksl. Kommissar tätig geworden ist. Dadurch wird versucht, uns von dem zu füren, so wir vormals auf unser warhafte bericht, die wir ksl. Mt., auch euch unter unserm secret zugeschrieben, das doch unsers wissens noch unverlegt und unverantwurt ist. Hat bekanntlich den Ks. auch gebeten, ihm zu erlassen, mit dem EB von Mainz in Handlung zu treten, da er doch in dieser Sache nichts mit ihm zu tun hat, sondern nur mit den Erfurtern, auf die auch die von ihm erlangten Mandate lauten. Von Erfurt verlangt er nicht mehr als das, was sein Vater (Kf. Ernst) und er selbst dort vor dem Aufruhr an Rechten innegehabt haben. Bevor er das nicht zurückerhält, fällt es ihm schwer, in eine Handlung einzutreten. So wir aber zu dem, wie obberurt, komen, mag uns dann Meynz oder yemands anders ansprach nit erlassen, dem wollen wir an geburenden enden, wie wir uns oftmals erboten, keiner billigkeit fur sein. Hat darüber hinaus dem Ks. versprochen, das, was er von diesem gemäß wahrhaftem Bericht erhalten hat,1 bis zum 25. Juli ( St. Jacobs des aposteln tag) nicht zu gebrauchen. Diese Zusage hat er nicht nur eingehalten, sondern auch die ksl. Forderung erfüllt, bis zum genannten Termin gegen die Erfurter stillzustehen, obwohl diese einen seiner Knechte gefangengenommen, Glocken und Kleinodien aus den Kirchen entfernt und andere Beschwerungen verübt haben. Hat also aus Gehorsam gegenüber dem Ks. viel Geduld an den Tag gelegt. Da aber jetzt der 25. Juli verstrichen ist und die Erfurter weiterhin auf ihrem Mutwillen und ihrer Verachtung beharren, möge der Adressat den Ks. bitten, nicht mit Mißfallen und Gegenaktionen zu reagieren, wenn er (der Kf.) das benutzt, was er vom Ks. erlangt hat.

Anmerkungen

1
 Gemeint ist der am 12. Februar 1512 ausgestellte, jedoch nicht publizierte Achtbrief gegen Erfurt.