Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Freilassung der Gefangenen gegen Stellung von Bürgen; [2.] Rechtsunschädlichkeit des neuen Eides; [3.] Bürgschaftsleistung durch Heinrich Kellner; [4.] Restitution und Sicherstellung der ausgetretenen und vertriebenen Bürger; [5.] Versuch eines gütlichen Ausgleichs zwischen den Konfliktparteien durch drei unparteiische Kommissare; [6.] Verweis der Parteien an das Reichskammergericht.

[Augsburg], 20. Mai 1510

Weimar, HStA, EGA, Reg. G Nr. 195, fol. 63a, Kop. (Vermerk fol. 63b: Mittel zwischen Meinz und Sachsen, am montag in der pfingstfeuern furgehalten).

Mittel zwischen baiden Kff., dem EB zu Menz etc. und Hg. Friderichen von Sachsen etc.1

[1.] Am ersten, das die gefangen ledig gezelt und durch sy bürgen gesetzt werden, nit flüchtigen fues zu setzen, damit meniglich rechtens gegen in bekumen muge.

[2.] Den aid zu declariern, das der neu aid niemands pinden oder furtragen noch schedlich sein sol an seinem rechten bis zu austrag der sach.

[3.] Das des Kellers halbn pürgschaft genomen und die andern ausgelassen werden. Welher aber sprüch zu dem andern zu haben vermaint, soll die sachen, wie recht ist [sic!].

[4.] Der ausgetreten oder ausgetriben bürger vom rat und des neuen rats halben, das die wider in die stat und zu iren guetern kumen und gesichert werden, doch nit in rat.

[5.] Das ksl. Mt. drey unparteysch commissari verorden, die gutlichait zwischen den parteyen zu versuchen. Wo die nit verfangen wurd, dieselben commissari ainen neuen rat setzen bis zu rechtlichem austrag und ain aid von in nemen, dem alten gemeß.

[6.] Und das die parteyen fur das camergericht zum rechten gewisen werden.

Anmerkungen

1
 Ob diese Vorschläge vom Ks. oder von einem der an der Vermittlung beteiligten Ff. stammen, ist nicht eindeutig zu entscheiden.