Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[Augsburg, ca. 20. Mai 1510]
Kop.: Magdeburg/Wernigerode, LHA, A 37b I, I III Nr. 4, fol. 3a u. b, 6a (Vermerk der Kurmainzer Kanzlei fol. 5b: An die Kff., die Hgg. von Sachsen antreffend, wie mein gnst. H. sie der Kff. vereinigung und anders erinnert und beschwerung zu Erfurt abzuschaffen bittet).
Konz.: Ebd., fol. 10a u. b.
Hat sie über die gewaltsamen Übergriffe Kf. Friedrichs und Hg. Johanns von Sachsen sowie ihres Hauptmanns zu Weimar (Friedrich von Thun) gegen seine Bürger zu Erfurt informiert und sie gemäß der Kurfürsteneinung um Rat und Hilfe gebeten (Nr. 139), jedoch noch keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Da die Gewalttaten eindeutig gegen den ersten Artikel der Kurfürsteneinung verstoßen, der besagt, das unser keiner umb einicherley sachen oder geschicht willen, wie sich das fugen oder machen mocht, mit- oder gegeneinander zu vehden, kriegen, ufrure oder angrieffen kommen sollen etc., auch gegen den dritten Artikel, der beginnt Und wer es sach, das yemants etc., zudem die Taten unbestreitbar sind und der Hauptmann Thun sie hier vor dem Schwäbischen Bund auch zugegeben hat, fordert er gemäß der Kurfürsteneinung erneut dazu auf, ihm gegen die Hgg. von Sachsen Rat und Hilfe zu leisten. Erbietet sich ihnen gegenüber nochmals zu Recht und ersucht sie, ihn als ihren Mit-Kf. nicht zu verlassen.