Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Ksl. Vorladung Nürnbergs im Konflikt mit den Wolfsteinern; [2.] Bitte um Verweisung der Angelegenheit an das Reichskammergericht.
Nürnberg, 27. April 1510 (sambstag nach Geory)
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 65, fol. 40a-41a, Kop.
[1.] Ist vom Ks. aufgefordert worden, zu der von ihm angestrebten Güteverhandlung im Streit zwischen Nürnberg und den Brüdern Wilhelm und Albrecht von Wolfstein einen bevollmächtigten Vertreter zu schicken (Nr. 267). Erklärt dazu, daß die Angelegenheit, wegen der es von den beiden Wolfsteinern verklagt und nunmehr durch den Ks. nach Augsburg vorgeladen wird, aus folgendem Grund bereits gütlich beigelegt ist:
[2.] Als Nürnberg vormals den Pfleger der beiden Wolfsteiner, Christoph Reicharter, aus gutem, nachweisbarem Grund ins Gefängnis gesteckt hat, haben der Eichstätter Dompropst Johann von Wolfstein, Bruder der beiden Wolfstein, und der ksl. Rat Dr. Erasmus Toppler nachdrücklich um die Freilassung des Gefangenen nachgesucht. Nürnberg hat diesem Wunsch in der Hoffnung, damit dem Ks. gefällig zu sein, entsprochen. Dabei hat Johann von Wolfstein versprochen, daß Nürnberg aus dieser Gefangennahme keinerlei Nachteil erwachsen soll. Und haben damit, wie euer ksl. Mt. versteen, dieselben sachen, auch die irrungen der vom Wolfstain, so als der haubtsach daraus geflossen, durch angezaigte gutliche underhandlung und unser darauf ervolgte wilnfarung ir entschaft. Deshalb uns nit will gelegen sein, von neuen in gutliche handlung einzulassen, aus ursachen, das uns solchs zu ainem beswerlichen eingang dienen, auch konftiglich in ervordrung der scheden, darein wir durch die vom Wolfstein verleibter sachen halben gefurt, in recht nachtail wurd gebern, sampt andern rechtmessigen bewegnussen, die wir euer ksl. Mt. hievor müntlich haben berichten lassen, zudem, das auch dise sachen furnemlich euer ksl. Mt. oberkeit und nit die geringsten belangen. Bittet demgemäß den Ks., diese abschlägige Mitteilung nicht ungnädig aufzunehmen, sonder uns gegen den gedachten vom Wolfstain angezaigter irer vordrung halb zu rechtlichem entschid und austrag fur irer Mt. camergericht, dahin wir als ain gehorsam glid des hl. Reichs mit der gerichtparkeit gehorig sein, gnediglich zu weisen, wie der Ks. dies vormals dem Nürnberger Ratsmitglied Leonhard Groland in Bozen zugesagt hat und euer Mt. gegen den stenden des hl. Reichs contractsweise verschriben ist.