Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 7. März 1510

München, HStA, KÄA 978, fol. 85, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Hat sie vor kurzem schon einmal aufgefordert, Ulrich von Haselbach, ksl. Pfleger zu Eggenburg, das ihm durch Hg. Albrecht von Bayern verschriebene Schloß Schönberg (bei Wenzenbach) zu übergeben. Hat nunmehr durch Ulrich von Haselbach erfahren, daß sie nicht nur die Herausgabe verweigert, sondern auch behauptet hätten, Hg. Albrecht habe die das Schloß Schönberg betreffende Verschreibung, die dessen Anwälte ihm (dem Ks.) gegeben haben, nicht ratifiziert. Die Vormünder hätten sich jedoch bereiterklärt, Ulrich von Haselbach vor den Kff., Ff. und andern des hl. Reichs ständen rechtens und verhör zu sein. Dieser habe ihn vor diesem Hintergrund um Hilfe angerufen, die er ihm aufgrund seiner treuen Dienste gewähren will. Da Hg. Albrecht besagte Verschreibung seiner Anwälte sehr wohl ratifiziert und sämtliche Artikel vollzogen hat ausgenomen den Schönperg, der dann von dem gedachten von Haslpach auf unsern bevelh bis yetzo heer angestanden und nit sollicitirt oder vervolgt worden ist, erscheint die Ulrich von Haselbach erteilte Antwort nicht gerechtfertigt. Fordert daher nochmals mit Nachdruck, Ulrich von Haselbach das Schloß Schönberg unverzüglich zu übergeben.1

Anmerkungen

1
 In ihrem Antwortschreiben aus München vom 20. März 1510 (mitichen vor dem hl. palmtag) widersprachen Hg. Wolfgang von Bayern und die übrigen Vormünder Hg. Wilhelms der Darstellung Ulrichs von Haselbach. Hg. Albrecht habe die 1506 in Linz durch seine Anwälte ausgestellte Verschreibung nur teilweise ratifiziert, dem das Schloß Schönberg betreffenden Teil und einigen anderen Artikeln hingegen widersprochen. Zudem hat Hg. Albrecht die Hft. Schönberg den Stauffern zu Ehrenfels aufgrund ihrer Dienste übertragen, so daß keine Rechte erkennbar sind, mit denen Ulrich von Haselbach seine Ansprüche begründen könnte. Bitten daher, dessen Forderungen abzuweisen, zumal es ihnen selbst nur darum, geht, das Erbe von Hg. Albrechts Sohn Wilhelm ungeschmälert zu bewahren. München, HStA, KÄA 978, fol. 90a-92b; Ebd., Fürstensachen 325, fol. 2a-5a, jew. Kop. Zur wechselhaften Besitzgeschichte des Schlosses Schönberg am Ende des 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts, insbesondere zu seiner Verleihung an Bernhardin von Stauff zu Ehrenfels im Jahr 1508, vgl. D. Schmid, Regensburg, S. 85f.