Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[Augsburg, vor 8. April 1510]1
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 126 Nr. 2, fol. 95a u. b, Kop. (von der Hand des Nürnberger Gesandten Kaspar Nützel; Überschrift: Copien Stefan Vischers, welche er an ksl. Mt. gestelt, die im hofrat ausgericht ist; Vermerk am Ende des Stücks: Dise suplication ist im hofrat nachfolgender meinung unterschriben und dem Vischer demselben gemes antwort geben nemlich: Nichil per totum, er mag die sach am camergericht suchen).
Stefan Fischer erklärt, es allgemein bekannt, das ich armer von Bm. und rat der stat Nurmberg vergeweltigt pin worden, dardurch ich umb all mein hab und gut, meinen kaufmanshandel, gelauben und trauen komen pin, zudem mir nach meinem leib und leben wider alle recht und ordnung des rechtens gestelt. Ist bereit, diese Sache auf dem Rechtsweg verhandeln zu lassen, benötigt dazu aber verschiedene Zeugen, die entweder nicht leicht anzutreffen oder nur unter obrigkeitlichem Zwang zu einer Aussage bereit sind. Bittet deshalb den Ks. um ein compulsorial in generali, mit dessen Hilfe er alle erforderlichen Zeugen zwingen kann, die Wahrheit in seiner Angelegenheit auszusagen, außerdem um ein Kompulsorial speziell gegen den Rat von Augsburg, wo besagte Handlung geschehen ist, damit dieser in einer beurkundeten Aussage bezeugt, was sich zwischen ihm (Fischer) und den Nürnbergern zugetragen hat. Weil er außerdem infolge des Verlusts seines ganzen Besitzes nicht in der Lage ist, seine Schulden bei verschiedenen Personen aus Florenz und Como zu begleichen, bittet er, um von diesen nicht unter Druck gesetzt werden zu können, den Ks., daß er bis zur Bereinigung der Streitsache mit den Nürnbergern, also etwa drei bis vier Jahre lang, solcher schuld halben in dem hl. Reich allenthalben mog frey sein.