Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Görz, 23. März 1510

Hannover, HStA, Cal. Br. 16 Nr. 5, fol. 161a-162a, Konz.

Hat erfahren, daß in Sachen Auslösung seiner Kleinodien bei den Frankfurter Juden, die der Ks. ihm mehrfach in Aussicht gestellt hat, nichts vorangeht.1 Muß deshalb deren Verlust befürchten. Doch nicht nur dort, sondern auch hier droht ihm vollständiges Verderben, da er sein Silbergeschirr sowie das Halsgeschmeide seiner Gemahlin (Hg.in Katharina) versetzen mußte, um das Kriegsvolk unterhalten zu können. Außerdem mußte er sich gegenüber den Knechten mit seinem Leib und Gut verpflichten, ihnen ihren Sold zu zahlen, so daß er praktisch ihr Gefangener ist. Wenn sie kein Geld bekommen, besteht die Gefahr, daß sie ihn zusammen mit den Städten und Schlössern des Ks. an die Feinde ausliefern. Hat darüber hinaus bis heute weder von den Urbarsteuern noch von dem ihm zugesagten frz. Geld irgendetwas bekommen. Wegen des Geldmangels gelten alle seine Anweisungen nichts. Jeder tut, was er will. Angesichts dessen und in Würdigung seiner langen, treuen Dienste möge der Ks. ihn nicht in ein derart großes, ewiges Verderben stürzen. Ist zuversichtlich, daß dies nicht der Wille des Ks., sondern seiner (Hg. Erichs) Widersacher ist, die er zwar kennt, deren Namen er aber derzeit nicht nennen will. Bittet deshalb den Ks. nochmals, ihm bei der Wiedererlangung seiner Kleinodien in Frankfurt behilflich zu sein, ihn mit Kriegsvolk und Geld zu versehen und (Hans) Auersperger, gegenüber dem er sich vor Ks. und Reichsständen verantwortet hat, keinen Glauben zu schenken.

Anmerkungen

1
 Mit Schreiben aus Trient vom 18. November 1509 hatte Ks. Maximilian der Frankfurter Judenschaft befohlen, die Kleinodien, die der oberste ksl. Feldhauptmann der niederösterreichischen Lande, Hg. Erich von Braunschweig-Calenberg, bei ihnen verpfändet und hinterlegt habe, nicht weiterzuverkaufen, sondern sie unangetastet bei sich zu behalten, bis er selbst auf den Augsburger Reichstag komme, da er sie dann bei ihnen auslösen wolle. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 21 (alt 14b) 1509 Okt.-Dez., fol. 66a, Konz. In einem weiteren Schreiben vom selben Tag an Frankfurt hatte der Ks. erklärt, Hg. Erich habe die verpfändeten Kleinodien noch nicht auslösen können, da er in ksl. Kriegsdiensten unterwegs sei. Der Wert der Pfandobjekte sei hoch im Vergleich zu dem dafür erhaltenen Darlehen. Zur weiteren Verhandlung der Angelegenheit sollten die Frankfurter Juden Bevollmächtigte (auf den Reichstag) nach Augsburg schicken. Ihnen werde Geleit zugesichert. Regest: Andernacht, Regesten, Nr. 3621.