Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Füssen, 25. Juli 1510

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juli, fol. 93a, Konz.

Hat sich, nachdem der Esslinger Bm. Hans Ungelter die Zahlung des Anteils Esslingens am Augsburger Anschlag angekündigt hat, entschlossen, das Geld selbst in Empfang zu nehmen und es zur Bezahlung ungeeigneter Kriegsknechte, die er loswerden will, zu verwenden. Weist sie deshalb an, Bm. und Rat von Augsburg dazu zu bewegen, schnellstmöglich eine Quittung über die Zahlung der Gesamtsumme des Esslinger Anteils am Augsburger Anschlag auszustellen.1 Wenn sie diese erlangt haben, sollen sie sie dem ksl. Zollschreiber Veit Hofer, der das Geld empfangen wird, übersenden. Ermahnt sie, diese Sache so geheim wie möglich zu halten, damit sie nicht weiter ausgebreitet wird.2

Anmerkungen

1
 In einem Entwurf dieser Quittung, erstellt in Füssen am 26. Juli 1510, bestätigte Ks. Maximilian, daß Esslingen am heutigen Tag den zu zwei Terminen fälligen Augsburger Anschlag in Höhe von 1680 rh. fl. bar zu seinen Händen entrichtet habe. Sollte Esslingen künftig durch die mit der Einsammlung der Anschlagsgelder beauftragten Kommissare wegen des Anschlags ersucht werden, so werde er die Stadt vertreten und gänzlich schadlos halten. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 22 (alt 15b) 1510 Juli, fol. 93a.
2
 In ihrem Antwortschreiben aus Augsburg vom 28. Juli 1510 erklärten Hans von Landau und Jörg Hackenay, sie hätten aufgrund früherer Erfahrungen schon befürchtet, daß besagte Quittung bei Augsburg nicht zu erlangen sein werde. Ihre entsprechenden intensiven Bemühungen bei Dr. Peutinger hätten deshalb nur zu dem Ergebnis geführt, daß auch dieser die Erlangung der Quittung für ausgeschlossen halte. Unter diesen Umständen hielten sie es für das Beste, wenn der Ks. Ungelter als Vertreter Esslingens eine Verschreibung gemäß beiliegender Kopie (siehe unten) gebe. Wenn die Verschreibungen für Paul von Liechtenstein, die Augsburger, Philipp Adler und die Fugger einmal abbezahlt seien, dürfte die Quittung für Esslingen wohl leicht zu bekommen sein. Sollte dieser Vorschlag dem Ks. nicht gefallen, wollten sie gemäß seinem Befehl verfahren. Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1510, fol. 72, Orig. Pap. m. S. Bei besagter Kopie könnte es sich um folgende am 26. Juli 1510 in Füssen verfaßte Erklärung Ks. Maximilians handeln: Esslingen hat sich beklagt, daß es auf dem letzten Augsburger Reichstag höher veranschlagt worden ist als auf dem Reichstag zu Köln (1505). Verspricht, Esslingen künftig gemäß dem Kölner Anschlag anzuschlagen. Sollten allerdings die Reichsstände den Anschlag erhöhen oder vermindern, so soll Esslingen in demselben wie ander stende des Reichs gehalten werden und sich desselben nit setzen oder widern, sunder genzlichen dabey beleiben. Ebd., fol. 97a, Konz.