Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Nichtbezahlung des Augsburger Reichsanschlags durch diverse Reichsstände, Besoldung des Kriegsvolkes zum Schutz Veronas durch eine Anleihe Pauls von Liechtenstein, Rückzahlung der Summe durch den sofort zu entrichtenden Reichsanschlag (Hg. Bogislaws).
Freiburg im Breisgau, 13. Januar 1511
Wien, HHStA, RK, Maximiliana 23 (alt 17) 1511 Jan., fol. 33a-34a, Kop.
Gemäß Beschluß des Augsburger Reichstags hätte jeder Reichsstand den ihm auferlegten Anschlag zu zwei Terminen, nämlich am 8. September 1510 (nativitatis Marie) und am 29. September 1510 ( St. Michelstag nechstverschinen), bei Bm. und Rat von Augsburg oder Frankfurt bezahlen sollen. Ist befremdet, daß (Hg. Bogislaw)1 dies nicht getan hat, aus ursachen, das uns solher deiner lieb, auch etlicher ander stende, die gleicherweis iren anslag nit bezalt, verzug an unserm furnemen und underhaltung unsers kriegsvolks, darauf wir dann obberurt des Reichs hilf gewendt und wir den ganzen summer mit unser und unser lande merklichen darlegen underhalten und versoldet haben, zu verhinderung und nachtail komen ist. Um nun Verona und andere von den Venezianern eroberte Ortschaften beim Reich halten und seine Lande vor Schaden bewahren zu können, hat er mit Paul von Liechtenstein vereinbart, daß dieser zur Besoldung des in Verona und andernorts liegenden Kriegsvolkes ain treffenlich summa gelts auf dein und etlicher ander stende des Reichs unbezalt anslegen, die wir ime auch darumb verschriben haben, aufgebracht und auf dasselb unser kriegsvolk ausgeben hat und noch ferrer aufpringen und ausgeben wirdet. Deshalben wir dann entlichen der maynung sein, dir noch auch sunst yemands solhen anslag nachzulassen. Befiehlt deshalb, (Hg. Bogislaw) solle seinen Anschlag, nemlichen 25 zu roß und 40 zu fueß, der sich dann, 10 fl. fur ain geraisigen und 4 fl. fur ain fueßknecht des moneds zu rechnen ain jar lang, in ainer summa 4920 fl. rh. laufet, dem gemeltem Paulsen von Liechtenstain bezalen und dieselben auf unser lb. Frauentag irer liechtmessen [2.2.11] hinder Bm. und ret der stet Augspurg oder Frankfurt durch wechsel oder sunst als zu seinen handen erlegen und ime yetzo desselben dein gewiß zusagen und verschreibung bey disem poten geben und zuschicken und darin nit verziehen noch ferrer ungehorsamlich erscheinen, als wir uns dann des der billikait nach zu deiner lieb versehen, damit wir nit geursacht werden, den nachtail, wo uns und dem Reich deshalben ainicher aus solhem deinem und anderer stende verzug entsteen wurde, dir und denselben zuzemessen, auch zu gestatten, gegen deiner lieb inhalt des berürten abschids zu Augspurg zu handlen und furzunemen. Das ist unser ernstliche maynung. Geben in unser stat Freyburg im Preysgeu am 13. tag des moneds Januarii Ao. etc. undecimo, unser reiche des röm. im 25. und des hungerischen im 21. jaren.