Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Wels, 22. Dezember 1511

Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Renner): Duisburg, LandesA, Jülich-Berg I Nr. 349, fol. 37.

Kop.: Ebd., Jülich-Berg I Nr. 203, fol. 7a-8a.

Karl von Egmont, der sich nennt von Geldern, hat uber und wider den gelobten, geswornen frid, darin wir und er laut des tractats zu Camerich gegnainander gestanden sein,1 in vergessung seiner eren und aydes unser land und leut angegriffen und darzu etlich stett, so uns und unserm lb. sun Ehg. Karln von Österreych zugehorn, haimlich und durch verreterey eingenomen. Deshalb wurde gegen ihn die Acht und Aberacht verhängt. Gebietet unter Androhung der Acht und Aberacht sowie einer in die ksl. Kammer zu zahlenden Strafe von 500 Goldmark, Karl von Egmont, seine Helfer und Anhänger in keiner Weise zu unterstützen und keinerlei Gemeinschaft mit ihnen zu pflegen, sie vielmehr gefangen zu nehmen und ihren Besitz zu beschlagnahmen, wie es sich gegenüber Ächtern und Friedbrechern zu tun gebührt, und zwar so lange, bis sie wieder zum Gehorsam gegenüber Ks. und Reich gebracht worden sind und sich Gnade und Huld erworben haben. Hat die ksl. Hauptleute und sein Kriegsvolk angewiesen, gegen alle, die dieses Gebot mißachten, als Feinde des Ks. vorzugehen. Versichert, daß nichts, was gegen Karl von Egmont, dessen Helfer und deren Besitz unternommen wird, einen Frevel gegen den Ks., das Reich noch sonst jemanden darstellt.

Anmerkungen

1
 Karl von Egmont war Mitglied der am 10. Dezember 1508 abgeschlossenen Liga von Cambrai geworden.