Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Der Band zu den Reichstagen 1510-1512 enthält Quellen aus insgesamt sechzig Archiven und Bibliotheken in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich und England. Bei ihrer Erfassung wurde gemäß den für frühere Bände der Mittleren Reihe entwickelten und angewandten Grundsätzen verfahren.3 Dies bedeutet insbesondere, daß in sämtlichen in Frage kommenden Archivbeständen die einschlägig erscheinenden Materialien so vollständig wie möglich erfaßt wurden. Zu den dabei berücksichtigten Quellengruppen zählen neben den in 1.1. näher beschriebenen sogenannten Verhandlungsakten (zum Thema Reichshilfe und Verfassungsfragen) auch Briefe, Urkunden, Rats- und Domkapitelprotokolle, Bürgermeisterbücher, Reiserechnungen, Quittungen und andere Finanzaufzeichnungen sowie zeitgenössische Drucke und Chroniken. Für die beiden Reichstage 1510 und 1512 wird das ermittelte Quellenmaterial weitgehend vollständig berücksichtigt, für die Versammlung in Überlingen und Konstanz, die drei Tagungsprojekte von 1511 sowie die reichstagsbezogenen Aktivitäten Kaiser Maximilians im dazwischenliegenden Zeitabschnitt hingegen nur in Form einer Auswahl wichtiger Stücke, die den Ereignis- und Verhandlungsgang bzw. die kaiserlichen Planungen jeweils hinreichend dokumentiert.

Die Textdarbietung orientiert sich ebenfalls an der bisherigen Praxis.4 Alle wichtigen Quellenstücke werden stets als eigene Aktennummer, weniger bedeutsame und solche, die nur ergänzende Informationen enthalten, in den Fußnoten dargeboten. Die inhaltliche Relevanz, die Aussagekraft und der Detailreichtum eines Textes sind auch ausschlaggebend für die Form der Wiedergabe. Verhandlungsakten, Berichte der Reichstagsgesandten einschließlich der ihnen erteilten Instruktionen und Weisungen sowie sonstige Schriftstücke mit hohem Informationsgehalt werden in aller Regel im vollen Wortlaut, allenfalls gekürzt um bestimmte Formalien und nicht relevante, durch drei Punkte in eckigen Klammern kenntlich gemachte Passagen, alle anderen Texte hingegen in Regestenform dargeboten. Wo es aus Authentizitätsgründen sinnvoll oder notwendig erscheint, wurde eine Mischform aus Ganztextwiedergabe und paraphrasierender Inhaltsangabe gewählt. Grundsätzlich werden sämtliche aufgefundenen Exemplare eines Quellenstücks nachgewiesen, zur Kollationierung aber nur diejenigen herangezogen, die relevante Abweichungen von der Vorlage aufweisen. Als solche diente entweder das erstgenannte oder – bei Kollationierung – das mit A gekennzeichnete Exemplar. Weitere Kollationierungsexemplare tragen die Bezeichnung B, C usw.

Die Volltexte sind nicht gänzlich buchstabengetreu, sondern in vorsichtig normalisierter Form transkribiert, insbesondere durch Vereinfachung der sehr häufig vorkommenden Konsonantenverdoppelungen ohne Lautwert und Wiedergabe bestimmter Buchstaben entsprechend ihrem Lautwert (Beispiel: „getrewer“ wird zu „getreuer“). Beides erleichtert das zügige Lesen der Texte, ohne daß der Buchstabenbestand gravierend verändert wird. Für häufig vorkommende Wörter und Begriffe werden Abkürzungen und Siglen verwendet.

Da frühneuhochdeutsche und lateinische Texte in der Regel keine oder weitgehend willkürlich gesetzte Satzzeichen enthalten, dient die an der heutigen Grammatik orientierte Zeichensetzung durch den Bearbeiter dem Ziel, die Lesbarkeit und das Textverständnis zu unterstützen.

Jedem Aktenstück ist ein Titel vorangestellt, der es kurz charakterisiert. Danach folgt bei Ganztextwiedergabe eine punktweise, knapp formulierte Auflistung der einzelnen Aspekte und Aussagen des Stückes. An die Angaben zur Datierung, zum Verwahrort und zu eventuell vorhandenen älteren Druckausgaben des Stückes schließt sich entweder dessen originaler Wortlaut oder die Wiedergabe seines Inhalts in Regestenform an. Erschlossene Angaben in der Datumszeile stehen in eckigen Klammern, eine zuhörige Fußnote erläutert den Erschließungsweg. Bei Ganztextwiedergabe werden zeitgenössische Datierungen, z. B. nach Heiligenfesttagen oder nach dem römischen Kalender, entsprechend ihrer heute üblichen Form in eckigen Klammern aufgelöst, in Regesten ist die jeweilige Originaldatierung zur Kontrolle in runden Klammern beigefügt. Ebenfalls in eckigen bzw. runden Klammern stehen Querverweise auf andere Aktenstücke oder einschlägige Abschnitte innerhalb des vorliegenden Bandes. Eine Neuerung gegenüber früheren Bänden der Mittleren Reihe bedeutet es, daß Identifizierungen von Orts- und Personennamen sowie Erklärungen schwer verständlicher Wörter, Begriffe und sprachlicher Wendungen zur Entlastung des Apparats nicht mehr in den Fußnoten, sondern direkt im Text in eckigen Klammern angegeben sind.

Quellen, die bereits in anderen Editionen und Textsammlungen veröffentlicht wurden, finden im vorliegenden Band ebenfalls Berücksichtigung, ihre Kollationierung mit der archivalischen Vorlage erfolgt allerdings nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen. Die gesamte zur Kommentierung herangezogene Sekundärliteratur ist in den Fußnoten und im Literaturverzeichnis verzeichnet. Dabei zeigt sich, daß die beiden behandelten Reichstage trotz ihrer großen Bedeutung und der Fülle der auf ihnen behandelten Themen und Probleme in der bisherigen Forschung vergleichsweise nur geringe Beachtung gefunden haben. Außer vier ungedruckten Grazer Dissertationen, die zwar ausführliche, aber sehr stark an der Person Kaiser Maximilians I. orientierte Schilderungen von Ereignissen und Geschehensabläufen bieten,5 einigen knappen, überblicksartigen Beschreibungen beider Reichstage in den Maximilian-Biographien von H. Ulmann und H. Wiesflecker6 und einem neueren Aufsatz über die Trierer Versammlung7 liegen nur einige Beiträge vor, die – überwiegend in nicht reichstagsspezifischen Kontexten – bestimmte Teilaspekte bzw. Einzelthemen der beiden Tagungen behandeln, wie etwa die auf dem Reichstag 1510 zur Sprache gekommene Konfiszierung jüdischer Bücher in Frankfurt8, die Auffindung des Heiligen Rockes im Rahmen der Trierer Zusammenkunft 15129 und die dort entstandene Reichsnotarordnung10.

Anmerkungen

3
Vgl. Seyboth, Reichsversammlungen, S. 55; Heil, Reichstagsakten 8, S. 69; Ders., Reichstagsakten 9, S. 68.
4
Vgl. Seyboth, Reichsversammlungen, S. 57; Heil, Reichstagsakten 8, S. 75f.; Ders., Reichstagsakten 9, S. 69.
5
Freidl, Kaiser Maximilian I.; Rom, Kaiser Maximilian I.; Schodl, Kaiser Maximilian I.; Wiesenberger, Kaiser Maximilian I.
6
Ulmann, Kaiser Maximilian I., S. 400-405, 562-567; Wiesflecker, Kaiser Maximilian I. 4, S. 264-269, 269-277.
7
Seyboth, Trierer Reichstag.
8
Kirn, Bild der Juden; Kracauer, Konfiskation; Martin, Die deutschen Schriften.
9
Embach, Rolle Kaiser Maximilians I.; Schauerte, Erhebung des Trierer Rockes; Seyboth, Politik und religiöse Propaganda.
10
Dorn, Reichsnotariatsordnung; Schmoeckel, Reichsnotariatsordnung.