Textvorlage: Würzburg, fol. 227 f.
2. HA (Türkenhilfe): Einigung zwischen KR und FR zur Septuplik des Kgs.
/227/ (Nachmittag) /227 f./ Kurfürstenrat und fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 776–782. Differenzierter zu Punkt 3) des KR-Vortrags, Besoldung der Musterherren:] /227/ Musterherren und auch Pfennigmeister werden aus der Hauptsteuer besoldet. Wie dann in der instruction ihrer bestallung halben versehung geschehen soll, doch das die besoldungen nit zu hoch verordnet. [Differenzierter zu Punkt 5) des FR-Vortrags durch Österreich:] /227’/ Festschreibung der künftigen Beratung einer beharrlichen Hilfe im RAb ist nicht so gemeint, als solte es obligatorie im abschied vermeldet, sonder das auff negst künfftiger Reichs versamlung darvon handlung solte fürgenommen werden, damit die arme und vom erbfeind betrangte leuthe an den grenitzen einen trost schöpffen und nicht aus verzweiffelung an vernerer hülffe sich ettwa quibuscunque pactis vel conditionibus möchten unterwerffen; das auch der feind, als dem solche Reichs handlung nit verborgen bleiben, dardurch nit desto sicherer und freudiger werden, den krieg, bis so lang die bewilligte hülffe verkriegt oder verthan, auffhalten oder verziehen und nachmals sovil desto gewaltiger die unsern uberziehen und betrangen möchte etc.