Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 240–242.

2. HA (Türkenhilfe): Beratung der Triplik des Kgs. im Ausschuss des SR.

/240/ (Vormittag, 8 Uhra ) Städterat. /240’/ Verlesung der Triplik des Kgs. zum 2. HA (Türkenhilfe)1 . Regensburg proponiert: /240’ f./ Beratung der umfangreichen Triplik im Plenum oder im Ausschuss des SR?

/241/ Augsburg wendet ein: Noch zuvor sind im Plenum die diesbezüglichen Weisungen der Städtegesandten vorzutragen.

Umfrage dazu. Einhellige Weisungen dahingehend, dz sie von iren herrn unnd obern weitters nitt, dann uff hievor gethane kgl. proposition abgefertigt worden weren. Unnd hetten sich ire herrn unnd obern nitt versehen, dz die röm. kgl. Mt. uff den begertten acht doppel monaten verharren, sonndern sich noch mit eim geringern, alß den 6 oder 7 doppel monaten, haben sollen settigen lassen. Do aber ye solches nitt anders sein konnte unnd kein geringers bey irer Mt. zuerlanngen, hetten sie den verrern bevelch, hierynnen uff di hohern stende zusehen unnd di begerten acht doppelmonat zu bewilligen. /241’/ Da Kg. in der Triplik jetzt aber weit mehr als die in der Proposition genannten acht Doppelmonate fordert, müssen die Städtegesandten zunächst neuerlich Weisungen anfordern2 . Die Beratung der Triplik wird dem [am Vortag eingerichteten] Ausschuss des SR 3  übertragen, der sein Ergebnis dem Plenum referieren soll. Der Ausschuss soll die Beratung zu gelegner zeit aufnehmen und dabei sein gutt auffmercken uff die hohern stennde, wes bei inen gehandlt werden wollt, haben.

/242/ 2. Umfrage. Soll die Beratung zum 2. HA um einige Tage aufgeschoben und zwischenzeitlich der Städtetag fortgesetzt werden, da vermutlich auch die Gesandten der höheren Stände Weisungen zur Triplik des Kgs. anfordern? Beschluss: Wird in das Ermessen des Ausschusses gestellt.

Anmerkungen

a
 8 Uhr] Köln (fol. 9’) abweichend: 7 Uhr. Augsburg (fol. 98) wie Textvorlage.
1
 Nr. 437.
2
 Vgl. die Weisung des Nürnberger Rates vom 16. 1. 1557: Es ist höchst schwierig, in Anbracht der Schädigung der Stadt und ihrer hohen Schulden die Forderungen des Kgs. zu erfüllen, die für Nürnberg mehr als 32 000 fl. ausmachen. Dennoch steht es Nürnberg nicht an, /58/ sölche ding zuverhindern, wir wolten dann allerlei ungnad darüber befharen unnd gewarten unnd doch nichts damit außrichten. Deshalb für Anschluss an die höheren Stände, deren Bewilligung man ohnehin folgen muss (StA Nürnberg, BBdR 160, fol. 57–58’, hier 57’ f. Kop.). Daneben erörterte Nürnberg seit August 1556 mit den Bff. von Würzburg und Bamberg, beim Kg. unabhängig von der allgemeinen Steuerbewilligung ad partem einen Erlass oder eine Ermäßigung wegen der Kriegsschäden im Markgrafenkrieg zu erbitten. Nürnberg wollte dies zunächst umgehen, da das Gesuch ohnehin nur an den Moderationstag verwiesen, aber die Ungnade des Kgs. evozieren würde, der für die Fränkische Einung im Krieg das pest gethan unnd noch wol thun khan (Weisung an die Gesandten vom 28. 8. 1556: Ebd., BBdR 159, fol. 65–66. Entsprechende Schreiben an die Bff. von Bamberg und Würzburg vom 28. 8.: Ebd., fol. 67–70. Kopp.). Nachfolgend befürwortete der Nürnberger Rat im Januar 1557 aufgrund der zwischenzeitlichen Steuerzusage des RT doch die Wendung an den Kg. /37’/ Dann ob wir wol keinen troßt haben, daß damit etwas zuerlangen, so möcht es doch unnsers einfeltigen bedenckens ufs wenigist darfür gut sein, damit die bede bischof dester weniger ursach heten, unns umb furstannd oder anlehen irer gepürnus anzustrengen (Weisung vom 7. 1. 1557: Ebd., BBdR 160, fol. 37–39. Kop.). Die Würzburger und Bamberger Deputierten lehnten das Ermäßigungsgesuch an den Kg. wegen dessen Unterstützung im Krieg jedoch ab, und auch die Nürnberger Gesandten befürchteten, die Berufung auf die finanzielle Notlage könnte die gleichzeitig angestrebte Aufnahme Nürnbergs in den Landsberger Bund erschweren (Bericht vom 12. 1. 1557: Ebd., NRTA 23, unfol. Konz.).
3
 Vgl. Nr. 276, Anm. b.