Textvorlage: Nürnberg, fol. 325–326.
Koadjutorfehde in Livland: Durchführung der sofortigen Vermittlungsgesandtschaft nur durch Pommern und die kgl. Kommissare.
/325/ (Nachmittag, 3 Uhr) Städterat. SR wartet auf eine Bekanntgabe der höheren Stände.
Um 6 Uhr nachmittags erscheinen der Mainzer Kanzler und weitere Verordnete von KR und FR im SR und teilen mit: /325 f./ Kg. fordert eine Stellungnahme der Reichsstände, da Hg. Heinrich von Braunschweig die Teilnahme an der sofortigen Gesandtschaft nach Livland ablehnt. KR und FR haben dazu beschlossen1
: Die Benennung eines anderen F. anstelle Hg. Heinrichs ist zeitaufwendig und wenig weiterführend, da man nicht weiß, ob der Benannte die Gesandtschaft übernehmen würde. Deshalb soll Kg. empfohlen werden,
/325’/ dz es ir kgl. Mt. bey derselben abgefertigten commissarien unnd den hertzogen zu Pommern besteen liessen unnd dz es an denselben genugsam unnd weyterer benennung anderer fursten oder stende von unnoten sein sollte. Unnd dz ir kgl. Mt. daneben bedacht sein wollten, dz die annder verordnung2 inns werck gericht unnd dz ir Mt. dieselbig alß ein romischer konig nach gelegenheit der sachen auch furgen liessen.
/326/ Köln antwortet für SR
a
: Wenngleich SR nicht über die derzeitige Beratung dieser Frage informiert war, schließt er sich KR und FR anb.