Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Vorlage des Konzepts für die Resolution des Religionsausschusses zum Religionskolloquium. Keine Einigung.

/200/ (Nachmittag) Religionsausschuss. Verlesung des Konzepts für die Resolution des Religionsausschusses zum Religionskolloquium. b– Dabei sind etliche disputationes eingefallen, also das man sich disses mals nit darüber vergleichen mogen, bevorabe dweil man understanden, in dem ainen puncten der pflicht halben1 mit einem einhelligen bedencken bei der kgl. Mt. furzukomen–b.

Anmerkungen

a
 Februar 20, Samstag] Kursachsen A (fol. 476’) abweichend: Februar 19. Dagegen Hessen (fol. 119): Februar 20. [Kurmainz A, fol. 200, widersprüchlich: Überschr.: Die sabbati, XX. Februarii, post meridiem. Textbeginn, wohl unter Bezugnahme auf das vorherige Protokoll für 19. 2.: Eodem die nachmittags ...]
b–
 Dabei ... furzukomen] Kursachsen A (fol. 476’–478) differenzierter: Kurtrier und Kurköln billigen das Konz. mit wenigen Korrekturen. Kurpfalz: Bitten um schriftliche Vorlage des Konz., da die Regelungen auch in den RAb aufgenommen werden. Bringen Korrekturen vor, u.a.: Streichung des Wortes /477/ „ingedenck“ [der Vorbehaltsklauseln für das Kolloquium]. Festschreibung der Neutralität des Präsidiums. Zum 5., das es den colloquenten an irem stande, wurden und gutern unnachteilig gesetzt: Solten ursachen hierzu gethan werden, als ursach, das die constitution der geistlichen furbehalt one bewilligung der augspurgischen confession verwante stende gesetzt etc. Keine Erwähnung der Substituten für die Notare und keine Darlegung des Amtes der Auditoren. /477’/ Kursachsen: Durchaus wie Pfaltz. Allein weren die wort, wie sie es am jungsten gericht zuvorantworten getraueten, ausgelaßen. Die solten gesetzt werden. Kurbrandenburg: Wie Kurpfalz und -sachsen. Kurmainz: Billigt nochmalige Verlesung des Konz. Österreich: Ebenso. Fordert Vergleichung zu den strittigen Punkten. Bayern, Salzburg, Augsburg und Prälaten billigen nochmalige Verlesung und Beratung. Pfalz-Zweibrücken, Württemberg, Hessen: Wie Kurpfalz und -sachsen. Brandenburg-Ansbach: Ebenso mit Ergänzung: /478/ Acht aber, von der pflicht were wol ein mittel zufinden. Übrige Voten fehlen.
1
 Vgl. die Ausschussberatung am 17. 2. 1557: Kurmainz A, fol. 183’–189’ [Nr. 339].