Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 21. 12. 15562.

Geschäftsordnung für den Religionsausschuss.

/287/ Versammlung der CA-Stände, einberufen durch von der Tann (Kurpfalz) fur etzlichen vergangenen tagen.

Kurpfalz (von der Tann) versucht anfangs erneut3 , für den Ausschuss die schriftliche Verhandlungsführung oder zumindest die schriftliche Festlegung des Votums der CA-Stände durchzusetzen mit den Argumenten: Reden brechten weitleutigkeit, man konte es besser ausfuren, mit grosserm bedacht handlen, were auch vor in etzlichen fellen des Reichs breuchlichen gewesen.

Kursachsen: Führen dagegen nochmals an, das Verfahren sei so zu gestalten, das der gemein gebrauch des Reichs im votiren und anderm nicht verandert wurde, und solten die vota in Imperio libera sein, sich alle nit auff ein vorgehendes allein richten, ob man sonst gleich in effect eynig. Schriften brechten manchmal mehr weitleuftigkeit, nachdencken und anders dan reden. Man konte die gemuter der leut, wohin sie in handlung endtlich lauffen wolten, besser aus /287’/ reden dan aus schriften verstehen. Wir4 musten auch nicht den herren vorschreiben, sondern sie uns, und uns teglichen resolutionen erholen. Wan etwan zwispaltige meynung vorfielen nach gehaltenen unterreden im ausschus und die sachen zur relation komen solten, so were es als dan zeit, dieselbige schriftlich zustellen, und mochte als dan dis, was vormals geredt, besser bedacht und ausgefurt werden; wie dan in solchen religions sachen uns5 etzlich mal nachgelassen etc. Aber sonst und ohne das hetten wir ihm6 vormals angezeigt, sagten auch noch, das wir uns nichts wolten furschreiben lassen oder ex praescripto handlen. Euer kfl. Gn. und nit ehr7 hette uns vorzuschreiben.

Die übrigen anwesenden Gesandten mit Ausnahme Württembergs schließen sich Kursachsen an. Württemberg: Schriftliche Verhandlungsführung solte derhalben gut sein, das man diser dinge gewisse und richtige acta hette.

Kurpfalz (von der Tann) beugt sich daraufhin der Mehrheit.

Anmerkungen

1
 Die Datierung konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Folgt man der Textvorlage (vgl. Anm. 2), hätte die Sitzung am Samstag, 12. 12., stattgefunden, da festgestellt wird, von der Tann habe nach dieser Sitzung des folgenden tags widerumb frue am sontag ein convocation gehalten (fol. 287’). Die im Bericht angesprochenen Themen belegen, dass damit die Beratung am Sonntag, 13. 12., gemeint ist [Nr. 366]. Gegen das Datum 12. 12. spricht, dass die Inhalte im Bericht der Württemberger Deputierten bereits vom 11. 12. (vgl. Anm. 2) detailliert referiert werden. Die übrigen Gesandtenberichte beinhalten keine weiteren Anhaltspunkte für die Datierung.
2
  HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 287–299’, hier 287 f. Or. Gute Wiedergabe auch im Bericht der Württemberger Gesandten Massenbach und Eislinger an Hg. Christoph vom 11. 12. 1556: HStA Stuttgart, A 262 Bü. 51, fol. 315–322’, hier 315–317. Or.; präs. Stuttgart, 19. 12. Regest: Ernst IV, Nr. 190 S. 225–228, hier 225 f. Verhandlungsreferat: Wolf, Geschichte, 45 f. (mit Datum 19. 12.).
3
 Vgl. die erste Beratung am 2. 12. 1556: Nr. 362, Anm.8.
4
 = die RT-Gesandten allgemein.
5
 = den CA-Ständen.
6
 = die kursächsischen Gesandten gegenüber von der Tann.
7
 = von der Tann. Vgl. den Kommentar im Württemberger Bericht vom 11. 12.: Haben aus der Debatte annderst nicht vermercken mügen, wan das die ehrgeutigkeit unnd philautia mit einlaufft, dieweil Pfaltz die feder inn der hannd unnd Sachssen villeicht vermeint, die sachenn geschickhter zubegreiffen unnd furzubringen wissen (wie Anm. 2, hier fol. 316).