Textvorlage: Kurpfalz C, fol. 183–184.
Anmahnung der Stellungnahme des Kgs. zur Freistellung. Zusage der Stellungnahme im Anschluss an die Resolutionen der Reichsstände zum 1. HA (Religionsvergleich) und 2. HA (Türkenhilfe).
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Kgl. Herberge. Audienz der CA-Stände vor Kg. Ferdinand I.1
Die Gesandten der CA-Stände2
erinnern den Kg. an die Eingaben vom 24. 11. und 22. 12. 1556 jeweils zur Freistellung3. Dweil es dan nachmaln uff dem stunde, wie sich die augspurgische confessions verwandten gegen irer Mt. ercleret hetten, sich in keinen proponirten articul dieses reichstags schließlichen einzulaßen4, es were dan die freistellunge erledigt und schließlich verabschiedet, und aber ir Mt. sonder zweifl anderer vilfaltiger geschefft halb verhindert worden, das daruf bißher kein antwort erfolget: Dweil man aber noch weitern befelch bekomen, bei irer kgl. Mt. derwegen ferners antzuhalten, so were an stat irer gnst., gnedigen hern und obern der rete und gesandten aller undertenigst bit, ire Mt. sich mit gnedigster resolution uff vorig bescheen ansuchen vernemen zulaßen.
/183 f./ Kg. lässt nach kurzer Beratung von Vizekanzler Jonas antworten: Hat die Anmahnung vernommen. Er weiß, dass die CA-Stände sich nur bedingt auf die Beratung der HAA
/183’/ eingelaßen und das die freistellung neben den andern erledigt und keiner one den andern beschloßen werden solt.
Kg. hat die Eingabe zur Freistellung bereits beraten und einen Beschluss dazu gefasst5
. Da Kg. den Ständen aber zwei höchst wichtige Artikel, nämlich den Religionsvergleich und die Türkenhilfe, zur Beratung vorgelegt hat, so hetten ire Mt. daruf der stende antwort erwarten wollen. Da man nun irer Mt. der stende meinung daruber eroffnet, weren ir Mt. furhabens geweßen, alßbaldt dagegen ir Mt. schrifftliche resolution der freistellung halb zu ubergeben us denen ursachen, damit die sachen /184/ nicht gehindert, sonder befurdert wurden. Dan man sich zuerindern wuste, das zu Augspurg jungst gehaltnes reichstags dergleichen proces gehalten, wan man ir Mt. bedencken uber einen puncten ubergeben, das hergegen sich ir Mt. alßbaldt in einem andern resolvirt, damit also in den beratschlagungen nit stillgestanden oder gefeiret. Demnach Zusage des Kgs., sich im Anschluss an die Resolution der Reichsstände zu beiden erwähnten HAA zur Freistellung zu erklären.
Die anwesenden CA-Stände danken für die Antwort6
und erbieten sich, nach moglicheit die beratschlagung zufurdern.