Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Kurpfalz C, fol. 192’–194’.
Anzahl der Kolloquiumsteilnehmer: Möglichst je 6 Kolloquenten, Adjunkten und Auditoren jeder Religion.
Kurpfalz proponiert: Anzahl der Kolloquiumsteilnehmer. Haben dazu keine Weisung und votieren nur für sich selbst. Da das Kolloquium nicht nur die deutsche Nation und die Reichsstände, sonder schier die gantz christenheit belangen thett,
Kursachsen: Anno 40 zu Wormbs weren von jeder religion wegen 10 [!] collocutores verordnet, denselben die herrn ire rethe zugethan, sovil einer gewolt, doch nichts geredt. So weren aus den auditorn 4 coadiuncti genomen, welche auch theologi gewesen, den colloquenten gerathen, aber nichts colloquirt1 . Und wisten kein bessere form aber, dan die alhie anno 46 furgenomen2. Und lassen inen nit mißfallen, das 6 colloquenten bestimbt. Dieweil aber der presidenten 53, were irs ermessens bei derselben zall der andern personen zu pleiben und darnach zuregulirn, damit die zall personarum durchaus inequalis: 5 presidenten, 5 colloquenten, 5 coadjuncten, 5 auditorn, 2 notarien, 2 substituten.
Pfalz-Zweibrücken: Lasse ime die form, anno 46 alhie gehalten, auch gefallen. Der anzall der personen indifferens, man neme 5 oder 6.
Sachsen: In Anbetracht der Bedeutung des Kolloquiums möglichst stattliche Besetzung entsprechend Kurpfalz. Billigen aber auch die Besetzung mit je 5 Personen. Und das bei der form sonsten zu pleiben, wie sie anno 46 alhie gehalten.
Brandenburg-Küstrin: Wie Pfaltz.
Brandenburg-Ansbach:
Württemberg: Den sachen solt nit undienstlich sein, wo die ding eng mochten angestelt werden, als das die zall durchaus 4 genomen. Dieweil er aber verneme und befunde, dieses werck wichtig und kein standt oder hauß auszuschliessen, liessen sie inen gefallen, wie Pfaltz angeregt, sonderlich damit sich die theologen in nidersachssischen lannden und anderer ortten nit zubeclagen und zubeschweren, sie ausgeschlossen wurden und doch dieser religion verwandt.
Pommern: Haben große und kleine Besetzung erwogen und bedacht, ubi multitudo,
Hessen: Wie Pfaltz durchaus.
Wetterauer Gff.: Dergleichen.
Stadt Straßburg: Similiter.
Stadt Regensburg: Identidem.
Beschluss4 : Seitens der CA-Stände sind für das Kolloquium zu benennen: Sechs Kolloquenten (Theologen), sechs Adjunkten (Theologen), sechs Auditoren (politische Räte), zwei Notare, zwei Substituten. Falls die Gegenseite dies ablehnt, alsdan auf 4 personen enntlich zuverharren.