Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Entbindung von der Teilnahme an der Vermittlungsgesandtschaft in der livländischen Koadjutorfehde. An den Kg.

Supplikation an den Kg. (präs. im RR am 5. 2. 1557, kopiert am 9. 2.)1 , unterzeichnet von den hessischen Gesandten: Lgf. hat ihnen befohlen2 , seine Teilnahme an der Gesandtschaft nach Livland zu entschuldigen, da er aufgrund anderweitiger Verrichtungen weder persönlich daran teilnehmen noch wegen der weiten Entfernung Räte verordnen kann. Daneben ist er den in Livland involvierten Häusern Mecklenburg und Brandenburg freundschaftlich und mit Erbeinung zugetan, weshalb ihn die Gegenseite als parteiisch ablehnen würde. Empfiehlt die Benennung eines anderen F., dessen Territorium Livland näher liegt, wie etwa Braunschweig-Lüneburg.

Beschluss im KR/RR am 9. 2. 15573 , dem Kg. vorgetragen am 9. 2.: Aufgrund der hessischen Entschuldigung sollen neben den Verordneten des Kgs. allein Braunschweig und Pommern die Gesandtschaft durchführen.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 156–157’. HStA Düsseldorf, JB II 2297, fol. 148–149’. Kopp. Vorlage im RR: Kurmainz, pag. 721. Vgl. auch Nr. 82.
2
 Inhaltlich entsprechende Weisung an die Gesandten von der Tann und Lersner (Wolkersdorf, 20. 1. 1557): StA Marburg, Best. 3 Nr. 1248, fol. 218–220’. Or.; präs. 29. 1.
3
  HHStA Wien, MEA RTA 42, hier fol. 23’ (Protokoll). Die Beratungen in FR und SR sind nicht protokolliert. Vortrag vor dem Kg.: Kurpfalz, fol. 506 f. [Nr. 83, Anm. a].