Supplikation von Mgf. Albrecht Alkibiades gegen die Fränkische Einung. 2. HA (Türkenhilfe): Triplik des Kgs. Koadjutorfehde in Livland: Einvernehmen zur Vermittlungsgesandtschaft. Persönliche Mahnrede des Kgs. zur Türkenhilfe.
/604/ (Vormittag) /604–605/ Kurfürstenrat, dann Kurfürstenrat und fürstenrat. Verhandlungen zur Supplikation von Mgf. Albrecht Alkibiades von Brandenburg-Kulmbach gegen die Stände der Fränkischen Einung1.
/606/ (Nachmittag, 4 Uhr)
Kgl. Herberge. Kg. lässt den Gesandten der Reichsstände von Vizekanzler Jonas vortragen: /606 f./ Kg. hat die Duplik der Reichsstände zum 2. HA (Türkenhilfe) geprüft und wollte seine Erwiderung jetzt schriftlich vorlegen. Da sich die Mundierung verzögert, wird sie der Mainzer Kanzlei später übergeben werden. Kg. bittet, dass die Reichsstände die Schrift [Triplik] beraten
/607/ und sich freuntlich, gutwillig (wie solchs die hochste, unvermeidliche notturfft erfordert und der kgl. Mt. zuversicht) erweisen2.
/607 f./ Kg. ist bereit, der Gesandtschaft zur Beilegung der Koadjutorfehde in Livland gemäß der Bitte der Reichsstände3
eigene Verordnete beizugeben. Er billigt die Benennung Hg. Heinrichs von Braunschweig und Lgf. Philipps von Hessen anstelle des Kf. von Sachsen und will die Instruktion4
entsprechend ausfertigen lassen5.
/608/
Uff solchs haben ire Mt. selbst angezeigt, das es keiner vorantwurt bedurfftig, sonder sie gesunnen, stendt wolten sonst die sachen mit vleiß des turcken halben erwegen und zu gemut furen, das die nit allein ire Mt., sonder Gottes almechtigen eher, auch menniglichen berure. Dan ob gleich ire Mt. der erst sein wurde6, hetten sich die stendt keiner grossen frist zu getrösten: Also wen man mit irer Mt. die suppen zechen wurde, stunde es daruf, das die stende das [!] eyer /609/ im schmaltz und das morgenmal sein mochten etc.