Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]: Vorlage des Visitationsberichts.

/760/ (Nachmittag) Reichsrat. Mainzer Kanzler teilt mit: Nachdem Kg. die Nachfrage der Reichsstände wegen der RKG-Visitationsakten an die Mainzer Kanzlei verwies1 , hat Kf. Daniel die Übersendung des Visitationsberichts an den RT veranlasst2.

Verlesung des Berichts der RKG-Visitationskommission [1556] an den Ks. 3  Beschluss: Abschrift und anschließende Beratung.

Anmerkungen

1
  Kurmainz, pag. 723 f. [Nr. 83].
2
  Kf. Daniel von Mainz schickte seinen Gesandten mit der Weisung vom 6. 2. 1557 (Aschaffenburg) nicht nur den Visitationsbericht an den Ks. (Nr. 496), sondern auch den Visitationsabschied (Anm. 2 bei Nr. 496), die Stellungnahme des RKG zum Memoriale von 1555 (Nr. 496, Punkt 14 mit Anm.22) und die Gravamina des RKG (Nr. 496, Punkt 10 mit Anm.17). Er verwies darauf, dass die Vorlage der Visitationsergebnisse beim RT gemäß dem Bericht an den Ks. von diesem bzw. jetzt vom Kg. und nicht von Kurmainz auszugehen habe (HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 323–324. Konz.). Die Gesandten stellten daraufhin im Bericht vom 18. 2. fest, dass die erwähnten Gravamina des RKG sowie einige andere Visitationsakten der Weisung nicht beigegeben waren, und baten um deren Übersendung zur Vorlage am RT (ebd., fol. 406–407’. Or.; präs. o. O., 26. 2.). Kf. Daniel schickte daraufhin einen Teil der noch fehlenden Visitationsakten, darunter die Beschwerden des RKG, als Beilage zur Weisung vom 28. 2. 1557 (Aschaffenburg: Ebd., fol. 413–414’. Konz.).
3
 Nr. 496.