Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Die Sitzungen des interkurialen Religionsausschusses sind mit drei Votenprotokollen kfl. Provenienz umfassend und detailliert dokumentiert. Als Textvorlage dient die Kurmainzer Mitschrift als bestes der überlieferten Protokolle; Ergänzungen aus den anderen Mitschriften werden im Variantenapparat berücksichtigt.

Kurmainz A 1: Durchgehend von Sekretär Bagen2  eigenhändig während der Sitzungen verfasstes, gutes Votenprotokoll, das mit dem Zeitraum vom 9. 12. 1556 – 13. 3. 15573  alle Beratungen des Ausschusses dokumentiert und deshalb als durchgehende Textvorlage verwendet werden kann. Es beinhaltet auch die Mitschriften für die Sonderversammlungen der geistlichen bzw. katholischen Stände4.

Kurpfalz B 5 : Wie die Mainzer Mitschrift ein gutes Votenprotokoll, das die Verhandlungen objektiv und wertungsfrei aufzeichnet und ebenfalls alle Sitzungen vom 9. 12. 1556 – 13. 3. 1557 umfasst.

Kursachsen A 6: Ein weiteres gutes Votenprotokoll, das lediglich gegen Ende des RT einige Lücken aufweist und zwar ebenfalls mit der ersten Sitzung am 9. 12. 1556 einsetzt, aber am 9. 3. 1557 vorzeitig abbricht.

Österreich C 7: Fragment des österreichischen Votenprotokolls für den Religionsausschuss, das neben der konstituierenden Sitzung am 9. 12. nur die Verhandlung am 11. 12. vollständig enthält. Die Mitschrift für 14. 12. 1556 bricht unvermittelt bei der Aufzeichnung eines Votums ab. Das restliche, wohl weitergeführte Protokoll konnte nicht aufgefunden werden.

Hessen A 8 : Beschlussprotokoll, das meist nur das eigene hessische Votum detaillierter aufzeichnet und zunächst ab 9. 12. 1556 zwar alle Sitzungen erfasst, dann aber vorzeitig am 14. 1. 1557 endet. Das Protokoll enthält daneben einige Versammlungen der CA-Stände.

Augsburg B 9: Protokollauszüge nur für 25. 1. und 26. 1. 1557 sowie für eine Sitzung der katholischen Stände.

Daneben sind einige Verhandlungen des Ausschusses in den FR-Protokollen Württemberg und Hessen enthalten10 . Die konstituierende Sitzung vom 9. 12. 1556 dagegen wird von mehreren Kurienprotokollen erfasst, die im weiteren Verlauf auf den Religionsausschuss aber nicht mehr eingehen.

Anmerkungen

1
  HHStA Wien, MEA RTA 44a/II, fol. 63–228. Überschr. Hd. Bagen: Prothocol im ausschuß super puncto religionis, zu Regenspurg anno 1556 angefangen und gehalten. Von anderer Hd.: Illuminet dominus vultum suum super nos, benedicat nobis et misereatur nostri. [Psalm 66,1]. Nicht überarbeitetes Rap. Zur Beurteilung des Protokolls vgl. auch Bundschuh, Religionsgespräch, 174, Anm. 13. Umfassende Auswertung ebd., 173–247. Daneben benutzt bei Bucholtz VII, 361–368; Decot, Religionsgespräch, 226–233;  Decot, Reichstage, 134–136 (jeweils Zusammenfassung der Ausschussverhandlungen);  Laubach, Ferdinand I., 169–191.
2
 Da Bagen auch die KR-Sitzungen protokollierte, baten die Mainzer Gesandten Kf. Daniel am 16. 12. 1556 darum, unverzüglich Theologen für den Ausschuss abzuordnen und /82/ auch eines tauglichen prothocollisten halben verordnung zethun (HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 81–82. Or. Hd. Bagen). Der Kf. konnte dafür vorerst niemanden finden, der den CA-Ständen unverwißlich war. Da aber das Protokoll /136/ in dieser hochwichtigen angelegen sachen vleissig versehen sein wil, wies er Kanzler Matthias an, Bagen damit zu beauftragen, bis ein weiterer Protokollant kommen würde. Auch richtete er selbst diesen Befehl an Bagen (Weisungen an Matthias und Bagen; Aschaffenburg, 7. 1. 1557: HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 136 f., fol. 136’. Konzz.). Als Reaktion auf einen Bericht der Gesandten bestätigte der Kf. diese Regelung nochmals: Die doppelte Protokollführung durch Bagen sei möglich, da beide Gremien ohnehin abwechselnd zusammenträten (Aschaffenburg, 8. 1. 1557: Ebd., fol. 139–140’. Kop.). Die Abordnung eines weiteren Protokollanten unterblieb.
3
 Im Protokoll folgt anschließend noch die Sondersitzung der katholischen Stände am 17. 3. 1557.
4
 Lediglich die Sitzungen der geistlichen Stände am 29. 12. und 31. 12. 1556 sind in einem gesonderten Anhang aufgezeichnet (Kurmainz C).
5
  HStA München, K. blau 106/3d, fol. 2–119’, 132. Wohl Mitschrift während der Sitzungen (Rap.) mit nur wenigen Korrekturen. Das Protokoll enthält auch die Sitzung des Ausschusses zur Prüfung des RAb am 14. 3.
6
  HStA Dresden, Loc. 10193/1, fol. 384–483’. Reinschr. mit wenigen Korrekturen. Überschr.: Prothocollum in deme ausschus des tractats der religion zu Regenspurg, anno 1556 mitwoch, den neunten Decembris, vor mittage umb acht uhre erstlichen fürgenomenn.
7
  HHStA Wien, RK RTA 32, fol. 300–338’: Irrtümlich bei den RTA 1555 abgelegtes Protokollfragment. Nachträglich bearbeitete Reinschr. Überschr. zunächst (fol. 300): Religion prothocoll. Falsche spätere Hinzufügung: 1555. Weitere Überschr. (fol. 301, zeitgenössisch): Religion ausschuß. In nomine sanctae et individuae trinitatis. Amen.
8
  StA Marburg, Best. 3 Nr. 1247, fol. 164–179’. Überwiegend Rap. von wiederholt wechselnden Hdd. Überschr.: Religions sach.
9
  StA Augsburg, Hst. Augsburg MüB Lit. 1111, unfol. Protokollauszüge von Hd. K. Braun nur für wenige Teile oben genannter Sitzungen.
10
 Vgl. die Vorbemerkung zum FR-Protokoll.