Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Wie bei Abschnitt I erwähnt, werden in diesem Kapitel die Resolutionen und Eingaben ediert, die zu den Hauptartikeln der Proposition außerhalb der zentralen Hauptakten verfasst wurden. Dazu gehören unter anderem Resolutionen einzelner Kurien (FR und SR) sowie beim 1. HA (Religionsvergleich) Sondererklärungen und Abschiede der Religionsparteien und beim 2. HA (Türkenhilfe) die Werbungen der Gesandten aus Österreich, Ungarn und Böhmen. Daneben werden Gutachten zu den Hauptartikeln berücksichtigt, falls sie direkt im Zusammenhang mit dem RT angefertigt wurden und sich explizit auf dessen Verhandlungen beziehen. Beim 1. HA (Religionsvergleich) können nur Gutachten aufgenommen werden, die sich dezidiert mit den möglichen Wegen der Vergleichung bzw. mit der Gestaltung des entsprechenden Forums (Kolloquium, Konzil) beschäftigen1 . Hingegen werden rein theologische Erörterungen, die nur spezifische Glaubens-, Lehr- und Zeremonialfragen beinhalten, nicht dokumentiert2 . Gutachten, die unmittelbar im Zusammenhang mit den Instruktionen der Reichsstände entstanden, werden nicht hier ediert, sondern für die jeweilige Instruktion ausgewertet.

Anmerkungen

1
 Das 1556/57 neuerlich vorgelegte Gutachten Württembergs von 1554/55 (verfasst von Brenz) wird aufgrund des Abdrucks in den RTA 1555 (vgl. Anm.20 bei Nr. 366) nicht aufgenommen. Ein sehr umfangreiches Gutachten des Friedrich Staphylus für Kg. Ferdinand I. vom Dezember 1556 bezieht sich weniger auf die RT-Verhandlungen, sondern gehört bereits zur Vorbereitung und den Modalitäten des künftigen Religionskolloquiums. Es wird deshalb nicht an dieser Stelle dokumentiert, sondern knapp im Rahmen der RT-Vorbereitung des Kgs. berücksichtigt (Einleitung, Kap. 3.1.1, Anm.21). Ausführliches Referat:  Bundschuh, Religionsgespräch, 357–369.
2
 Vgl. ein Gutachten Georg Witzels vom Februar 1556 mit dem Titel: „Diaphora rei ecclesiastecae.“ (ÖNB Wien, Handschriftenabteilung, Cod. 11818. Vgl. Einleitung, Kap. 3.1.1, Anm.20). Ein weiteres Gutachten Witzels vom 1. 1. 1557 beinhaltet ebenfalls ausschließlich theologische Erörterungen (Druck: Döllinger III, 175–179; Referat: Bundschuh, Religionsgespräch, 344–347).