Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) Beratungen eines Ausschusses der protestantischen Stände bei Kurpfalz

Textvorlage: Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 28. 5. (18. 5.) 15941.

Forderung des Ks.: Verzicht auf die Magdeburger Session bei der RT-Eröffnung unter Protest; Zusage nachfolgender Lösung. Unterstützung der ksl. Forderung durch Kursachsen. Ablehnung durch Kurbrandenburg und Magdeburg sowie andere protestantische Stände: Behauptung der Session, Verweigerung der Verhandlungsaufnahme und einer Türkenhilfe vor Zuerkennung der Session und Klärung der anderen Gravamina.

/76/ Zusammenkunftaeines ausschusses der protestantischen Stände in der Kurpfälzer Herberge, einberufen von den Kurpfälzer auf Wunsch der Magdeburger Gesandten hin, die bitten, andere gutherzige in der enge dazu zuerfordern umb weniger ufsehens willen.Kurpfalz schließt sich dem an und lässt nur den am Tag in Heilbronn mitwirkenden Ständen mit Ausnahme Württembergs2sowie dem Braunschweig-[Wolfenbütteler] Kanzler [Jagemann], den wir bisher bei allen convocationen ganz uffrichtig und der /76’/ gemeinen evangelischen sachen gewogen gefunden, ansagen.Anwesend sind neben Kurpfalz und Magdeburg [sowie dem Gesandten Administrator Johann Georgs von Straßburg] Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig-Wolfenbüttel, Baden-Durlach.

bKurpfalz eröffnet als Direktor die Sitzung–b.

Magdeburgc: Haben bei Kurpfalz umb weniger ufsehens willen allein eines engen ausschuß begeret, und, da es vonnötten, dannocht hernacher eine gemeine zusambkunfft angestelt werden könte.Die ksl. Geheimen Räte von Hornstein und Freymon haben ihnen namens des Ks. vorgebracht3: Ks. hat vernommen, dass sie zur Einnahme der Session beauftragt sind. Nun truegen ire Mt. die fursorge, es möchte ein tumult dahero bei irer Mt. proposition ervolgen. Sie hette gleichwol auch mit dem gegentheil handlen lassen, aber bisher nichts erhalten4. Förchten, da die magdeburgischen izo die session behaubten wolten, es wurde ire Mt. an der proposition hindern undt deroselben an dero werckh uff den ungarischen grenitzen irrecuperabile damnum verursachen. Mit begern, sich an izo der session zu enteussern; wolten ire ksl. Mt. hernacher den sachen rath schaffen.Sie, die Magdeburger Gesandten, haben geantwortet, sie seien gemäß ihrer Instruktion beauftragt, nichts zumovirend, sonder ire gebuerende session ein[zu]nehmen, da aber von jemandt inen intrag bescheen wolte, demselben mit gebürlicher bescheidenheit zubegegnen undt /77/ abzuwenden. Darumben keine verhinderung von inen herruren soltee.Anschließend sind [am Vortag] für Kurbrandenburg nur der Gf. von Stolberg und [Adam von] Schlieben vor den Ks. persönlich geladen worden5. Ks. hat sie aufgefordert, die Magdeburger Gesandten zum Sessionsverzicht bei der Proposition zu bewegen; lege der ganzen christenheit daran. Das hauß Brandenburg were doch jederzeit ein fridlich hauß gewesen. Hofften, sie wurden irer Mt. kein verhinderung verursachen. Das volkh lege in Ungern, gebe ir Mt. groß ungemach.Antwort der Kurbrandenburger Gesandten: Können dies den Magdeburgern nicht raten, sondern haben vielmehr befelch, inen beistandt zuleisten; unndt warumb man nicht mit den andern, so dis movirten, handlete, das sie abstunden oder dergleichen unnottig ding nicht movirten.Anschließend haben die ksl. Räte Rumpf und Trautson vorgeschlagen, Magdeburg könne ein ußfurliche protestation stellenf undt bei der canzlei hinderlegen. Damit weren sie ja genugsam cavirt undt verwartg.Daneben merken die Magdeburger Gesandten gleichwol in hohem vertrauenan, hdass von Kursachsen ire sache mehr dan von Rumpffen undt Trautson disputirt wurde; hetten sich weniger zu inen zuversehen–h. Es wurde inen von den keiserischen undt sachsischen nichts vorgehalten, dan was sie vom gegentheil hören undt ingebildet wurde./77 f./ Die Magdeburger Gesandten bitten um den Rat der anwesenden Stände und regen selbst an, /77’/ das die pabstlichen protestirten, die sie nicht leiden wolten. Dan einmal gebuerte inen die session. Soltens abtretten, so mustens dadurch iren standt undt religion selbst verdammen. Welches dan nicht allein ir werckh, hetten sich auch uff andere mit religions verwanten referirt.Bei der Vorladung hat Ks. persönlich geäußert, es mochte dahero bei der proposition etwas ungelegenheit sich begebeni, das man nicht gern gönnen wolt. Es were auch dis mittel furgewest, das man nur die proposition solt lassen furgehen, ir Mt. wurden alsdan noch vor der beratschlagung der sachen abhelffen. Undt hetten[!] eins theils darfur, man solt uff solchen fal alsdan nichts thun oder eingehen, die strittige puncten weren dan erörtertj.

Umfrage. Magdeburg: Danken für die Zusammenkunft und verweisen darauf, dass diese Frage nicht nur Magdeburg, sondern auch andere reformirte stiefft undt das ganze religion wesen betreffen thette. Ir herr kondte diesen /78/ stiefft wol ad dies vitae mit hulff irer freundt undt nidersachsischen kreiß behalten, […] hette aber gewissens halber undt gemeiner sachen zum besten nichts eingehen wollen. Sie wisten kein ander mittel, dan weiln einmal geschlossen6, das sie sich irer session solten nähern undt man uff den fal abtreibens miteinander uffstehen, pliebe es dabei. Es möcht wol auch ein mittel sein, das ein gemein schriefft zumachen undt ir Mt. die sache ußzefueren. Aber daruff möchte leichtlich ir Mt. decretirn; keme man in weitleufftig hendel, undt derwegen nicht rathsamk.In der Vergangenheit ging es lediglich um den strittigen Vorrang zwischen Magdeburg und Salzburg, izo greiff man aber auch den standt an7. Man bringe inen persuasoria fur uß der rhetoric, den papisten aber solt man uß der dialectic sagen, dz sie nicht befugt weren. lBeten nochmaln als in causa communi umb rath, dan es umb die consequentz undt posteritet zethun–l.

[Hst.] Straßburg: Schließt sich Magdeburg an und belässt es beim bisherigen Beschluss, das ein jeder sein session solt innehmen, da man nicht kondt, protestirn, aber zu keiner consultation schreitten, die sachen weren dan erörtert8. Undt stelt zubedenckhen, ob allein die session oder /78’/ auch zugleich alle andere gravamina mit anzuhenckhen. Item da Magdeburg sich solt bei der proposition der session enthalten uff furgeschlagne keiserliche protestation, das ire Mt. auch umb assecuration anzulangen, hernacher ante consultationem proponirter puncten den stritt aufzuheben undt zuerörtern.

Pfalz-Zweibrücken: Raten davon ab, dass Magdeburg gemäß dem ksl. Vorschlag auf die Session bei der Proposition unter Protest verzichtet und erst danach der erorterung gewertig sein solte, in erwegung, man selbst ipso facto der sachen ein außschlag gebe. Welches auch weder gegen Got noch der postertitet zuverantworten, were auch den andern stiefften praejudicirlich. Derwegen uff die consequentzen zusehen. Werde auch nichts fruchten, da man schon ir Mt. durch ein außschuß ersucht.Deshalb wie zuletzt beschlossen: Einnahme der Session durch Magdeburg und bei anhaltendem Widerstand durch Salzburg oder andere Stände Abtritt nur unter Protest. Aber man solte hernacher zu keiner consultation schreitten, die sachen weren dan erörtert. Undt dieweil hierin Magdeburg die andern also zum beistandt haben wurde, solten sie sich als- /79/ dan anderer gravaminum auch annehmen undt uff gleichmessige erledigung dringen, sovil immer menschlich undt muglich, undt sich nicht trennen. Undt ob schon periculum in Ungern vorgewent wurde, sei es doch kein ursach, das man darumb underlassen solt, was recht undt one das schuldig, sonder dest mehr zu urgiren, sovil mehr man der stendt bedurfftig.

Brandenburg-Ansbach: Beharren auf dem bisherigen Beschluss zur Einnahme der Session bei der RT-Eröffnung. Weil es dan nicht allein Magdeburg, sonder gemein werckh betreffe, kondt man nicht abweichen andern zum praeiuditio. Man möchte gleichwol Sachssen auch horen, wes sie sich weitter erkleren9.

Braunschweig-Wolfenbüttel: Votiert, das man one praejudiz undt consequentz nicht kondt ablassen undt enteussern uff ein solche furgeschlagne protestation10, sintemal bewust, wie alle protestationes in religions sachen vom gegentheil bisher nur außgelacht worden. Derwegen zusam zuhalten undt bei jungstem beschlus zupleiben, das sich ein jeder bei der proposition einstelle, sein session innehme, da von einem ichtwas movirt, dasselbe mit glimpff /79’/ abzuleinen undt nicht gleich selbst weichen. Da man aber je sessionem nicht erhalten kondt, alsdan offentlich anzuzeigen, das man gleichwol ir Mt. kein unrath machen, aber jedoch auch possessionem seinem hern nicht begeben, sonder dieselb vorbehalten haben wolte. Undt hernacher solte man andere evangelische stende auch erfordern, neue deliberation furnehmen undt alsdan nicht allein punctum sessionis, sonder auch andere gravamina coniunctim ubergeben, damit einer den andern treibe; dazu die straßburgisch sache als wurzel auch gehöre. Allein muß man zusam halten, wie vor jaren undt in anno 30 von wenigen auch bescheen11. Mit Sachssen sei es vergebens. Begher[!] Braunschweig die stiefft nicht inzuhaben wie Sachssen12. Die treiben mehr partes adversariorum, sei besser, man conferir disfals nichts mit inen13.Da die Kurbrandenburger Gesandten dem Ks. zugesagt haben, mit Magdeburg zu verhandeln, sollen sie dem Ks. vorbringen, das sie nichts erhalten, undt wurden ir Mt. wol zuverschaffen wissen, das bei der proposition Magdeburg oder andern kein schimpff widerfuere.

Baden-Durlach: Ablehnung des [von den ksl. Räten] vorgeschlagenen Protests vor der RT-Eröffnung zum Sessionsverzicht. Were magni praeiuditii, stecke auch nicht allein das religion werckh, sonder auch, was /80/ der justitien anhengig, als die visitationes undt revisiones camerae darhinder. So sei auch davon izo mit ir Mt. nicht zulibelliren noch durch außschus zuhandlen, mocht beschwerliche decreta geben, sonder Magdeburg solt ir session innehmen, nicht leichtlich weichen oder mit guten worten abweisen lassen.Beantwortung des Ks. durch die Kurbrandenburger Gesandten one viel disputirenund Beratung der anderen Gravamina nach der RT-Eröffnung.

Kurpfalz: Rechtfertigen, warum sie es bei solcher engen zusamb kunfft dismaln gelassen: Weiln uns mit schmerzen furkommen, das fast nichts in geheim gehalten, wenig zusamhaltung bei dem ganzen werckh undt schir singula vota an die ksl. Mt. gelangt. […] Mocht auch sonst dz ansehen haben, als hetten die magdeburgischen ir Mt. vor den stenden verklagen wollen.Belassen es ansonsten beim Beschluss, dass jeder Stand seine Session bei der Proposition einnehmen, darauf beharren und nur bei anhaltendem Widerstand unter Protest und Vorbehalt aller Rechte abtreten soll. Falls für die RT-Eröffnung ein wacht verordnet werden möchte, im eingang die unerforderte abzuhalten, mueste uff solchen fal auch dis orts ein jeder mit der protestation gefast sein. Undt obwol /80’/ leider mit Sachssen nicht viel in solchen sachen mehr zu conferiren,weil aber die Kurbrandenburger und Brandenburg-Ansbacher Gesandten jetzt zu den kursächsischen Räten gebeten werden14, können sie diesen ihre Meinung referieren. Kurbrandenburg möge zudem dem Ks. vorbringen, warumb magdeburgische nicht konten uß habendem befelch schreitten, mit bitt, das ir Mt. sie wolte bei der session pleiben lassen undt nicht verstossen. Undt da je ein standt etwas wolt dagegen moviren, das alsdan ir Mt. audita propositione wolt die sachen anhoren undt erortern, desgleichen die andern also persuadiren undt abhalten, wie gegen Magdeburg understanden.

/80’ f./ Die Magdeburger Gesandten danken für den Ratschlagm, bitten um weitere Unterstützung und wollen die Kurbrandenburger Gesandten auffordern, dies den ksl. Räten oder dem Ks. persönlich vorzubringen. /81/ Wolten auch in anderm gemeiner sachen zum besten also nachkommen undt ir session innehmen. Neben fernerm bericht, das ir herr diesen reichsdag wol unbeschickt lassen konden, wie dz capitul auch dahin gerathen. Undt ob sie15 wol der churfurst zu Brandenburg von irem vorhaben abgemant, hetten sie doch wieder gebetten, ir kfl. Gn. solt deren son, den administrator, abhalten16. Es were aber also ad partem beim capitul abgetroschen undt underbauet, wie sonder zweifel auch bei andern capituln. Es het sich aber ir herr von andern evangelischen stenden wie auch vom heilpronischen abschiedt nicht wollen absondern. Man solt sich auch getrosten, das sie in allem mit anstehen[und] helffen wolten. Wie sie dan one das befelch, im contribution werckh nicht zuviel einzuwilligen. So werdt sich auch der churfurst zu Brandenburg nicht absondern, sondern bei andern stehen undt pleiben.

B) Einzelunterredungen

Verhandlungen der ksl. Geheimen Räte und des Ks. persönlich mit Magdeburg und Kurbrandenburg um den Verzicht auf die Magdeburger Session. Weigerung Kursachsens, wegen der Sessionsfrage die RT-Eröffnung und die Beratung der Türkenhilfe zu boykottieren. Vermittlungsvorschläge Kurbrandenburgs.

[1] /293/ (Vormittagn). Unterredung der Kurbrandenburger Gesandtenmit Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsenin dessen Quartier17. Kurbranden- burgounterrichtet über die Verhandlungen der ksl. Räte von Hornstein und Freymon mit den Magdeburger Gesandten [am Vortag]18: Ks. hat erwartet, Magdeburg würde die session uf diesem reichstage nicht ferner urgirt haben, in ansehunge der wolgemeintten erinnerung, die durch ire Mt. vorhin derwegen bei Magdeburg und Brandenburg geschehen19. /293’/ Ire Mt. wehren sonst nicht gemeint, Magdeburgs session hoch zufechten, wann man aber dabei vorharren und die geistlichen nicht weichen würden, so wehre leicht zuerachten, zu was weitterung solches gereichen würde. Derwegen sie gesucht, die proposition und das wergk nicht zuhindern; mit erbiettunge, das ire Mt. noch bei disem reichstage mit Saltzburg handeln laßen woltten.Antwort der Magdeburger Gesandten: Beriefen sich auf ihren Befehl. Beabsichtigen nicht, der ksl. Mt. ihre sachen zuvorhindern, weil aber gleichwol Magdeburg sein recht der seßion und anders in zweifel getzogen und er nicht zugelaßen werden woltte, so erfordert ire nodturfft, sie hetten es auch[in] befelich, das sie darob beharren und dieselbe Magdeburg nicht endtziehen laßen soltten. Hetten sich derwegen endtschuldiget.Replik der ksl. Räte: Wiederholen die Forderung des Ks. Da die Session je mit guthem willen nicht zuerhaltten20, so hetten sie21 gesucht, dieselbe eintzustellen, mit angehengtem erbietten ut supra.Dabei verblieb es.

/294 f./ Anschließend Unterrichtung des Kuradministrators über die Audienz der Kurbrandenburger Gesandten von Stolberg und von Schlieben beim Ks. [am Vortag] mit der Bitte22, Magdeburg zu veranlassen, auf die Session zu verzichten, um die unabdingbaren Verhandlungen zur Türkenhilfe nicht zu behindern. Sie, die Kurbrandenburger, haben dem Ks. geantwortet23: /294’ f./ Ihre Absicht ist nicht, /295/ das sie das gemeine wergk hindern woltten, sie suchten alleine das, dartzu Magdeburg als ein geborner furst und ein standt des Reichs befuegt wehre. Kf. Johann Georg und Administrator Joachim Friedrich haben den Ks. rechtzeitig durch den Gesandten Johann von Löben gebeten, dem Problem noch vor dem RT abtzuhelffen24, damit es des jetzigen streits nicht bedurfft hette.Da der Administrator vom Ks. mediate capitulo und also erfordert wehre, das das capittel beschrieben und sie es an gehörende ortt gelangen laßen soltten, Magdeburg aber dem capittel geschworen, so köntten sie weniger nicht thuen, als sich alhier der seßion antzunehmen; nicht das sie einigen streitt moviren, sonndern das, so inen bei der seßion furgewandt worden, mit glimpff ableinen möchten. Und hetten es ire f. Gn. in gemeinen rath gestellet aller evangelischen. Die hetten es also vor guth angesehen, das es vormöge der schrifft gesucht werden soltte25./295’/ Ks. hat in der Replik furgewandt, das die geistlichen darumb gantz hefftig und instendig anhielten, und wehre an beföderung[!] dieser sachen der gemeinen wolfartt zum höchsten gelegen. Darumb sie dann gnedigst gesucht hetten, Magdeburg zuvormögen, das sich ire f. Gn. selbst moderiren und bescheiden woltte.Sie, die Gesandten, haben erwidert: Sind verwundert, das die geistlichen so hartt uber irer meinung beharreten und nicht weichen wolten. Wehre es nun den geistlichen recht, so wehren sie auch nicht darinne zuvordencken./295’ f./ Erwarten nicht, dass die Magdeburger Gesandten ebenso wenig wie sie von ihren Befehlen abweichen, und überlassen es dem Ks., selbst mit ihnen zu verhandeln. Haben anschließend die Magdeburger über die Forderung des Ks. unterrichtet. Diese berufen sich auf ihre Instruktion, auch habe der Administrator sie /296/ mit sonnderlichem handtstreich uf ire pflicht eingenommen. Darumb köntten sie weitter nicht gehen.Demnach stellen die Kurbrandenburger Gesandten nunmehr gegenüber Kuradministrator Friedrich Wilhelm fest: Weil sie und die Magdeburger Gesandten an ihre Befehle gebunden sind und die anndern stende alle damit einig und solches gerathen, so würde man sie nicht vordenckenp.

/296’/ Antwortqfür Kuradministrator Friedrich Wilhelm: Verweist nochmals auf sein bisheriges Engagement für die Magdeburger Session26und will auch gerne hinfuran alles thuen, was möglich und vorandtworlich[!] sein möchte. Deßgleichen woltten sie27 nicht fechten oder disputiren, was ex parte Magdeburg allegirt worden. Wann sie aber die sachen mit unpartheyschen augen ansehen soltten, so hetten ire f. Gn. erstlich ein groß bedencken circa modum agendi, dann es gleichwol in Imperio also nicht herkommen, das etliche stende sich einmüthiglich zusammen thuen und von wegen solcher sachen das gemeine auffhalten oder darauf so instendig dringen solttenr. Das auch die evangelischen stende solches alles /297/ in hac forma gerathen haben solten, davon wusten ire f. Gn. nicht; im[m]o sie selbst wehren je nicht dabei gewesen, deßgleichen Pfaltz-Neuburg, Weimar, Coburg, Wirttenberg, Heßen, Lunenburg, Meckelnburg, Pommern, Hennenberg, die meisten wedderauischen grafen, die stedte alle, excepta Straßburg28. Darumb und wann die ksl. Mt. berichtet wehre, das ire f. Gn. oder auch die anndern gerathen und bei irer Mt. in den vordacht getzogen, als woltten ire f. Gn. das gemeine wergk vorhindern, bei der proposition oder consultation nicht sein, so wehre es irer f. Gn. intention und meinung zuwieder. Dann ire f. Gn. hetten den reichstag mit des churfursten zu Brandenburgs rath und vorwißen pure et simpliciter gewilliget, wehren eigener person anhero kommen. Das sie nun deme allen zuwieder die proposition vorhindern oder auch aufstehen und die consultation aufhaltten oder auch einige ursach geben solten, das das gemeine wergk der christenheit zu unwiederbringlichem nachteil und irer Mt. zu sonderlichem schimpff auffgehalten oder in ein stocken gerathen soltte, das woltte iren f. Gn. pflicht und gewissens halben one vorweiß nicht gebüren. Ire f. Gn. woltten gerne so weitt intercediren und befödern[!] uf die maß, wie churfurst Augustus anno 82 gethan29 und sich ire f. Gn. im Februario jungst erkleret30./297’/ Kuradministrator ist bereit, sich nochmals an den Ks. zu wenden, er bittet die Kurbrandenburger Gesandten aber, falls die sachen je uber zuvorsicht dergestaldt nicht zuerhalten, das sie doch die gemeine sachen dadurch nicht stutzig machen oder ursach geben wolten, das die ksl. Mt. und per consequens die christenheit vorlaßen werde.

Replik Kurbrandenburg: Die Gesandten danken für das Angebot. Sie wünschten, das Problem wäre rechtzeitig geklärt worden. Wann sie auch vor ire person soviel befehlichs hetten, das sie in deme weichen köntten, so wolten sie es gerne thuen. Weil sie aber einen /298/ gemeßenen befehlich hetten, so musten sie dabey bleiben. Inen aber kehme frembde fur, das durch die geistlichen furgegeben, das durch Magdeburg und Brandenburg die wolfartt der christenheit gehindert werden solte, dann ex ipso facto sey es anders bewiesen. Ire Mt. sey auch mit irer f. Gn. erbietten wohl zufrieden gewesen. Das auch Magdeburg der unglimpff zugemeßen werden soltte und doch die geistlichen keine handlung leiden wolten, darinne endtschuldigen sie sich: Die vorhinderung komme von den geistlichen her. Magdeburg begehre nichts, als was iren f. Gn. als einem fursten und stande gebüre.Betonen gegen Kursachsen den Rückhalt der evangelischen Stände, von denen der mehrern theil inen die schrifft gefallen laßen. Es wehren die meisten bei den tractaten und berathschlagung gewesen, würden deme nachkommen; allegant Heßen, Pommern, Meckelnburg, die grafen und stedte31. Obwol etzliche einer anndern meinung gewesen, so seindt[!] sie doch per ratificationem solches nicht in abrehde, werden es gestehen. Sie hetten gerne gesehen, das irer f. Gn. rethe32 selbst zu der consultation kommen wehrens. Weil sie aber irer f. Gn. ankunfft erwartten wollen und sich aus mangel befelichs endtschuldiget /298’/ und bedenckzeit genommen, so hetten sie es auch geschehen laßent. Sonst hette die seßion und anndere gravamina beratschlaget werden können. Keine trennung wolten sie vorursachen, aber die gravamina köntten sie gewißens halben nicht ersitzen laßen, sonndern müste davon gerehdet werden in ansehunge, das so lang, offt und viel umb erledigung angesucht, churfurst Christian auch sonnderlich darumb angehalten, aber nichts erhalten33, dieselben aber eins teils die ehre Gottes und gemeine wolfartt belangen. uMan wurde auch in den gravaminibus und seßion vorfaren–h. Des hauses Brandenburg meinung sey nicht, das es dem keyser einigen despect zutziehen, vsonndern alleine sich bei seiner session mit bescheidenheit erhalten wolle–i.Da die Magdeburger Gesandten an ihre Instruktion gebunden sind, haben sie, die Kurbrandenburger Räte, ihnen gegenüber einen solchen furschlag gethan, nemblich /299/ 1) das Magdeburg die seßion uf diesem reichstage als ein interim aller theil rechtens unschedlich simpliciter gelaßen, die sache auch also in suspenso blieben wehre; 2) woder das Saltzburgen an die handt gegeben würde, Magdeburg bei der seßion zulaßen und das er34 dawieder protestiren möchte–j. Das wehre inen35 nicht zuwieder. Mit den geistlichen aber zu tractiren, wehre ihnen bedencklich. Und weil sich die ksl. Mt. so gar milde erkleret und es alleine an den geistlichen mangelt: Do je die geistlichen nicht weichen wolten, also das man einen richter daruber haben müste, die sachen auch partheyen belangete, so soltte man beide theil mit ihrer nodturfft hören, daruber disputiren und decidiren. So müste man auch wißen, wie weitt sich die geistlichen accomodiren werden, und das auch mit Saltzburg underhandlung gepflogen würde. Und wann gleich der articul der seßion abgehandelt, so würden doch die andern gravamina auch ettwas hintter sich haben.

Kuradministrator Friedrich Wilhelm: /299’/ Wenngleich er erwartet, dass die beiden Vorschläge de sessione et protestatione nicht vor sich gehen oder erhaltten werden möchten, so woltten es doch ire f. Gn. an ihr nicht erwinden laßenx. Haben sich erbotten, solches an die ksl. Mt. zubringen, uf die maß, wie churfurst Augustus anno 82 und ire f. Gn. am nechsten sich erkleret, soviel möglich und sich one vorweiß thuen laßen würde, allen fleis zu richtigmachung dieser sachen anzuwenden.

Kurbrandenburger Gesandte: Danken für die Zusage. Magdeburg wurde das haubtwergk nicht stutzig machen, sonndern thuen, was ime geburete, modo fieri possit salva conscientia. Do aber die geistlichen sich wiedersetzten und ein unfall daraus volgen würde, hetten sie inen denselben zutzumeßen, und do sonnderlich die geistlichen bei Saltzburg umbtretten würden, hetten sie das vortrauen, ire f. Gn. würde es bei irem herrn auch thuen.

/300/ Auf diese Besprechung hin lässt Kuradministrator Friedrich Wilhelm beim ksl. Obersthofmeister Rumpf einen Termin für eine Beratung seiner und der ksl. Räte vereinbaren.

[2] (Nachmittag, 14 Uhr)36. Der Magdeburger KanzlerMeckbach informiert die hessischen Gesandtenüber die ihnen von den ksl. Räten von Hornstein und Freymon überbrachte Forderung des Ks.37, dass sie, die Magdeburger Gesandten, sich bei der RT-Eröffnung der Session endthalttenn, keinne weittleufftigkeitt und vertzugk, zumall weill periculum in mora unnd daher einn großer schade verursachtt werden kontte, erregenn, vielmehr wegen ihres rechtenn protestiren unnd davonn zihenn.Sie haben dies unter Berufung auf ihre Instruktion abgelehnt und erklärt, das sie ihres theils zu keinem vertzuge und schaden ursach gebenn.Daraufhin soll [seitens des Ks.] weiter mit den katholischen Ständen verhandelt worden sein, aber Trier unnd Colnn sich vernehmenn laßenn, eher sie solches zugebenn, wolttenn sie lieber darvonn ziehenn unnd doch (si credere fas est) das ihre bei der ksl. Mt. (welches gar gerinnge sünnd wirdt) thun, auch fernner angehencktt, sie nehmenn doch dem administratorn das stifft nicht (puta, weill es in ihrem vermogenn nicht ist), konttenn es aber sein f. Gn. auch nicht zuerkennenn.

Anmerkungen

1
 HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 1, fol. 73–82, hier 76–81. Konz. Knappe Zusammenfassung der Sitzung bei Foerster, Sessionsstreit, 55 f.
a
 Zusammenkunft] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 301) zum Zeitpunkt: Vormittag, 8 Uhr.
2
 Die Württemberger Gesandten stellten im Bericht an Hg. Friedrich vom 14. 6. (4. 6.) 1594 rückblickend fest, die Kurpfälzer Gesandten hätten wegen der Magdeburger Session zwar /84/ etliche weittere conventus gehalten, aber uns darzu nit erfordern laßen(HStA Stuttgart, A 262 Bd. 71, fol. 84–86’, hier 84. Or.). Vgl. auch Nr. 179, Abschnitt B mit Anm. d.
b
–bKurpfalz … Sitzung] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 301) differenzierter: Kurpfalz proponiert: Nachdem die Magdeburger Gesandten zu den gestrigen Vorfällen den Rat der Kurpfälzer Verordneten erbeten haben, wollen diese auch andere Stände dazu anhören. Deshalb erfolgt die Einberufung dieser Sitzung.
c
 Magdeburg] Baden-Durlach A (unfol.) differenzierter: Magdeburger Kanzler [Meckbach].
3
 Vgl. Nr. 317, Absatz 2.
4
 Vgl. Nr. 228, 231.
d
 nichts zumoviren] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 301’) differenzierter: sie begehrtenn nichts verhinderlichs zu thun, auch zu keiner unruhe die geringste ursach nit zugebenn.
e
 solte] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 301’) zusätzlich: Haben den ksl. Räten die entsprechende Passage aus der Instruktion verlesen und nochmals den Rechtsanspruch auf die Session dargelegt.
5
 Vgl. Nr. 317, Absatz 3.
f
 protestation stellen] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 302’) differenzierter: Magdeburg möge sich uffs wenigst der proposition enthaltenn unnd darneben zu erhaltung ihres gnedigsten herrn rechtenns ein protestation in meliori forma verfertigen.
g
 verwart] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 302’) zusätzlich: Die Kurbrandenburger Gesandten haben angeboten, dies den Magdeburgern zu referieren, und darauf verwiesen, es sei nicht allein um Magdeburg zu thun und das andere mehr dergleichen suchen wurdenn, als Bremen, Straßburg, Halberstatt, Wackenriedt[!] etc. Daruber sich die kayserliche sonderlich Straßburg halbenn verwundern wöllenn.
h
–h dass … zuversehen] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 302’) differenzierter: Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen hat gestern und heute von den Kurbrandenburger Gesandten eben das jenige, waß die ksl. Mt. an sie gesinnen lassenn, begert[vgl. Nr. 177, Abschnitt A, Absatz 1, sowie oben, Abschnitt B, Absatz 1]. Sie weren aber nit bedacht, mit Saxenn viel mehr zu disputirenn, dan, in vertrauen /303/ zumeldenn, halte sich Saxenn mitt stetigem disputiren schier ubler als Rumpff oder Trautsamb. Darumb dan auch die kfl. brandenburgische die säxische mit dieser antwort abgewiesenn, dz man die dingh albereit den andern evangelischen stenden furgebracht und mit demselben[!] gutachtenn bißher gehandelt und geschlossenn, ohne welcher vorwissen sie sich nit einlassen köntten. Baden-Durlach A (unfol.) zusätzlich: Daneben teilt Magdeburg mit: Vor dem RT hat Ks. eine außerordentliche Türkenhilfe erbeten und dabei Administrator Joachim Friedrich den rechten titul (welches zuvor nit geschehen) in zwei oder drei schreiben gegeben.Nachdem Ks. daraufhin 100 000 Taler erhalten hat, soll dem Administrator jetz die session, jedoch uff der papistischen und spanischen anstifften, verweigert werden. Eß solle sich der ertzbischoff zu Cölen damalß vernemmen haben lassen, so man Magdenburg die session gestatten solte, wolte er vil lieber todt sein etc. Welches villeücht dem Reich ein grosser schadt were etc.
i
 begeben] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 303) zusätzlich: und dem hauß Brandenburg woll etwan auch ein schimpff begegnen.
j
 erörtert] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 303 f.) zusätzlich: Sie, die Magdeburger, können ebenso wie die Kurbrandenburger Gesandten /303’/ nit finnden, das inn das vorgeschlagenn mittell zuwilligenn.
6
 Vgl. Nr. 172, Abschnitt B.
k
 rathsam] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 303’) zusätzlich: Oder aber, dz ein ausschus geordnet und durch denselben ihrer Mt. die sach mundtlich furgebracht werdenn mochte etc.
7
 = die Reichsstandschaft des Administrators.
l
–l Beten … zethun] Baden-Durlach A (unfol.) differenzierter: Da die Magdeburger Session nit ein geringer punct der freistellung, daran allen evangelischen stenden ein namhaffts gelegen und sie sich ohne vorwissen derowegen nichts zubegeben, so begerten sie der jetzanwesenden gutbedunckhen, wessen sie sich gegen der ksl. Mt. und papistischen stenden hierin zuverhalten, sonderlich weil sich der kaiser diser wort verlauten laßen, eß möchte sich ein solche gelegenheit begeben, die man Magdenburg et Brandenburg nit gern gönen wolte etc.
8
 Wie Anm. 6.
9
 Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach erbat wenig später wegen der ‚Absonderung‘ Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen, die der freystellung halben nicht wenigen nachtheill verursachenwerde, von Kf. Friedrich von der Pfalz, Pfgf. Johann von Zweibrücken und Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach Empfehlungen zum weiteren Vorgehen (Ansbach, 2. 6. {23. 5.} 1594: StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 106. Konz.). Kf. Friedrich verwies in seiner Antwort auf die Forderung Kursachsens, die Gravamina erst nach der RT-Eröffnung und nur decenti modozu beraten. Was nun mit solchen bedinglichen wortten gemeint unndt man der gemein sachen halb uff unser, der evangelischen, seitten für befurderungen zugewartten, das geben wir euer L. freundlich zuermessen.Doch ungeachtet der Absonderung Kursachsens sollten die Kurpfälzer Gesandten mit euer L. unnd anderer evangelischer stendt abgesandten für ein mann stehen.Nachschrift: Hat soeben vom Magdeburger Sessionsverzicht bei der RT-Eröffnung erfahren. Befürchtet, dass damit nicht allein die freystellung allerdings in bronnen fallen, sonder Magdeburg auch an der session im Reichs rath hinderung geschehenmöchte (Heidelberg, 7. 6. {28. 5.} 1594: Ebd., Prod. 109 f. Or.). Pfgf. Johann riet dringend von einem Nachgeben ab und empfahl, die Magdeburger Session entweder /207’/ de factoeinzunehmen oder aber, dass die evangelischen Stände gar in propositione uffstehen oder post propositionem zu keiner convocation und berathschlagung kommen,ehe die Session bewilligt werde (an den Mgf.; Zweibrücken, 9. 6. {30. 5.} 1594: Ebd., ARTA 60, fol. 207–209’. Or.). Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach bezog sich in seiner Antwort vom 10. 6. (31. 5.; Durlach) 1594 überwiegend auf die Absonderung Hg. Friedrichs von Württemberg von den Gravamina unter Verstoß gegen den Heilbronner Abschied (ebd., fol. 210–211’. Or.). Daneben wandte sich Mgf. Georg Friedrich wegen des Verhaltens Kursachsens auch an Kf. Johann Georg von Brandenburg (2. 6. {23. 5.} 1594: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 452–454’. Or.). In der Antwort bedauerte der Kf. einerseits den geringen Zusammenhalt, andererseits dürfe man den Reichsfrieden nicht gefährden und könne deshalb nichts anderes tun, /234’/ als das mann moderation unnd glimpf brauche.Denn wie hoch dem werck durch eine rechtte, ungeferpte und bestendige zuesammensetzung gedienett were, so wenig thuett gewiße hofnung darzue scheinen(Dresden [!], 14. 6. {4. 6.} 1594: StA Nürnberg, ARTA 60, fol. 234–235’. Or.).
10
 = der von den ksl. Räten angeregte Protest zum Sessionsverzicht.
11
 Zusammenfassung der Verhandlungen des RT 1530 mit dem Beharren der Protestanten auf ihrer Position und der Ablehnung des RAb: Kohnle, Reichstag, 384–394; Schneider, Ius, 99–102; Haag, Dynastie, 724–730 (Lit.).
12
 Vgl. Anm. 5 bei Nr. 175, Abschnitt B.
13
 Die Gesandten der Stadt Straßburg kritisierten im Bericht vom 26. 5. (16. 5.) 1594, dass Kuradministrator Friedrich Wilhelm mit den Gravamina und der Eingabe zur Magdeburger Session nichts /80/ zuthun haben wollen. Dardurch dann den papisten ein gutter anfang gemacht würdt, ire vorhaben ires gefallens durchzutreiben. Wie dann hochermelter herr administrator mit denselbigen alle vertraute correspondentz halttet, auch von dem ertzbischoff von Saltzburg mit rheinfall unnd andern sießen weinen als rosatzer und wippacher gantz stattlich verehrt worden. Hatt auch vorgesterigs tags beden, so wol Saltzburg als auch dem herrn bischoffen zu Würtzburg, ein sehr stattlich pancket gehalten(AVCU Strasbourg, AA 846, fol. 80–82’, hier 80. Or.).
14
 Vgl. Abschnitt B, Absatz 1.
m
 Ratschlag] Pfalz-Zweibrücken A (fol. 303’) differenzierter als Beschluss: Dieweil an dem actu propositionis propter solemnitates mehr als andern zusammenkunfften gelegenn, und da sich Magdenburg derselben enthalten sollte, der hauptsach ein unverant[wort]lich /304/ praeiudicium zugefuegt, auch mit der protestation anders nichts außgericht wurdt, als dz man dieselbige tanquam contrarium facto nur pflegt außzulachen, zu dem es nit allein umb diese, sondern auch umb anderer reformirter und zuvorderst des straßburgischen stiffts (welches die rechte wurtzell ist, derenn geholffen sein muß) session zu thun,rät man von diesem Protest ebenso ab wie von einer schriftlichen Wendung an den Ks., sondern belässt es beim beschlossenen Vorgehen für die RT-Eröffnung [vgl. Nr. 172, Abschnitt B]. Falls für die RT-Eröffnung eine wacht bestelt und derselben bevohlen werden, wen sie hiennein laßenn unndt wen sie abweisenn sollenn, so werde solches auch in acht zunemmen und ein jeder, wan er gerechtfertigt wurdt, mit notwendiger antwort gefast zu sein wissen.Kurbrandenburg soll dem Ks. vorbringen, dass die Magdeburger Gesandten den Protest nitt konnen annemmen, mit bit, sie als diener fur entschuldigt zuhalten; der hoffnung, ihre Mt. werde nit gestattenn, dz hieruber dem hauß Brandenburg einiger schimpff zugezogenn werde. Unndt laße man sich schließlich gefallen, das mit Saxenn auß angezogener ursachenn nit viel mehr zudisputiren, sondern sich allein der nachrichtung, so man von ihnen wurdt haben können, zu gebrauchenn seye. Baden-Durlach A (unfol.) zusätzlich zum weiteren Vorgehen: Falls der Ks. trotz der Kurbrandenburger Bitte den Magdeburgern die Session verweigert, solten sie sich zu der proposition verfüegen, ir session einnemmen und sich leichtlich davon nit abtreiben lassen; wie dan nit darfür zuhalten, daß es de facto beschehen solte. Wa es aber je beschehe, solten sie notturfftiglichen protestirn und[wir] inen von den evangelischen gute assistenz leisten.
15
 = das Magdeburger Domkapitel.
16
 Vgl. Einleitung, Kap. 3.5.1 mit Anm. 434, 437, 439.
n
 Vormittag] Sachsen-Weimar (fol. 25’) differenzierter: 8 Uhr. Kurbrandenburg (fol. 95’): Zunächst bittet Kuradministrator Friedrich Wilhelm die Kurbrandenburger Gesandten am 25. 5. (15. 5.) um 16 Uhr nachmittags zu sich. Da sich deren Besprechung mit den Magdeburger Räten aber bis nach 18 Uhr hinzieht und der Kuradministrator bereits zu Tisch ist, werden die Gesandten für 26. 5. (16. 5.), 7 Uhr [!], einbestellt.
17
 Textvorlage: Kursachsen A, fol. 293–300.
o
 Kurbrandenburg] Kurbrandenburg (fol. 95’) differenzierter: Vortrag durch von Schlieben.
18
 Vgl. Nr. 317, Absatz 2.
19
 Bezugnahme auf die ksl. Gesandtschaft (Schleinitz) vor dem RT. Vgl. Einleitung, Kap. 3.5.1.
20
 = bei den geistlichen und katholischen Ständen.
21
 = der Ks. [„ksl. Mt.“].
22
 Vgl. Nr. 317, Absatz 3.
23
 Hier mit Abweichungen gegenüber der in Nr. 317, Absatz 3, verzeichneten Antwort.
24
 Schreiben Joachim Friedrichs an den Ks. vom 19. 3., in Prag vorgebracht von seinem Gesandten Johann von Löben. Vgl. Einleitung, Kap. 3.5.1 mit Anm. 457.
25
 Bezugnahme auf den Beschluss der Magdeburger Deduktionsschrift [Nr. 329] und die vorausgehenden Verhandlungen bei Kurpfalz: Nr. 172, Abschnitt B; Nr. 173, Abschnitt D; Nr. 174, Abschnitt B.
p
 vordencken] Kurbrandenburg (fol. 95’) zusätzlich: Bitte an den Kuradministrator, er möge dem administrator des ertzstiffts Magdeburgk und dem hauß Brandenburgk assistenz und beystand leisten, wie ihrer kfl. Gn. vertrauen zu ihrer f. Gn. stunde.
q
 Antwort] Kurbrandenburg (fol. 96) differenzierter: vorgetragen von A. Bock.
26
 Vgl. Nr. 175, Abschnitt B, Absatz 1; Nr. 177, Absatz 1.
27
 = ihre „f. Gn.“.
r
 soltten] Sachsen-Weimar (fol. 28) zusätzlich: Das aber ihr f. Gn. so weit gehen solten, der ksl. Mt. nichts zuwilligen, es were dann dem magdeburgischen suchen statt gegeben, were ihr f. Gn. meinung nie gewesen.
28
 Vgl. dagegen den Teilnehmerkreis im Konvent bei Kurpfalz am 17. 5. [Nr. 170, Abschnitt B], 20. 5. [Nr. 172, Abschnitt B] und 21. 5. [Nr. 173, Abschnitt D].
29
 Vgl. Anm. 6 bei Nr. 175, Abschnitt B.
30
 = Beantwortung des ksl. Gesandten Schleinitz am 5. 3. (23. 2.) 1594. Vgl. Einleitung, Kap. 3.5.1 mit Anm. 444.
31
 Wie Anm. 12.
32
 = die kursächsischen Gesandten.
s
 wehren] Kurbrandenburg (fol. 97) zusätzlich: Derlei Beratungen vor der Proposition sind nichts neues, zuvorn auch geschehen. Wurde von den bepstischen nicht weniger also gehaltten, wie dan dieselben zu mehrern mahlen auch noch bey diser Reichs versamlunge beysamen gewesen.
t
 laßen] Kurbrandenburg (fol. 97’) zusätzlich: Sie, die Kurbrandenburger, haben ob derselben prorogation mitt grossem undangk ettlicher leutte gehaltten, der meinunge, daß man gern mitt ihrer f. Gn. rath und guttachten hett handeln wollen; wie man des untterthenigen und geburlichen erbiethens noch wehre.
33
 Bezugnahme wohl auf die Gesandtschaft der weltlichen Kff. zum Ks. 1590 mit Vorlage der Gravamina, die vom Ks. zurückgewiesen wurden. Vgl. Anm. 21 bei Nr. 161, Abschnitt B.
u
–u Man … vorfaren] Kurbrandenburg (fol. 97’) differenzierter: Kf. Johann Georg erachtet, dass jetzt zeitt und occasio, dise ding cum effectu zu treiben. Muste ihn[!] acht genohmen werden /98/ und volgen, dan es sonsten nicht zu heben gewesen.
v
–v sonndern … wolle] Kurbrandenburg (fol. 98) differenzierter: dan wihr mehr nicht begehretten, dan waß sein f. Gn., dem herrn administrator, vermug seiner postulation und rechtens geburette. Davon soltte man nicht abgewisen werden.
w
–w oder … möchte] Kurbrandenburg (fol. 99) differenzierter: weil ihrer f. Gn.[Joachim Friedrich] hette vorgeschlagen werden wollen, daß sie sich der session enthaltten und ihre notturfft protestando ihnen vorbehaltten soltten, daß man ihrer f. Gn. die session gonnete und Salzburg oder dem, der diselbe anfechten woltt, sein recht protestando fuhrbehaltten liesse.
34
 = der Ebf. von Salzburg.
35
 = den Magdeburger Gesandten.
x
 laßen] Kurbrandenburg (fol. 99’) zusätzlich: Und weill daß die eusserste erklerunge sein soll, wollen sein f. Gn. die ahn der hand behaltten. Wan aber die nicht aller ding zuerhaltten wehre, vorsehen sie sich, man wurde die sachen besser bedenken.
36
 Textvorlage: Hessen, unfol.
37
 Vgl. Nr. 317, Absatz 2.