A) Beratungen eines Ausschusses der protestantischen Stände bei Kurpfalz
Textvorlage: Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 28. 5. (18. 5.) 15941.
Forderung des Ks.: Verzicht auf die Magdeburger Session bei der RT-Eröffnung unter Protest; Zusage nachfolgender Lösung. Unterstützung der ksl. Forderung durch Kursachsen. Ablehnung durch Kurbrandenburg und Magdeburg sowie andere protestantische Stände: Behauptung der Session, Verweigerung der Verhandlungsaufnahme und einer Türkenhilfe vor Zuerkennung der Session und Klärung der anderen Gravamina.
/76/ Zusammenkunftaeines ausschusses der protestantischen Stände in der Kurpfälzer Herberge, einberufen von den Kurpfälzer auf Wunsch der Magdeburger Gesandten hin, die bitten, andere gutherzige in der enge dazu zuerfordern umb weniger ufsehens willen.Kurpfalz schließt sich dem an und lässt nur den am Tag in Heilbronn mitwirkenden Ständen mit Ausnahme Württembergs2sowie dem Braunschweig-[Wolfenbütteler] Kanzler [Jagemann], den wir bisher bei allen convocationen ganz uffrichtig und der /76’/ gemeinen evangelischen sachen gewogen gefunden, ansagen.Anwesend sind neben Kurpfalz und Magdeburg [sowie dem Gesandten Administrator Johann Georgs von Straßburg] Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig-Wolfenbüttel, Baden-Durlach.
b–Kurpfalz eröffnet als Direktor die Sitzung–b.
Magdeburgc: Haben bei Kurpfalz umb weniger ufsehens willen allein eines engen ausschuß begeret, und, da es vonnötten, dannocht hernacher eine gemeine zusambkunfft angestelt werden könte.Die ksl. Geheimen Räte von Hornstein und Freymon haben ihnen namens des Ks. vorgebracht3: Ks. hat vernommen, dass sie zur Einnahme der Session beauftragt sind. Nun truegen ire Mt. die fursorge, es möchte ein tumult dahero bei irer Mt. proposition ervolgen. Sie hette gleichwol auch mit dem gegentheil handlen lassen, aber bisher nichts erhalten4. Förchten, da die magdeburgischen izo die session behaubten wolten, es wurde ire Mt. an der proposition hindern undt deroselben an dero werckh uff den ungarischen grenitzen irrecuperabile damnum verursachen. Mit begern, sich an izo der session zu enteussern; wolten ire ksl. Mt. hernacher den sachen rath schaffen.Sie, die Magdeburger Gesandten, haben geantwortet, sie seien gemäß ihrer Instruktion beauftragt, nichts zumovirend, sonder ire gebuerende session ein[zu]nehmen, da aber von jemandt inen intrag bescheen wolte, demselben mit gebürlicher bescheidenheit zubegegnen undt /77/ abzuwenden. Darumben keine verhinderung von inen herruren soltee.Anschließend sind [am Vortag] für Kurbrandenburg nur der Gf. von Stolberg und [Adam von] Schlieben vor den Ks. persönlich geladen worden5. Ks. hat sie aufgefordert, die Magdeburger Gesandten zum Sessionsverzicht bei der Proposition zu bewegen; lege der ganzen christenheit daran. Das hauß Brandenburg were doch jederzeit ein fridlich hauß gewesen. Hofften, sie wurden irer Mt. kein verhinderung verursachen. Das volkh lege in Ungern, gebe ir Mt. groß ungemach.Antwort der Kurbrandenburger Gesandten: Können dies den Magdeburgern nicht raten, sondern haben vielmehr befelch, inen beistandt zuleisten; unndt warumb man nicht mit den andern, so dis movirten, handlete, das sie abstunden oder dergleichen unnottig ding nicht movirten.Anschließend haben die ksl. Räte Rumpf und Trautson vorgeschlagen, Magdeburg könne ein ußfurliche protestation stellenf undt bei der canzlei hinderlegen. Damit weren sie ja genugsam cavirt undt verwartg.Daneben merken die Magdeburger Gesandten gleichwol in hohem vertrauenan, h–dass von Kursachsen ire sache mehr dan von Rumpffen undt Trautson disputirt wurde; hetten sich weniger zu inen zuversehen–h. Es wurde inen von den keiserischen undt sachsischen nichts vorgehalten, dan was sie vom gegentheil hören undt ingebildet wurde./77 f./ Die Magdeburger Gesandten bitten um den Rat der anwesenden Stände und regen selbst an, /77’/ das die pabstlichen protestirten, die sie nicht leiden wolten. Dan einmal gebuerte inen die session. Soltens abtretten, so mustens dadurch iren standt undt religion selbst verdammen. Welches dan nicht allein ir werckh, hetten sich auch uff andere mit religions verwanten referirt.Bei der Vorladung hat Ks. persönlich geäußert, es mochte dahero bei der proposition etwas ungelegenheit sich begebeni, das man nicht gern gönnen wolt. Es were auch dis mittel furgewest, das man nur die proposition solt lassen furgehen, ir Mt. wurden alsdan noch vor der beratschlagung der sachen abhelffen. Undt hetten[!] eins theils darfur, man solt uff solchen fal alsdan nichts thun oder eingehen, die strittige puncten weren dan erörtertj.
Umfrage. Magdeburg: Danken für die Zusammenkunft und verweisen darauf, dass diese Frage nicht nur Magdeburg, sondern auch andere reformirte stiefft undt das ganze religion wesen betreffen thette. Ir herr kondte diesen /78/ stiefft wol ad dies vitae mit hulff irer freundt undt nidersachsischen kreiß behalten, […] hette aber gewissens halber undt gemeiner sachen zum besten nichts eingehen wollen. Sie wisten kein ander mittel, dan weiln einmal geschlossen6, das sie sich irer session solten nähern undt man uff den fal abtreibens miteinander uffstehen, pliebe es dabei. Es möcht wol auch ein mittel sein, das ein gemein schriefft zumachen undt ir Mt. die sache ußzefueren. Aber daruff möchte leichtlich ir Mt. decretirn; keme man in weitleufftig hendel, undt derwegen nicht rathsamk.In der Vergangenheit ging es lediglich um den strittigen Vorrang zwischen Magdeburg und Salzburg, izo greiff man aber auch den standt an7. Man bringe inen persuasoria fur uß der rhetoric, den papisten aber solt man uß der dialectic sagen, dz sie nicht befugt weren. l–Beten nochmaln als in causa communi umb rath, dan es umb die consequentz undt posteritet zethun–l.
[Hst.] Straßburg: Schließt sich Magdeburg an und belässt es beim bisherigen Beschluss, das ein jeder sein session solt innehmen, da man nicht kondt, protestirn, aber zu keiner consultation schreitten, die sachen weren dan erörtert8. Undt stelt zubedenckhen, ob allein die session oder /78’/ auch zugleich alle andere gravamina mit anzuhenckhen. Item da Magdeburg sich solt bei der proposition der session enthalten uff furgeschlagne keiserliche protestation, das ire Mt. auch umb assecuration anzulangen, hernacher ante consultationem proponirter puncten den stritt aufzuheben undt zuerörtern.
Pfalz-Zweibrücken: Raten davon ab, dass Magdeburg gemäß dem ksl. Vorschlag auf die Session bei der Proposition unter Protest verzichtet und erst danach der erorterung gewertig sein solte, in erwegung, man selbst ipso facto der sachen ein außschlag gebe. Welches auch weder gegen Got noch der postertitet zuverantworten, were auch den andern stiefften praejudicirlich. Derwegen uff die consequentzen zusehen. Werde auch nichts fruchten, da man schon ir Mt. durch ein außschuß ersucht.Deshalb wie zuletzt beschlossen: Einnahme der Session durch Magdeburg und bei anhaltendem Widerstand durch Salzburg oder andere Stände Abtritt nur unter Protest. Aber man solte hernacher zu keiner consultation schreitten, die sachen weren dan erörtert. Undt dieweil hierin Magdeburg die andern also zum beistandt haben wurde, solten sie sich als- /79/ dan anderer gravaminum auch annehmen undt uff gleichmessige erledigung dringen, sovil immer menschlich undt muglich, undt sich nicht trennen. Undt ob schon periculum in Ungern vorgewent wurde, sei es doch kein ursach, das man darumb underlassen solt, was recht undt one das schuldig, sonder dest mehr zu urgiren, sovil mehr man der stendt bedurfftig.
Brandenburg-Ansbach: Beharren auf dem bisherigen Beschluss zur Einnahme der Session bei der RT-Eröffnung. Weil es dan nicht allein Magdeburg, sonder gemein werckh betreffe, kondt man nicht abweichen andern zum praeiuditio. Man möchte gleichwol Sachssen auch horen, wes sie sich weitter erkleren9.
Braunschweig-Wolfenbüttel: Votiert, das man one praejudiz undt consequentz nicht kondt ablassen undt enteussern uff ein solche furgeschlagne protestation10, sintemal bewust, wie alle protestationes in religions sachen vom gegentheil bisher nur außgelacht worden. Derwegen zusam zuhalten undt bei jungstem beschlus zupleiben, das sich ein jeder bei der proposition einstelle, sein session innehme, da von einem ichtwas movirt, dasselbe mit glimpff /79’/ abzuleinen undt nicht gleich selbst weichen. Da man aber je sessionem nicht erhalten kondt, alsdan offentlich anzuzeigen, das man gleichwol ir Mt. kein unrath machen, aber jedoch auch possessionem seinem hern nicht begeben, sonder dieselb vorbehalten haben wolte. Undt hernacher solte man andere evangelische stende auch erfordern, neue deliberation furnehmen undt alsdan nicht allein punctum sessionis, sonder auch andere gravamina coniunctim ubergeben, damit einer den andern treibe; dazu die straßburgisch sache als wurzel auch gehöre. Allein muß man zusam halten, wie vor jaren undt in anno 30 von wenigen auch bescheen11. Mit Sachssen sei es vergebens. Begher[!] Braunschweig die stiefft nicht inzuhaben wie Sachssen12. Die treiben mehr partes adversariorum, sei besser, man conferir disfals nichts mit inen13.Da die Kurbrandenburger Gesandten dem Ks. zugesagt haben, mit Magdeburg zu verhandeln, sollen sie dem Ks. vorbringen, das sie nichts erhalten, undt wurden ir Mt. wol zuverschaffen wissen, das bei der proposition Magdeburg oder andern kein schimpff widerfuere.
Baden-Durlach: Ablehnung des [von den ksl. Räten] vorgeschlagenen Protests vor der RT-Eröffnung zum Sessionsverzicht. Were magni praeiuditii, stecke auch nicht allein das religion werckh, sonder auch, was /80/ der justitien anhengig, als die visitationes undt revisiones camerae darhinder. So sei auch davon izo mit ir Mt. nicht zulibelliren noch durch außschus zuhandlen, mocht beschwerliche decreta geben, sonder Magdeburg solt ir session innehmen, nicht leichtlich weichen oder mit guten worten abweisen lassen.Beantwortung des Ks. durch die Kurbrandenburger Gesandten one viel disputirenund Beratung der anderen Gravamina nach der RT-Eröffnung.
Kurpfalz: Rechtfertigen, warum sie es bei solcher engen zusamb kunfft dismaln gelassen: Weiln uns mit schmerzen furkommen, das fast nichts in geheim gehalten, wenig zusamhaltung bei dem ganzen werckh undt schir singula vota an die ksl. Mt. gelangt. […] Mocht auch sonst dz ansehen haben, als hetten die magdeburgischen ir Mt. vor den stenden verklagen wollen.Belassen es ansonsten beim Beschluss, dass jeder Stand seine Session bei der Proposition einnehmen, darauf beharren und nur bei anhaltendem Widerstand unter Protest und Vorbehalt aller Rechte abtreten soll. Falls für die RT-Eröffnung ein wacht verordnet werden möchte, im eingang die unerforderte abzuhalten, mueste uff solchen fal auch dis orts ein jeder mit der protestation gefast sein. Undt obwol /80’/ leider mit Sachssen nicht viel in solchen sachen mehr zu conferiren,weil aber die Kurbrandenburger und Brandenburg-Ansbacher Gesandten jetzt zu den kursächsischen Räten gebeten werden14, können sie diesen ihre Meinung referieren. Kurbrandenburg möge zudem dem Ks. vorbringen, warumb magdeburgische nicht konten uß habendem befelch schreitten, mit bitt, das ir Mt. sie wolte bei der session pleiben lassen undt nicht verstossen. Undt da je ein standt etwas wolt dagegen moviren, das alsdan ir Mt. audita propositione wolt die sachen anhoren undt erortern, desgleichen die andern also persuadiren undt abhalten, wie gegen Magdeburg understanden.
/80’ f./ Die Magdeburger Gesandten danken für den Ratschlagm, bitten um weitere Unterstützung und wollen die Kurbrandenburger Gesandten auffordern, dies den ksl. Räten oder dem Ks. persönlich vorzubringen. /81/ Wolten auch in anderm gemeiner sachen zum besten also nachkommen undt ir session innehmen. Neben fernerm bericht, das ir herr diesen reichsdag wol unbeschickt lassen konden, wie dz capitul auch dahin gerathen. Undt ob sie15 wol der churfurst zu Brandenburg von irem vorhaben abgemant, hetten sie doch wieder gebetten, ir kfl. Gn. solt deren son, den administrator, abhalten16. Es were aber also ad partem beim capitul abgetroschen undt underbauet, wie sonder zweifel auch bei andern capituln. Es het sich aber ir herr von andern evangelischen stenden wie auch vom heilpronischen abschiedt nicht wollen absondern. Man solt sich auch getrosten, das sie in allem mit anstehen[und] helffen wolten. Wie sie dan one das befelch, im contribution werckh nicht zuviel einzuwilligen. So werdt sich auch der churfurst zu Brandenburg nicht absondern, sondern bei andern stehen undt pleiben.
B) Einzelunterredungen
Verhandlungen der ksl. Geheimen Räte und des Ks. persönlich mit Magdeburg und Kurbrandenburg um den Verzicht auf die Magdeburger Session. Weigerung Kursachsens, wegen der Sessionsfrage die RT-Eröffnung und die Beratung der Türkenhilfe zu boykottieren. Vermittlungsvorschläge Kurbrandenburgs.
[1] /293/ (Vormittagn). Unterredung der
Kurbrandenburger Gesandtenmit
Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsenin dessen Quartier17. Kurbranden- burgounterrichtet über die Verhandlungen der ksl. Räte von Hornstein und Freymon mit den Magdeburger Gesandten [am Vortag]18: Ks. hat erwartet, Magdeburg würde die session uf diesem reichstage nicht ferner urgirt haben, in ansehunge der wolgemeintten erinnerung, die durch ire Mt. vorhin derwegen bei Magdeburg und Brandenburg geschehen19. /293’/ Ire Mt. wehren sonst nicht gemeint, Magdeburgs session hoch zufechten, wann man aber dabei vorharren und die geistlichen nicht weichen würden, so wehre leicht zuerachten, zu was weitterung solches gereichen würde. Derwegen sie gesucht, die proposition und das wergk nicht zuhindern; mit erbiettunge, das ire Mt. noch bei disem reichstage mit Saltzburg handeln laßen woltten.Antwort der Magdeburger Gesandten: Beriefen sich auf ihren Befehl. Beabsichtigen nicht, der ksl. Mt. ihre sachen zuvorhindern, weil aber gleichwol Magdeburg sein recht der seßion und anders in zweifel getzogen und er nicht zugelaßen werden woltte, so erfordert ire nodturfft, sie hetten es auch[in] befelich, das sie darob beharren und dieselbe Magdeburg nicht endtziehen laßen soltten. Hetten sich derwegen endtschuldiget.Replik der ksl. Räte: Wiederholen die Forderung des Ks. Da die Session je mit guthem willen nicht zuerhaltten20, so hetten sie21 gesucht, dieselbe eintzustellen, mit angehengtem erbietten ut supra.Dabei verblieb es.
/294 f./ Anschließend Unterrichtung des Kuradministrators über die Audienz der Kurbrandenburger Gesandten von Stolberg und von Schlieben beim Ks. [am Vortag] mit der Bitte22, Magdeburg zu veranlassen, auf die Session zu verzichten, um die unabdingbaren Verhandlungen zur Türkenhilfe nicht zu behindern. Sie, die Kurbrandenburger, haben dem Ks. geantwortet23: /294’ f./ Ihre Absicht ist nicht, /295/ das sie das gemeine wergk hindern woltten, sie suchten alleine das, dartzu Magdeburg als ein geborner furst und ein standt des Reichs befuegt wehre. Kf. Johann Georg und Administrator Joachim Friedrich haben den Ks. rechtzeitig durch den Gesandten Johann von Löben gebeten, dem Problem noch vor dem RT abtzuhelffen24, damit es des jetzigen streits nicht bedurfft hette.Da der Administrator vom Ks. mediate capitulo und also erfordert wehre, das das capittel beschrieben und sie es an gehörende ortt gelangen laßen soltten, Magdeburg aber dem capittel geschworen, so köntten sie weniger nicht thuen, als sich alhier der seßion antzunehmen; nicht das sie einigen streitt moviren, sonndern das, so inen bei der seßion furgewandt worden, mit glimpff ableinen möchten. Und hetten es ire f. Gn. in gemeinen rath gestellet aller evangelischen. Die hetten es also vor guth angesehen, das es vormöge der schrifft gesucht werden soltte25./295’/ Ks. hat in der Replik furgewandt, das die geistlichen darumb gantz hefftig und instendig anhielten, und wehre an beföderung[!] dieser sachen der gemeinen wolfartt zum höchsten gelegen. Darumb sie dann gnedigst gesucht hetten, Magdeburg zuvormögen, das sich ire f. Gn. selbst moderiren und bescheiden woltte.Sie, die Gesandten, haben erwidert: Sind verwundert, das die geistlichen so hartt uber irer meinung beharreten und nicht weichen wolten. Wehre es nun den geistlichen recht, so wehren sie auch nicht darinne zuvordencken./295’ f./ Erwarten nicht, dass die Magdeburger Gesandten ebenso wenig wie sie von ihren Befehlen abweichen, und überlassen es dem Ks., selbst mit ihnen zu verhandeln. Haben anschließend die Magdeburger über die Forderung des Ks. unterrichtet. Diese berufen sich auf ihre Instruktion, auch habe der Administrator sie /296/ mit sonnderlichem handtstreich uf ire pflicht eingenommen. Darumb köntten sie weitter nicht gehen.Demnach stellen die Kurbrandenburger Gesandten nunmehr gegenüber Kuradministrator Friedrich Wilhelm fest: Weil sie und die Magdeburger Gesandten an ihre Befehle gebunden sind und die anndern stende alle damit einig und solches gerathen, so würde man sie nicht vordenckenp.
/296’/ Antwortqfür Kuradministrator Friedrich Wilhelm: Verweist nochmals auf sein bisheriges Engagement für die Magdeburger Session26und will auch gerne hinfuran alles thuen, was möglich und vorandtworlich[!] sein möchte. Deßgleichen woltten sie27 nicht fechten oder disputiren, was ex parte Magdeburg allegirt worden. Wann sie aber die sachen mit unpartheyschen augen ansehen soltten, so hetten ire f. Gn. erstlich ein groß bedencken circa modum agendi, dann es gleichwol in Imperio also nicht herkommen, das etliche stende sich einmüthiglich zusammen thuen und von wegen solcher sachen das gemeine auffhalten oder darauf so instendig dringen solttenr. Das auch die evangelischen stende solches alles /297/ in hac forma gerathen haben solten, davon wusten ire f. Gn. nicht; im[m]o sie selbst wehren je nicht dabei gewesen, deßgleichen Pfaltz-Neuburg, Weimar, Coburg, Wirttenberg, Heßen, Lunenburg, Meckelnburg, Pommern, Hennenberg, die meisten wedderauischen grafen, die stedte alle, excepta Straßburg28. Darumb und wann die ksl. Mt. berichtet wehre, das ire f. Gn. oder auch die anndern gerathen und bei irer Mt. in den vordacht getzogen, als woltten ire f. Gn. das gemeine wergk vorhindern, bei der proposition oder consultation nicht sein, so wehre es irer f. Gn. intention und meinung zuwieder. Dann ire f. Gn. hetten den reichstag mit des churfursten zu Brandenburgs rath und vorwißen pure et simpliciter gewilliget, wehren eigener person anhero kommen. Das sie nun deme allen zuwieder die proposition vorhindern oder auch aufstehen und die consultation aufhaltten oder auch einige ursach geben solten, das das gemeine wergk der christenheit zu unwiederbringlichem nachteil und irer Mt. zu sonderlichem schimpff auffgehalten oder in ein stocken gerathen soltte, das woltte iren f. Gn. pflicht und gewissens halben one vorweiß nicht gebüren. Ire f. Gn. woltten gerne so weitt intercediren und befödern[!] uf die maß, wie churfurst Augustus anno 82 gethan29 und sich ire f. Gn. im Februario jungst erkleret30./297’/ Kuradministrator ist bereit, sich nochmals an den Ks. zu wenden, er bittet die Kurbrandenburger Gesandten aber, falls die sachen je uber zuvorsicht dergestaldt nicht zuerhalten, das sie doch die gemeine sachen dadurch nicht stutzig machen oder ursach geben wolten, das die ksl. Mt. und per consequens die christenheit vorlaßen werde.
Replik Kurbrandenburg: Die Gesandten danken für das Angebot. Sie wünschten, das Problem wäre rechtzeitig geklärt worden. Wann sie auch vor ire person soviel befehlichs hetten, das sie in deme weichen köntten, so wolten sie es gerne thuen. Weil sie aber einen /298/ gemeßenen befehlich hetten, so musten sie dabey bleiben. Inen aber kehme frembde fur, das durch die geistlichen furgegeben, das durch Magdeburg und Brandenburg die wolfartt der christenheit gehindert werden solte, dann ex ipso facto sey es anders bewiesen. Ire Mt. sey auch mit irer f. Gn. erbietten wohl zufrieden gewesen. Das auch Magdeburg der unglimpff zugemeßen werden soltte und doch die geistlichen keine handlung leiden wolten, darinne endtschuldigen sie sich: Die vorhinderung komme von den geistlichen her. Magdeburg begehre nichts, als was iren f. Gn. als einem fursten und stande gebüre.Betonen gegen Kursachsen den Rückhalt der evangelischen Stände, von denen der mehrern theil inen die schrifft gefallen laßen. Es wehren die meisten bei den tractaten und berathschlagung gewesen, würden deme nachkommen; allegant Heßen, Pommern, Meckelnburg, die grafen und stedte31. Obwol etzliche einer anndern meinung gewesen, so seindt[!] sie doch per ratificationem solches nicht in abrehde, werden es gestehen. Sie hetten gerne gesehen, das irer f. Gn. rethe32 selbst zu der consultation kommen wehrens. Weil sie aber irer f. Gn. ankunfft erwartten wollen und sich aus mangel befelichs endtschuldiget /298’/ und bedenckzeit genommen, so hetten sie es auch geschehen laßent. Sonst hette die seßion und anndere gravamina beratschlaget werden können. Keine trennung wolten sie vorursachen, aber die gravamina köntten sie gewißens halben nicht ersitzen laßen, sonndern müste davon gerehdet werden in ansehunge, das so lang, offt und viel umb erledigung angesucht, churfurst Christian auch sonnderlich darumb angehalten, aber nichts erhalten33, dieselben aber eins teils die ehre Gottes und gemeine wolfartt belangen. u–Man wurde auch in den gravaminibus und seßion vorfaren–h. Des hauses Brandenburg meinung sey nicht, das es dem keyser einigen despect zutziehen, v–sonndern alleine sich bei seiner session mit bescheidenheit erhalten wolle–i.Da die Magdeburger Gesandten an ihre Instruktion gebunden sind, haben sie, die Kurbrandenburger Räte, ihnen gegenüber einen solchen furschlag gethan, nemblich /299/ 1) das Magdeburg die seßion uf diesem reichstage als ein interim aller theil rechtens unschedlich simpliciter gelaßen, die sache auch also in suspenso blieben wehre; 2) w–oder das Saltzburgen an die handt gegeben würde, Magdeburg bei der seßion zulaßen und das er34 dawieder protestiren möchte–j. Das wehre inen35 nicht zuwieder. Mit den geistlichen aber zu tractiren, wehre ihnen bedencklich. Und weil sich die ksl. Mt. so gar milde erkleret und es alleine an den geistlichen mangelt: Do je die geistlichen nicht weichen wolten, also das man einen richter daruber haben müste, die sachen auch partheyen belangete, so soltte man beide theil mit ihrer nodturfft hören, daruber disputiren und decidiren. So müste man auch wißen, wie weitt sich die geistlichen accomodiren werden, und das auch mit Saltzburg underhandlung gepflogen würde. Und wann gleich der articul der seßion abgehandelt, so würden doch die andern gravamina auch ettwas hintter sich haben.
Kuradministrator Friedrich Wilhelm: /299’/ Wenngleich er erwartet, dass die beiden Vorschläge de sessione et protestatione nicht vor sich gehen oder erhaltten werden möchten, so woltten es doch ire f. Gn. an ihr nicht erwinden laßenx. Haben sich erbotten, solches an die ksl. Mt. zubringen, uf die maß, wie churfurst Augustus anno 82 und ire f. Gn. am nechsten sich erkleret, soviel möglich und sich one vorweiß thuen laßen würde, allen fleis zu richtigmachung dieser sachen anzuwenden.
Kurbrandenburger Gesandte: Danken für die Zusage. Magdeburg wurde das haubtwergk nicht stutzig machen, sonndern thuen, was ime geburete, modo fieri possit salva conscientia. Do aber die geistlichen sich wiedersetzten und ein unfall daraus volgen würde, hetten sie inen denselben zutzumeßen, und do sonnderlich die geistlichen bei Saltzburg umbtretten würden, hetten sie das vortrauen, ire f. Gn. würde es bei irem herrn auch thuen.
/300/ Auf diese Besprechung hin lässt Kuradministrator Friedrich Wilhelm beim ksl. Obersthofmeister Rumpf einen Termin für eine Beratung seiner und der ksl. Räte vereinbaren.
[2] (Nachmittag, 14 Uhr)36. Der
Magdeburger KanzlerMeckbach informiert die
hessischen Gesandtenüber die ihnen von den ksl. Räten von Hornstein und Freymon überbrachte Forderung des Ks.37, dass sie, die Magdeburger Gesandten, sich bei der RT-Eröffnung der Session endthalttenn, keinne weittleufftigkeitt und vertzugk, zumall weill periculum in mora unnd daher einn großer schade verursachtt werden kontte, erregenn, vielmehr wegen ihres rechtenn protestiren unnd davonn zihenn.Sie haben dies unter Berufung auf ihre Instruktion abgelehnt und erklärt, das sie ihres theils zu keinem vertzuge und schaden ursach gebenn.Daraufhin soll [seitens des Ks.] weiter mit den katholischen Ständen verhandelt worden sein, aber Trier unnd Colnn sich vernehmenn laßenn, eher sie solches zugebenn, wolttenn sie lieber darvonn ziehenn unnd doch (si credere fas est) das ihre bei der ksl. Mt. (welches gar gerinnge sünnd wirdt) thun, auch fernner angehencktt, sie nehmenn doch dem administratorn das stifft nicht (puta, weill es in ihrem vermogenn nicht ist), konttenn es aber sein f. Gn. auch nicht zuerkennenn.