Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Kurfürstentag zu Regensburg 1575 bearbeitet von Christiane Neerfeld

Vorbemerkung

Die Beratungen zu den Religionsbeschwerden, die während des Kurfürstentags stattfanden, beschränken sich auf die Eingaben, die von protestantischen Ständen und Untertanen an einzelne oder alle weltlichen Kff. gerichtet wurden.

Die Nachweise über die Einzeleingaben und die diesbezüglichen Beratungen der kfl. Räte von Pfalz, Sachsen und Brandenburg stammen zum überwiegenden Teil aus der kurpfälzischen Überlieferung und werden hier in einem eigenen kurzen Abschnitt ediert, der aus drei Teilen besteht: 1) Die Supplikation der protestantischen Gff. und Hh. (Nr. 38), die gleichlautend an die protestantischen Kff. und an Ks. Maximilian II. gerichtet war und auf dem Kurfürstentag übergeben wurde. 2) Das Protokoll der Beratungen protestantischer kfl. Räte unter dem Vorsitz der Kurpfalz. Es ist überliefert in HStA München, K. blau 110/5, fol. 1–7' (Reinschr. mit wenigen Korrekturen und gliedernden Randbemerkungen; zit. mit der Sigle Kurpfalz A), und dokumentiert vier Sitzungen, die zwischen dem 26. und dem 31. Oktober 1575 stattfanden (Nr. 39 bis Nr. 42) und in denen die Religionsbeschwerden der protestantischen Bürger von Köln, Biberach und Schwäbisch Gmünd, der Gebrüder Vöhlin von Ungerhausen, der Ritterschaften des Stifts Fulda und des Eichsfelds sowie der protestantischen Gff. und Hh. behandelt wurden. Die ebenfalls dort angesprochene Supplikation Gf. Joachims von Ortenburg (Nr. 68) wurde an den KR verwiesen. 3) Das in den Beratungen der kfl. Räte beschlossene Interzessionsschreiben der weltlichen Kff. beim Ks. zugunsten der supplizierenden Stände und Untertanen (Nr. 43). Die Kff. einigten sich darauf, dem Ks. ihre Vermittlung mündlich vorzutragen, und so handelt es sich bei diesem Dokument im Wesentlichen um ein Begleitschreiben zu den an den Ks. übermittelten protestantischen Beschwerden, deren Inhalt nicht näher erläutert wird. Da die im Text angesprochenen Beilagen fehlen, kann nicht genau ermittelt werden, welche der an die Kff. gelangten Supplikationen (außer der auch an den Ks. gerichteten Supplikation der Gff. und Hh.) an Maximilian II. weitergeleitet wurden.