Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Kurfürstentag zu Regensburg 1575 bearbeitet von Christiane Neerfeld

Vorbemerkung

Grundlage der folgenden Dokumentation sind nur diejenigen Supplikationen, die im KR-Protokoll explizit erwähnt werden. Anders als bei anderen Bänden der „Reichsversammlungen“, in denen meist die im Mainzer Erzkanzlerarchiv vorhandenen Akten als Bearbeitungsgrundlage genutzt werden können, musste in diesem Band auf die in den kfl. Überlieferungen erhaltenen Abschriften zurückgegriffen werden, da in der ksl. und in der Kurmainzer Kanzlei keine Supplikationsakten zum Kurfürstentag 1575 aufgefunden werden konnten. Die Präsentation der Supplikationen mit den dazugehörigen Belegdokumenten, Gegenberichten und Dekreten erfolgt gemäß den für die Edition der „Reichsversammlungen“ entworfenen Richtlinien als Aktenreferat1. Ausnahmen bilden die im Volltext dargebotene Supplikation protestantischer Gff. und Hh. (Abschnitt D, Nr. 38), die dem Ks. und den protestantischen Kff. in gleichlautender Form auf dem Kurfürstentag übergeben wurde, und das ebenfalls im Wortlaut wiedergegebene Bittgesuch der wendischen Städte (Abschnitt E, Nr. 52), über das der KR am 26.10.15752 im Zusammenhang mit dem ksl. Vortrag zur Gesandtschaft nach Moskau (Nr. 53) beriet.

Neben der im KR-Protokoll erwähnten Supplikation des Pfgf. Georg Johann I. von Pfalz-Veldenz (Nr. 69) sind in der kfl. Überlieferung weitere vier Bittgesuche zu Zollangelegenheiten überliefert, die auf dem Kurfürstentag in Regensburg vorgebracht wurden. Da lediglich die Supplikation des Pfgf. von den Kff. eingehender beraten wurde, sind die anderen Zollgesuche im Folgenden nicht einzeln dokumentiert3.

Eine an die Kff. gerichtete Supplikation des Fürstabts von Prüm, Gf. Christoph von Manderscheid-Kail, wird im KR-Protokoll nicht erwähnt und daher nicht dokumentiert4. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben gemäß den erwähnten Richtlinien die Supplikationen, die an den Ks. gerichtet waren, vom diesem aber nicht an den KR zur Beratung weitergegeben wurden, sowie die Bittgesuche an einzelne Kff., die nicht im KR vorgelegt wurden5. Die in den kfl. Überlieferungen fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Präsentation, Verlesung und Beratung der Supplikationen im KR werden anhand von Kurbrandenburg und der anderen überlieferten Protokolle ergänzt.

Anmerkungen

1
Zu Form und Bearbeitung der Supplikationen vgl. Lanzinner, RTARV 1570, 102–112.
2
Vgl.Kurbrandenburg, fol. 180–190 (Nr. 14).
3
Der Mainzer Erzkanzler ließ dazu im Protokoll (Kurbrandenburg, fol. 215', Nr. 19) vermerken: Wie man pfalzgraff Georg Hanßen beantwortet, also wolte man die andern alle, so der czölle halben ansuchung gethan, beantworten und es an die ksl.Mt. weisen und in derselben bedencken stellen; vgl. Nr. 69. – Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bittschriften: 1) Supplikation der Mgff. Karl und Philipp von Baden an Ks. und Kff. um die Erhöhung bestehender Zölle (o. O., 22.9.1575): HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10198/8, fol. 464–465' (vgl. ebd., fol. 462, den Kredenzbrief für die Gesandten Dr. Sebastian Schlegel von Gruln (Gruol) und Dr. Ludolf Halver an Kf. August von Sachsen. Or., sowie ebd., fol. 463 f., die Bitte Hg. Albrechts V. von Bayern an Kf. August um Unterstützung des Zollgesuchs. Or.; datiert Regensburg, 30.9.1575). GStA PK Berlin, I. HA GR, Rep. 10, Nr. Ll Fasz. B, 2 unfol. Blätter. LHA Koblenz, Bestand 1C, Nr. 16330, pag. 147–151. Kopp. Das Konzept der Instruktion für die Gesandten vom 22.9.1575 ist überliefert in GLA Karlsruhe, Abt. 50, Fasz. 136, 9 unfol. Blätter. – 2) Supplikation der Hgg. Johann d. Ä. und Adolf von Holstein an Ks. und Kff. um die Bewilligung eines Zolls auf der Elbe und die Erhöhung des Ochsenzolls in Rendsburg (Gottorf, 22.9.1575): HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/3, fol. 127–132. GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Ll Fasz. B, 4 unfol. Blätter. Kopp. – 3) Eine Überlieferung der Supplikation des F. Joachim II. Ernst von Anhalt konnte nicht ermittelt werden, sie wird jedoch im KR-Protokoll erwähnt (Kurbrandenburg, fol. 208', Nr. 17). – 4) Im HHStA Wien, MEA, Zollsachen 2-5, fol. 19–23' (mit 1 Beilage, fol. 24–25: Verzeichnis der Einzelzölle in Eißel; laut Dorsv.präs. Regensburg, 25.10.1575), ist die Bitte des Bf. von Lübeck und Administrators von Verden, Eberhard von Holle, um die Erlaubnis zur Aufrichtung eines Zolls auf der Weser zwischen Eißel und Ritzenbergen erhalten (zur Mission seines Rats Lic. Thomas Vicken zu Kf. Daniel von Mainz im September 1575 vgl. HHStA Wien, MEA, Zollsachen 2-4, fol. 10–18). Die an die Kff. gerichtete Supplikation wird im KR-Protokoll nicht erwähnt und ist in der kfl. Überlieferung zum Kurfürstentag nicht erhalten, wird jedoch in der Resolution der Kff. zum Gesuch des Pfgf. Georg Johann I. (Nr. 69) zusammen mit den anderen drei Zollsupplikationen genannt; zu der bereits auf dem RT 1570 vorgebrachten Bitte Eberhard von Holles um Zollprivilegierung vgl. Lanzinner, RTARV 1570, Nr. 551 S. 1119 f.
4
Sie ist als undatierte Abschrift lediglich in den Kurbrandenburger Akten zum Kurfürstentag 1575 überliefert (GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Ll Fasz. B, 6 unfol. Blätter) und enthält die an die Kff. gerichtete Bitte des Gf., beim Ks. zu seinen Gunsten zu interzedieren, damit die Inkorporation der Fürstabtei Prüm durch Kurtrier aufgehoben wird (Neri, NB III/8, Nr. 176 S. 390–393, hier 391 mit Anm. 1; zur Inkorporation der Fürstabtei Prüm vgl. Häberlin, Reichs-Geschichte IX, 505–509; Conzemius, Jakob III. von Eltz, 78–89; Neu, Abtei, 274–278).
5
Zu nennen ist hier die an Pfgf. Ludwig gerichtete und in den Kurpfälzer Akten (HStA München, K. blau 110/1, fol. 179–181. Undatierte Kop.; präs. laut Dorsv., fol. 182', 25.10.1575) überlieferte Bitte des Domkapitels zu Münster, sich gemeinsam mit den anderen Kff. beim Ks. für die päpstliche Bestätigung der Privilegien des Domkapitels einzusetzen; gerichtet gegen den aus einer Erbmännerfamilie der Stadt Münster stammenden Dr. Johann Schencking, der sein Domkanonikat durch eine päpstliche Provision erhalten hatte, obwohl der Zutritt zum Domkapitel nach den bestehenden Privilegien nur ritterbürtigen Familien offenstand (Neri, NB III/8, Nr. 158 S. 341–348, hier 347 mit Anm. 15; Oer, Erbmännerstreit, 25 f.).