Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Tagungsort, Kammerrichter, Aufgabenbereich des Reichsfiskals, Abführung von Überschüssen der Kammergerichtsverwaltung an die kgl. Kammer, Visitation des Kammergerichts, Geltungsdauer der Kammergerichtsordnung; [2.] Beratung über den Kammerzieler; [3.] Exekution der kammergerichtlichen Urteile.
Konstanz, 23. Juni 1507 (vigilia Johannis baptistae).
Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 54, fol. 26 (Kop. mit Randvermm., die ständische Stellungnahmen zu einzelnen Punkten wiedergeben, Datumverm.) = Textvorlage A.
[1.] /26/ a–Erstlich das camergericht betreffend, ordent röm. kgl. Mt. ditz jar gein Regenßpurg und den Bf. zu Passau zu camerrichter.
Uber ein jar gein Wormbs2, sol der Bf. von Straßberg camerrichter sein–.
b–Röm. kgl. Mt. wil dem vischkal ordenung geben, wes er sich halten sol–.
c–Was canzley und vischkalampt ertragen werden uber unterhaltung des camergerichts, begert kgl. Mt. in ir kgl. camer zu antworten–.
d–Dreu Ff. sollen von den Kff. und Ff. verordent werden, die dem camergericht am nest gesessen, rechnung und ordnung des gerichts zu enthalten–.
e–Item das camergericht sol auf ewig aufgericht werden–.
[2.] Item der anslag der hilf sol morgen in weiter bedenken genomen werden.
[3.] Die execucion des camergerichts sol statlich volfurt werden.