Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Tagungsort, Kammerrichter, Aufgabenbereich des Reichsfiskals, Abführung von Überschüssen der Kammergerichtsverwaltung an die kgl. Kammer, Visitation des Kammergerichts, Geltungsdauer der Kammergerichtsordnung; [2.] Beratung über den Kammerzieler; [3.] Exekution der kammergerichtlichen Urteile.

Konstanz, 23. Juni 1507 (vigilia Johannis baptistae).

Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 54, fol. 26 (Kop. mit Randvermm., die ständische Stellungnahmen zu einzelnen Punkten wiedergeben, Datumverm.) = Textvorlage A.

[1.] /26/ aErstlich das camergericht betreffend, ordent röm. kgl. Mt. ditz jar gein Regenßpurg und den Bf. zu Passau zu camerrichter.

Uber ein jar gein Wormbs2, sol der Bf. von Straßberg camerrichter sein.

bRöm. kgl. Mt. wil dem vischkal ordenung geben, wes er sich halten sol.

cWas canzley und vischkalampt ertragen werden uber unterhaltung des camergerichts, begert kgl. Mt. in ir kgl. camer zu antworten.

dDreu Ff. sollen von den Kff. und Ff. verordent werden, die dem camergericht am nest gesessen, rechnung und ordnung des gerichts zu enthalten.

eItem das camergericht sol auf ewig aufgericht werden.

[2.] Item der anslag der hilf sol morgen in weiter bedenken genomen werden.

[3.] Die execucion des camergerichts sol statlich volfurt werden.

Anmerkungen

1
 Falls die Stellungnahme der Reichsstände vom 3.7. [Nr. 180] sich nicht auf eine andere – nicht vorliegende – kgl. Resolution bezieht, sondern, was sehr wahrscheinlich ist, auf diese, ist der Auszug unvollständig. Bei den im Variantenapparat wiedergegebenen Randvermerken handelt es sich wahrscheinlich um Positionen des Großen Ausschusses.
a
–a Erstlich ... sein] Randverm.: Sehen die Ff. Augspurg und Frankfurt fur gelegener an, doch morgen ferner davon zu reden.
2
 Ebenfalls am 23.6. eröffneten kgl. Hofräte das Schiedsverfahren zwischen der Stadt und dem Wormser Klerus [Nr. 388]. Die Beilegung dieses Konflikts formulierte Kg. Maximilian in einer weiteren Erklärung als Voraussetzung für die Verlegung des Reichskammergerichts nach Worms [Nr. 180, Pkt. 4, fol. 554’].
b
–b Röm. ... sol] Randverm.: Diese ordenung sol besehen werden.
c
–c Was ... antworten] Randverm.: Dafur sey zu bitten.
d
–d Dreu ... enthalten] Randverm.: Also das es under den Kff. und Ff. des Reichs umbgee.
e
–e Item ... werden] Randverm.: Non placet.