Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Vorkehrungen gegen den Anschluß weiterer Reichsstände an die Eidgenossenschaft; [2.] Stellungnahme Venedigs zum kgl. Romzug; [3.] Streichung des Artikels über den Reichsstatthalter und den projektierten RT aus dem Reichsabschied; [4.] Bestellung der Protonotare und Schreiber am Reichskammergericht; [5.] Ausrüstung der Reichskontingente; [6.] Ernennung des Reichsfiskals.

s.l., s.d., jedoch Konstanz, vermutlich 24. Juli 1507.

Wien, HHStA, MEA RTA 3a, fol. 547–547’ (Kop., Überschr.: Aber ein ander antwort der stende.) = Textvorlage A. Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 54, fol. 92–92’ (Kop.) = B. Würzburg, StA, WRTA 5, fol. 74 (Kop., Überschr. wie A) = C.

[1.] /547/ Der mandaten halben lassen es die stende bey voriger antwort [Nr. 209, Pkt. 1] , der dann kgl. Mt. auch benugig ist.

[2.] Der Venediger halben haben die stend ursach gehort, derhalben sein Gn. beschwerung tregt, die antwort an irem hof zu entpfahen.1 Darumb lassen inen die stende gefallen, das kgl. Mt., wie sie angezeigt [Nr. 204, Pkt. 1] , darzu verorden, die antwort zu entpfahen.

[3.] Des stathelters und des Reichs tags halben lassen es die stende bey vorgegebner antwort [Nr. 209, Pkt. 2] ; konnen darin nichts andern, dieweil vil von stenden verruckt und nit alhie sind, die die vorgegeben antwort haben helfen beschliessen.

[4.] Der protonotarien und schreiber halben tragen sie Storchen person uß ursachen, sie darzu bewegend, beswerung. Bitten darumb, das gericht mit ime nit zu bestellen. Lassen inen aber die andern wolgefallen. Und wo ira Mt. dieser zeit keinen andern an Storchen stat anzuzeigen weyß, so zeygen die stendeb Johann Rudolffen an, der vormals auch daran als gerichtsschreiber gesessen ist.

[5.] /547’/ Der hutten2 und geschutz halben, mag kgl. Mt. achten, das die stende in reychung oder leystung irer hilf soldner bestellen werden. Die hoffen sie, dermaß alher zu fertigen, das sie by kgl. Mt. wol pleiben mogen. So hat ir Mt. wol zu ermessen, was beswernus den stenden erwachsen mocht, wo sie mer geschutz, wann sovil die fußknecht mittragen, also weit schicken solten. Bitten darumb, sie des gnediglich zu erlassen.

[6.] Item bitten die stende, den fiscal zu ernennen.

Anmerkungen

1
 Diese wohl nur mündliche Erklärung Kg. Maximilians liegt nicht vor.
a
 ir] In B: kgl.C wie A.
b
 stende] In B danach: iren Gn.C wie A.
2
 = Zelte (Lexer, Mittelhochdeutsches Wörterbuch I, Sp. 1409).